444 December 1544.
Concilium sich unablässig angestrengt, da er hierin das einzige Mittel sehe, die Christenheit vor uwviedtt'dringlichem Schaden zu bewahren. Dem Allem vorzukommen, habe S. H. immerdar ihr größtes Vertrauengesetzt in die Macht, Tugend und Weisheit der Eidgenossen, dieser edlen, tapfern und trefflichen Nation, dieein vornehmes Glied der Christenheit sei, um so mehr als er vernommen, daß sie „zu solchem" sehr begierigund geneigt seien. Darum erstatte er ihnen auch den freundlichsten Dank, woran er die Bitte und Ermahnungknüpfe, von solcher Gesinnung nicht abzulassen. Da nun zwischen dem Kaiser und dem König von Frankreichein Friede geschlossen sei — welche Nachricht Rom mit der größten Freude empfangen habe — so tretenjetzt zwei Mittel hervor, um ferneres Unglück zu verhüten: 1. die Rüstung gegen den Türken, 2. die Abhaltungeines gemeinen Conciliums; beide bilden die rechte Wurzel und den wahren Grund eines beständigen FrU'dens; der Papst hoffe daher, daß auch die Eidgenossen dazu behülflich sein und den christlichen Glauben, ^römische Kirche, den Stuhl zu Rom und dessen Städte, Lande und Leute gegen die Ungläubigen undandern Feind vertheidigen werden, wogegen er ihnen auch väterlichen Beistand beweisen wolle... Folg^Nachrichten über die Verheerungen durch die Türken, z. B. bei Neapel, Grüße von den Cardinälen Farnesi-St. Angeli, Verulau u. A., und von dem päpstlichen Botschafter Hieronymus Frank, der für einige Mo»o^Urlaub erbeten habe, für die ihm erwiesene Freundschaft verbindlichst danke und sich zu Diensten erbieteAn dessen Statt sei nun er. Rosin, verordnet, damit die Eidgenossen in der Zwischenzeit etwaige Anliegtdurch ihn an den römischen Stuhl könnte» gelangen lassen; da er von ihrer Nation sei, so dürfen sie ih)"um so eher Vertrauen schenken. Folgt Ucbcrsetzung des Creditivs und eines Schreibens von Cardinal Farwl'd, d. 20. November, an Rosiu, nach welchem die Eröffnung des Concils auf den Sonntag Lätare (15. März)des nächsten Jahres verschoben worden ist.
Zu 1) 1544, 18. December. Die Boten der in der Vereinung mit Frankreich stehenden XI5-^an Zürich. Auf dem letzten Tage habe man mit Bedauern von den Gesandten von Zürich vernommen, bobman dort (in der Angelegenheit der bestraften Hauptleute) weder ein Schreiben noch eine Botschaft anhörtwerde. Ein solches Benehmen wäre aber verächtlich, würde keine gute Freundschaft und Nachbarschaft pflanzt'sei den Bünden zuwider und bisher nicht erhört worden. Man bitte daher dieses wohl zu bedenken, w'frage an, ob eine Botschaft wirklich ungehört abgewiesen würde.
K.A.Basel: Abschiede 4S4Z—40.— K. A. Freiburg: Badische Abschiede Bd. N'
2) 1544, 19. December, Baden. Die Zürcher Gesandten an ihre Obern. Die Anfrage, ob das Schreisder XI Orte an Zürich mit Vorwissen der Bote» von Zürich erfolgt oder wenigstens einem derselben ongszeigt worden sei, müsse dahin beantwortet werden, daß ihnen hievon gar nichts mitgetheilt worden sei und perst durch die Missive von Zürich Kcnntniß von der Sache erhalten haben. Ebenso sei es, wie man jetztnehme, gegenüber den Boten von Bern gehalten worden, u. s. w. St. A. Zürich: Acte» Tagsatzmig'
Z) 1544, 20. December. Zürich an die XI Orte. Das Schreiben der letzter» sei so scharf, als ob ^eine größere Sache beträfe. Aus Freundschaft wolle man dasselbe nicht gleichförmig beantworten. ^ tbekannt, warum man zu Zürich das Rcislaufen verboten habe; man gedenke hierbei zu verbleiben.nun eine Botschaft eidgenössischer Orte nichts wider ihre Mandate betreffend die Mieten, Gaben, GeschO/"und Pensionen fremder Fürsten und nichts gegen die Verbote des Reislaufens anzubringen habe, so wersie in Zürich wie bisher freundlich aufgenommen, im andern Falle aber könne man sie nicht anhören.möge dieses nicht verübeln. Sie alle zu Stadt und Land hätten sich eidlich verbunden, gegen benannteungcn weder zu handeln noch etwas vorzubringen, weder zu rathcn noch zu reden, noch von wem in»»^diesfalls eine Bitte anznhören, bei hoher Strafe.
K. A. Basel: Abschiede 1040-40. — K. A. Freiburg: Badisch- Abschiede Bd.
Zu «v. Die Instruction von Bern für den 25. Februar 1545 besagt: Betreffend Frau Bärbel Hüpschiwfalls vom König auf das ab dem letzten Tage zu Baden erlassene Schreiben keine Antwort kommen soll ^
soll der Gesandte geineine Eidgenossen bitten, nochmals zu schreiben und Antwort zu verlangen.
St. A. Bern: Jiisiructionsbuch v, k. tsb.