December 1544.
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Er bitte, ihn damit für verantwortet zn halten 3. Er habe bisher in dem Hof einen Schaffner gehabt,Müsse aber finden, daß „sie nit mehr für einander syn wollen", indem derselbe große Ansprüche mache,auch nicht als des Abtes, sondern als der Eidgenossen Diener gelten wolle und ihm, als der Hof einigerZinse wegen an die Gant gekommen, nicht einmal Anzeige gemacht, so daß der Hof beinahe vergantet mordenwäre; er gedenke daher, den so kostbaren Diener zu entlassen nnd einen andern rechtlichen Mann dahin zufltzen. Sein erstes Gesuch wird, nachdem man die Boten von Zürich darüber gehört hat, in den Abschiedgenommen; in Betreff des Amtmanns wird ihm als Herr und Abt des Klosters nach Belieben zn handelnüberlassen. «» Bei dem Nathschlag über den Fürlauf eröffnen die Boten von Zürich und anderen Städten,es werden bei ihnen diejenigen, die Korn auf Gewinn kaufen und aufschütten, bestraft lind angehalten, esuuf den Märkten zu verkaufen; dadurch habe der Preis etwas abgeschlagen, was vielleicht noch ferner geschehe.Heimzubringen, daß auch andere Orte solche Verordnnngen-crlassen. 4. Auf das vom letzten Tage an denAbt von Pfäfers, als Lehenherrn und Collator der Pfarrpsrttnde zn Bnßkilch erlassene Schreiben, er möchtedas Einkommen benannter Pfründe verbessern oder berichten, worin es bestehe, antwortet derselbe, der betref-fende Pfarrer beziehe jährlich 25 Eimer Wein, 25 Stuck Kernen, 3 Malter Haber. Der Abt gebe nunzu bedenken, ob der Pfarrer hiebei'nicht sein ordentliches Auskommen habe; was man ihn aber thun heiße,dem werde er nachkommen. Heimbringen, s«. Die Boten (von Schwyz) wissen, wie alle Orte den Arm-brnstschützen von Zürich an ihr nettes Haus ein Geschenk geben wollen, v. Betreffend die Verbesserung desLohns der Schiffmeister für das Führen des Salzes und wegen Abstellen des unnläßigen Trinkens ans denFässern, die sie führen, will man auf nächsten St. Antonis Tag (17. Januar) einen Tag der drei Orte inUtznach halten. «. Der Bote von Freiburg weiß zu berichten, was auf dem letzten Tag Hans Wunderlichund andere Boten wegen des Briefs anzeigten. Ammann Aebli verlangt Antwort auf sein letztes Be-gehren betreffend die in die Grafschaft Sargans ziehenden Eigenlente der Herrschaft Wartau. Nachdem mangehört hat, was die Abgeordneten von Zürich und Schwyz diesfalls in Sargans gefunden, hat man diesesin den Abschied genommen. Auf den nächsten Tag sollen die Boten hiefür mit Vollmacht erscheinen.
Der Abt von St. Gallen und der Vogt im Nheinthal, Josef Grüninger, des Raths zu Schwyz,klagen, wie die Angehörigen der Herrschaft Rheinthal und Andere, die Weingärten daselbst haben, im Herbstzur Zeit der Weinlese in allen Torkeln die Knechte, welche die Bütten tragen, aus den Zehnten des AbtSund denjenigen der Orte Wein trinken lassen. Das gereiche den Inhabern der Zehnten zu großem Nachtheilund sei auch nie Hebung gewesen, daß jemand seine Dienstboten mit Wein tränke, zu dem er kein Rechthabe. Die Zehnten des Abtes seien von seinen Vorfahren frei erkauft worden. Sie bitten daher, zu ver-fügen, daß die Torkelmcister verpflichtet werden, einen Eid zu schwören, daß sie ein tapferes Aufsehen haltenund diejenigen, welche ans dem Zehnten Wein trinken oder nehmen, dem Vogt anzeigen wollen. Da fernerdie Zehntgebiete eben vielerlei Anstöße haben und an den Landmarchen neue Trotten oder auch sonst „Trüke",die früher nicht gebraucht worden, entstehen, möchten die Torkelmeister verpflichtet werden, auf Verlangen desZehntherrn anzugeben, wie viel jeder als Zehnter von seinem Gut entrichtet habe, wie das an andern Ortenim Thurgau auch gebräuchlich sei. Die Gesandten der VIII Orte beschließen: 1. Der jeweilige Landvogt imNheinthal habe jährlich ein Mandat zu erlasse», daß niemand Meister, Frauen, Kinder noch Dienstboten ausdem Zehnten Wein trinken lassen solle; einzig die Knechte, welche die Bütten tragen und wimmen, mögen,während sie diese Arbeit verrichten, zum Tag einen Trunk thun. 2. Alle Torkelmeister schwören jährlich demLandvogt, ein getreues Aufsehen zu haben und diejenigen, welche ans dem Zehnten trinken, dem Landvog