442 December 1544.
Häuser x, i—l, <4 und alles klebrige; 4—v aus dem Schwyzcr; >v aus dem Freiburgcr; x aus de>»Glarner Exemplar; v auch im Zürcher und Glarner Abschied.
Das Gesaudtcnverzcichniß im E. A. A. datirt den Tag auf Montag vor Thomä (20. December), viclleichldas Schlußdatum.
Zu v. Der Vortrag des französischen Agenten (ohne Zweifel Wunderlich) ist, wie gewohnt, datu>»>^und deßhalb, wie viele andere, in der Luceruer Sammlung versetzt, nämlich in den Sommer 1546 (5k. 1- 5 5^4Er habe dem Auftrag, der ihm auf dem letzten Tage zu Baden geworden, nach Kräften entsprochen und a»lden 14. December die Antwort des Königs empfangen, der ein Creditiv beilege und sich in folgendemerkläre: 1. Sobald der Friede mit dem Kaiser beschlossen worden, habe der König durch den Herrn H»»^Jacob von „Gastian" (Castion) Bericht herausgeschickt (?die Construction ist höchst verwirrt), er hätte in Betracht dc»'vollkommenen Freundschaft mit den Eidgenossen nicht erwartet, daß man glauben könnte, er versäume vielleichbsie vorzubehalten; er theile aber zu ihrer Beruhigung den bezüglichen Artikel, unterzeichnet von des KönigsSecretair de lÄubcspine, zur Verlesung mit. Daß er den Inhalt des Vertrages noch nicht angezeigt, och^davon her, daß ein Artikel, nicht die Vorbehalte berührend, noch nicht beschlossen sei, der aber in kurzerins Reine komme, und bei dem Abschluß möchten noch andere Artikel geändert werden; darum habe er »ichfür thunlich erachtet, den Tractat inzwischen bekannt zu machen; nur so viel wolle er nicht verbergen, d»pdie Anwälte des Kaisers ernstlich darauf gedrungen haben, daß die Eidgenossen nicht ausdrücklich vorbehalte»würden, sondern bloß die Angehörigen des hl. Reiches, was aber der König keineswegs bewilligt habe; msehen nun, daß er sie als Bundesgenossen nenne. 2. Ueber die Bezahlung der Hauptleute und K»»^'die im Piemont gedient, habe der König dein Herrn d'Enghien geschrieben, um den Betrag der Schuld Z»erfahren, da seiner Zeit der ganze Sold dahin geschickt worden sei; wenn nun die Anspreche? irgend wel»)Gewahrsamen haben, so sollen sie Copien derselben dem Gesandten zu Händen stellen; dann werde der Ki»»bfür beförderliche Bezahlung sorgen. 3. Des Lyoner Zolls halb, wo 2>/2 vom Hundert gefordert werde»'wäre zu bemerken, „es sig ein gmeine fach und niemand gesündert"; nachdem aber der König den Trost»des Friedens verhört, habe er sofort Befehl gegeben, die eidgenössicheu Kaufleute jenes Zolls zu erlasse»'4. Er befehle ausdrücklich, den Eidgenossen anzuzeigen, daß er mit ihren Knechten wohl zufrieden sei,er sie immer tapfer und gehorsam befunden habe. 5. Wenn von Hauptleuten geklagt würde, daß sie »>»1zu ihm haben gelangen können, so solle man wissen, daß er damals krank gelegen; mau wisse übrigens, daß ^die Eidgenossen immer in Ehren gehalten und wohl empfangen habe.
Dieser Vortrag liegt auch beim Zürcher Abschied und wird durch eine spätere Uebcrschrift wirklichWunderlichs Vortrag bezeichnet. Das Datum der vom König erhaltenen Antwort wird hier offenbar richtig^auf den 4. (statt 14.) December angegeben. Derselbe Vortrag ist auch beim Beruer, Schwyzer, Baslc»-Frciburger, Solothurncr und Schaffhauser Abschied. Dem Beruer Abschied ist ein Auszug des Friede»^von Crcspi in 35 Artikeln, und der Artikel, der von der Einschließung der Eidgenossen in den Frieden Handelin besonderer vollständiger Abschrift beigefügt. Die Friedensartikel sind auch beim Solothurncr Abschied. De»die Eidgenossen betreffenden Artikel geben wir in Beilage 3.
Zu «2 und k. 1544, 11. December. Der kleine Rath von St. Gallen abordnet auf den Tag ^Baden, der am Sonntag beginnen wird, in Betreff des Lyoner Zolls und der Anlagen für das Kanu»»''gericht und die Türkenhülfe als Bote Martin Hux. Stadtarchiv St. Galten: Rathsbuch isri- os, s. s?.
Zu f. Der Berner Abschied schließt den Artikel mit der Bemerkung, der Gesandte von Bern habe f»»das Schreiben an den Kaiser nicht gestimmt, sondern wollte dieses zuerst vor seine Herren bringen. Da »b^»das benannte Schreiben weder etwas Unfreundliches, noch auch einen endlichen Beschluß enthaltet, so H»^'sich die übrigen Boten seiner „vergwaltiget und vermächtiget", damit das Schreiben einhellig von geinei»e»Eidgenossen ausgehe.