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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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Februar 1545.

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^yon bereit liege, damit die Baten beförderlichst abgefertigt und große Kosten erspart werden. «. GesandteIII Bünde eröffnen, die von Nagaz wollen zum Nachtheil derer von Maienfeld und wider Brief undSiegeletliche Schiff und andere Wer" in den Rhein machen, wogegen das Recht angeboten worden sei; es^erde daher verlangt, daß ohne Recht nichts Weiteres vorgenommen werde. Hinwieder berichtet der Land-vvgt von Sargans, daß die Maienfelder den Rhein ganz auf die von Nagaz drängen, zum Schaden dersteril und mit Beeinträchtigung von Zoll und Geleit der Obrigkeit; er bitte, den Unfern bcrathcn und^Holsen zu fein. Es wird beschloffen, Zürich und Glarus sollen auf Sonntag Lätare (15. März) ihre Bot-schaften zu Sargans haben; diese sollen folgenden Tags mit einer Abordnung der III Bünde an Ort undStelle die Angelegenheit gütlich beizulegen trachten; gelingt dieses nicht, so sollen die Boten der benannten beiden^'te denVertrag" vor sich nehmen und schanen, wie mit denen von Maienfeld das Recht gebraucht werden^nne. tz.. Zu gedenken (für die Boten, von Zürich), wie Schultheiß Stncki von Kaiserstuhl mit ihnen geredet, der Vogt von Eglisau die in seinein Gebiet gelegenen Gülten lind Zinsen der Caplanei Kaiserstuhl(wer") entschlagen möge, wie denn Burgermeister und Näthe solches bewilligt haben. Ebenso erinnernvch die Botei, von Zürich (üch"), daß der Landvogt von Baden ihnen angezeigt hat, es sollen ihre Schiff-''Ute, die Kaufmannswaaren nach Basel sichren, beim Schlüssel zu Badeil anlanden, ihre Fracht anzeigen"ud das Geleit entrichten und nicht mit der Waare fortfahreil, wie bisher gescheheil sei. v. Der Landvogtuu Thurgau berichtet, der Abt von St. Gallen und er seien darüber uneinig, ob gewisse Frevel oder Friedbrüche"Ui Abt oder den Eidgenossen zu bestrafen zustehen. Da der Landvogt den Vertrag zwischen der Landgrafschaft-U'rgau und der Grafschaft Toggenbnrg nicht finden kann, so sollen die von Zürich denselben suchen lassenu»d dem Landvogt beförderlich übersenden. Hv. Die Schifflcute von Koblenz (Kobeltz"), die denBuchs" bisden Laufen führen, zeigen an, der Vogt von Teufen (Tüffen") wolle sie im Nasenlaich (Nassenleich")fahren lasseil, sondern muthe ihnen zu,über Rin" zu fahren, was früher nicht gebräuchlich gewesen"ud wegen Gefahr Leibs und Guts nicht möglich sei. Es werden die von Zürich beauftragt, mit dein Vogt"°u Teufen zu reden, daß er die Schifflente fahren lasse wie vor Altein. Wenn aber die Vögte von Eglisau""d Teufen beglauben, daß die Schiffleute ihnen im Nasenlaich die Fische stören (stöbent"), mögen sietuen entbieten, vierzehn Tage stillzustehen, ivas die Schiffleute auch thun solleil, damit beide ihr Geiverbe"treiben können.

X. Die im Nheinthal regierenden Orte geben dein dortigen Landvogt, Josef Grüninger, des Raths zut'uyz, folgende Weisungen: 1. Da die von Appenzell den Weinzehnten von einigeil ihrer Neben loszukaufen'"'tuschen, sg soll der Vogt den Kaufbrief besichtigeil, vermöge welchem ihnen früher solcher Zehnten verkauft'uurde. Zejgj- sich in demselbendaß so sch räben an die erkonften plätz Machen, daß sp keinen zächenden"u denselben schuldig", so soll er mit ihnen auf das Thenerste und Beste einen Kails und Markt abreden,^ nur auf Genehmigung der nächsten Jahrrechnnng. Bcinebens soll er einige des Handels kundige Bieder-»ii^ uns dein Rheinthal bei der Verhandlung zu ihm nehmen. 2. Rudolf Schinder hat Anna Fründ geehlichttst gestorben; er war aber früher wegen Verwandtschaft zufolge eines Nrtheilbriefes von der Frau geschiedenM Man läßt es bei diesem Nrtheil gänzlich verbleibeil; wennsy" sich in Betreff des Vermögens^tt gütlich verständigen können, sollen sie vor den Gerichten des Herrn von St. Gallen das Recht bestehen,^"un die Frucht lebendig zur Welt kommt, soll der Vogt versuchen, ihr von dem verlassenen Gut etwas^^^'chaffen. 3. Bisher war es Hebung, daß die Flöße, welche von Chnr nach Rheineck gehen, von denen" Nheineck gekauft wurden. Erst vor Kurzem haben einige Burger von Constanz in Chnr Holz gekauft.