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December 1544.
Ehrschatz gegeben worden sei, was doch der Branch bei Erblehen erfordere. Die Gegenpartei Hinmieder behauptet,daß sie den Hof vierzig oder wehr Jahre besessen und dafür den Erbfall entrichtet („taalt"?) habe, Alles inder Meinung, daß er ein Erblehen sei. Das Kloster bcglaubt, daß hiefür keine Kundschaften zu finden seien,als etwa ein Bauer, der einen Hof zu Schupflehen habe, oder in der Verwandtschaft begriffen sei oder sonsteinen Vortheil („prüesch?") dabei habe. Die Boten nehmen das auf Heimbringen an ihre Herren, zumaldem Gotteshaus noch ferner solche Späne ankommen möchten.
Zu v 7. Dieser Artikel ist mit verschiedener Schrift auf einem abgesonderten, auch mit Bezug auf dasFormat verschiedenen Stück Papier verfaßt dem Bcrner Abschiede beigefügt.
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Alfdorf. 1544, 28. December (Wolfmonat).
Verhandlung zwischen Gesandten von Lucern und dem Landrath von Uri.
Wir sind auf die Mittheilung folgender Missive angewiesen:
1545, 7. Januar (Mittwoch vor Hilarü). Lucern an Uri. Auf den Wunsch, durch eine Rathsbotschaftmit einem vollkommenen Landrath von Uri mündlich zu verhandeln, sei von Uri der 28. Wolfmonat hiefürangeordnet worden, wodann von Lucern Moritz von Mettenwyl, Spitalherr, und Wendel Sonnenberg,Venner der mindern Stadt als Gesandte abgeordnet worden seien. Die Angelegenheit betraf: 1. Die Neu-erung, deren sich die von Uri gegen denen von Lucern bedienen, „nämlich den zoll von den Hispaniernund Italienern, so us kais. M. läger hiedurch gefaren den zoll in unser schiffnng üwerem zoller inzuziechenbefolen." Dessen beschweren sich die von Lucern höchlich; solches sei früher nicht Ucbung gewesen und erzeigewenig Freundschaft von Seite derer, von denen der Zoll bezogen werde, weßhalb man sich früher durchBriefe und zuletzt durch benannte Boten dafür verwendet habe, daß solches abgestellt und das frühere Her-kommen beobachtet werden möge. Da nun die von Uri geantwortet haben, es dauere dieses nur so lange,als des Kaisers Kriegsvolk „hiedurch" fahre, was nun zu Ende gehe, so wolle man die Sache ruhen lassen,obwohl man sich einer andern Antwort versehen hätte. 2. Uri habe sich beklagt, die Angehörigen derer vonLucern seien den Fremden behülflich gewesen, „inen uf ire ross fürdrung gethan", wodurch der Zoll derervon Uri „entfürt" werde. Auch sei der Zoller von Uri „gespetzlet" und geheißen worden, das Thor zuschließen, wobei ihm hinterruks gedroht worden sei, ihn zu schlagen, mit andern Ungeschicklichkeiten. DieObern von Lucern wissen hievon nichts und bedauern es, wenn es vorgekommen sei. Sie bitten, ihnen dieSchuldigen schriftlich anzuzeigen, wodann man mit ihnen reden werde, daß künftig solches unterbleibe undman sehe, daß denen von Lucern hiemit kein Gefallen gethan worden sei. 3. Die von Uri hätten sich beklagt,ihre Schiffleute werden in Lucern nicht so gehalten, wie diejenigen von Lucern bisher in Uri gehalten wordenseien. Dem hieraus entstandenen Unwillen abzuhelfen mögen die von Uri ihre Botschaft abordnen, mit Ge-walt in Betreff der Schiffleutc Artikel zu stellen; die von Luccrn wollen ebenfalls Abgeordnete bestimmen-Die aufgesetzten Artikel sollen dann beiderseits vor höhere Gewalt gebracht und nach erfolgter Genehmigungverschrieben und gehalten werden.
Für diese Missive liegen vier Conccptc im St. A. Lucern; wir benutzten das am meisten corrcctc, auchmit der Adresse versehene; ein zweites hat das Datum vom 4. Januar (Montag vor Trium Regum);sind undatirt.