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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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Februar 1545.

Kaiser mit Hülfe jener Spanier, deren bei 10,000 sein sollen, etwas gegen dieSchwptzer" unternehmenkönnte. Da er letzthin eine so kurze uneinläßliche Antwort gegeben, die mit seinem frühern Schreiben wenigstimme, so scheine die Lage der Sachen reiflichen Raths zn erfordern. Basel und Mühlhausen legen einigeMandate vor, die ihnen seit dem letzten Tage zugekommen seien; deßgleichen der Landvogt im Thurganwegen des Abtes von Kreuzlingen. Daraus sei wohl zu ermessen, was der Kaiser im Sinne habe; es werdedaher nöthig sein, eine Nathsbotschaft auf den Reichstag in Worms abzuordnen, um den Kaiser über unsereFreiheiten und althergebrachten Bräuche zu berichten und ihn ernstlich zu bitten, uns unangefochten dabeibleiben zu lassen; diese Botschaft könnte dann leicht erkennen, was der Kaiser und die Reichsstände gegenuns vorhaben, wonach man sich dann zu richten wüßte; sende man aber keine Botschaft, fahre das Kammer-gericht mit seinen Processen vorwärts und komme man dadurch in die Acht, so werde nichts Anderesals Krieg daraus entspringen; daher bitten die Gesandten, die Sache als eine gemeine eidgenössische wohlzu erwägen und auf die Grenzorte ein getreues Aufsehen zu haben. Nach Anhörung der Instructionenund gepflogenem Rathschlag hat man nicht als gut erachtet, eine Botschaft oder ein Schreiben an den Kaiserzu senden, da man noch nicht weiß, ob er nach Worms kommen wird oder nicht, und sein Schreiben selbsteine weitere Antwort ankündigt, welche man immer noch früh genug erwiedern kann. Darum läßt ma»jetzt die Sache gehen und will erwarten, was er ferner schreibe; seine Zuschrift soll dann Zürich aufbrechen,um jedem Ort eine Copie mitzutheilcn und einen Tag auszuschreiben. Wenn jedoch inzwischen einem Ort etwaszustieße, so mag es seine Beschwerde allen andern anzeigen und deßhalb einen Tag bestimmen. I». Der Landvogtim Thurgau macht die Anzeige, daß ernach unfern Befehl" erfahren, wie Joachim Mötteli einen Bauerngefangen, demselbenalle Viere" zusammengebunden, ihn einige Zeit im Stall behalten und dann in sei>^Trotte geführt, ihm vier Eisen angelegt und ihn zu oberst in seinein Hause gefangen gehalten, bis desst'»Sohn für ihn Bürgschaft geleistet habe. Darauf hat man dem Landvogt befohlen, den Mötteli auf dennächsten Tag zu citiren und wo möglich auch den Baueric dahin zu bescheiden; es soll dann jeder Botedarin zu handeln Vollmacht haben, i. Pannerherr Wirz von Unterwalden zeigt an, daß die Fenster undEhrenwappen, welche die zwölf Orte vor einem Jahre den Büchsenschützen (von Obwalden) für ihr neuerbautes Schlitzenhaus zu geben versprocheil, fertig dastehen, und jedes Fenster 2 Kronen koste, und bittet,man möge dieselben bezahlen. Heimzubringeil. It.. Der Landvogt im Nheinthal berichtet, daß ein RudolfAachmüller, der sich gegenwärtig im Entlebuch aufhalten soll, den Jost Ritter umgebracht und dafür nlsMörder erkannt worden sei, weßhalb er den Verwandten des Entleibten erlaubt habe, denselben gemäß de>»Urtheil zu bestrafen, wo sie ihn betreten können. Heimzubringen, damit man den Verfolgern behülflich sein köiuw-I. Die Gesaildten von Schaffhausen bringen vor, es haben die Boten der vier Orte in dem Streit »>itZürich betreffend die hohe Obrigkeit auf der Rheinbrücke nichts ausrichten können; da nun ihre Herrenzivei bis dreihundert Jahren die Nheinbrücke bis zum Grendel hinaus inne gehabt, so bitten sie, Zürich daMzu vermögen, daß es sie bei diesem ruhigen Besitz gütlich bleibeil lasse, indem sie ohne Recht nicht uaclW'l'^können. Die Gesandteil voll Zürich erwiedern, die Voten der vier Orte habeil die Oertlichkeiten besichtigund gütlich unterhandeln wollen, Schaffhallseil aber sich geweigert; man habe allezeit gesagt, daß die Obrigü'4Zürichs bis auf das dritte Joch der Nheinbrücke gehe. Der Landvogt von Kpburg habe einmal laut Stadl-buch dort ein Landgerichtbesetzeil" wollen, der Bürgermeister von Schaffhausen aberdafür gebeten"!Gerechtigkeit sei also nicht unbestritten; die Boten wollen übrigens gern heimbringen, was man ihnen in dcUAbschied gebe. Da aus den beidseitigen Vorträgen hervorgeht, daß Schaffhallseil sein Zoll- oder Wächl^