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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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Februar 1546,

auf Johauui v. I, zu Baden erlassen worden, nach welchem der Herr von Boisrigault die eidgenössischen Raths-boten ersucht hatte, bei Bern darauf hinzuwirken, daß sie die von Meßbach vermöchten, die Summe anzu-nehmen, welche die Herren von Bern ihnen sprechen wurden. Auch weisen sie einen Auszug des Manualsvon Bern vor, des Inhalts, daß die Obrigkeit dem Herrn von Boisrigault geschrieben, die Ansprache derervon Meßbach belaufe sich auf etwa 25,000 Franken, sie wollen sich aber mit der Hälfte begnügen rc. D"dieses Alles klar vorliege und sie schon lange von den Franzosen hingehalten worden, so bitten sie dringend,bei dem König zu verschaffen, daß er entweder die 12,500 Franken ausbezahle oder gemäß dem Friedenunverzüglich zwei Richter abordne, damit der Handel durch Rechtsspruch erledigt werde. Es wird in diesemSinne wieder an den König geschrieben, da Boisrigault selbst zur Bezahlung jener Summe eingewilligt,und für den Fall des Abschlags verlangt, daß bis 1. Mai die Nichter in Peterlingen erscheinen. Als mandie hierseitigen Zusätzer ernennen wollte, ist angezeigt worden, daß Landammann Brügger von Uri und einAnderer schon gewählt seien; da man aber nicht weiß, ob für diese oder andere Sachen, so soll man sichin jeden: Ort bis zum nächsten Tag darüber erkundigen. «. Ein Gesandter der III Blinde begehrt Ant-wort auf sein letztes Anbringen und berichtet ferner, sie haben seit letztem Tage an den Margnis del Guastound Baptista de Jnsnla geschrieben um dafür zu sorgen, daß der Herr von Castellan (Castellan von MusWnicht wieder eingesetzt werde. Darauf habe der Marguis geantwortet, er tiberlasse die drei Pleven (pkuen")dem Markgrafen vonMarians", genannt Müsser; darin müsse er (del Guasto) dem Kaiser Gehorsamleisten; wenn die Vünduer diesfalls etwas zu handeln haben, so mögen sie sich an jenen wenden; er wolleübrigens nicht verbergen, daß er keine Uebereinkunft finde, die den? Mtisser verbiete, da oder dort zu wohnen!es sei nicht mehr zugesagt, als daß derselbe die Feste Musso nicht mehr aufbauen dürfe, der Vertrag außer-dem nur mit dem Herzog Franz geschlossen und durch seinen Tod dahingefallen; als das Herzogthum andei? Kaiser gekommen, habe,? die Bttudner ihn? deßwegen keine Zumuthung gemacht und kein Verkonm»"ßgetroffen. Baptist von der Insel schreibe, er wäre gern bereit, den Bündueru zu dienen, habe aber dc>dem Statthalter zu Mailand nichts ausgerichtet, da sein Entschluß gefaßt sei, von dein er schwerlich abgehenwerde; da bleibe kaum ein anderer Weg übrig, als eine Botschaft der Eidgenossen an de?? Kaiser zu erwirken!Lecco sei schon gelöst, das Geld dazu geliehen w., er, Baptista, werde aber, wenn etwas Neues begegne, esihnen zu wissen thun w. Da man ferner vernimmt, daß der Herr von Musso seine Botschaft zu den Bündnernund einigen Orten geschickt und die Versicherung gegeben hat, ihr guter Freund und Nachbar zu seil?, dabeiaber nicht gehörig weiß, was zwischen Herzog Franz und ihm capitulirt worden, so wird beschlösse,?, es solle"die Bündner jeden? Orte eine Abschrift voi? jener Uebereinkunft zuschicken, damit man desto besser berathen könne,wie die Sache an die Hand zu nehmeu sei, und man bei dein Kaiser und den? Marquis weder zu viel nochzu wenig thue. Heimzubringen, t. Albert Rost??, päpstlicher Heiligkeit Anmalt, übermittelt ein Breve an dieXIII Orte, worin der Papst die Anzeige macht, daß er sammt den? Cardinalcollegium auf dei? viertel? Sonntagii? der Fasten (15. März) ein Concilium nach Trient angesetzt habe, und begehre, daß man Alle,?, die durch dieEidgenossenschaft zum Concilium reise,?, freies sicheres Geleit gewähre. Ferner trägt er ii? langer schriftliche!Instruction vor, daß ihn? der Papst und die Cardinäle Farnese und Sancti Angeli geschrieben: weil derKaiser und der König voi? Frankreich durch Gottes Fügung zu einem Friede,? gekommen, so Habel? sie ld^Papst ?c.) eil? gemeines Concilium angeordnet, wie sie es allezeit begehrt haben, und geben sich große^damit es ohne Verzug zu Ende komme; sie habe,? es alle,? Fürsten, Bischöfen und Prälaten durch apostolischeBrcvia angezeigt; es wird auch jedem Botei? eine gedruckte Abschrift derselbe,? zugestellt, in der MeinnW/