December 1544.
den Vertrag, der mit dem verstorbenen Herzog von Mailand und dem Herrn von Musso geschlossen worden,und jedenfalls nicht zu ertragen. Sie haben ohne unser Wissen und Willen nichts thun wollen, sonst.hättensie nach dem Rath einiger Gönner bei dem Marquis del Guasto Beschwerde geführt; sie bitten nun, ihnendarin beholfen zu sein. Heimzubringen. Einstweilen wird ihnen freigestellt, von sich aus an den Herrn vonGuasto zu schreiben. 2. Sie berichten ferner, wie dem Bischof und dem Abt von Disentis Mandate zuge-kommen seien, daß sie in zwei Wochen nach Empfang des Mandats die bestimmten Anlagen in einer dervier Städte Augsburg, Nürnberg, Frankfurt oder Straßburg bezahlen sollen, wenn sie die Acht undandere schwere Strafen des Kaisers und Reichs vermeiden wollen, lind daß sie am 27. Tag nach Ablaufder Zahlungsfrist vor dem Kammergericht zu Speyer erscheinen sollen, um sich über ihren Ungehorsam zuverantworten; man werde übrigens im Rechten fürfahren, ob sie sich stellen oder nicht. Sie bitten unsernstlich lim Rath. Darauf wird ihnen der bisherige Verlauf der Sache gemeldet und anerboten, auf ihrBegehreil den Bischof und den Abt in dem Briefe, den man jetzt an den Kaiser schreibe, auch zu erwähnen,z». Der Bote von Schaffhausen meldet, daß die schwäbischen Städte auf den 2. Januar einen Tag nach Ulmangesetzt haben und schlägt vor, eine Botschaft dahin abzuordnen. Heimzubringen. Inzwischen soll jedes Ortsich fleißi umsehen und einen allgemeinen Tag ausschreiben, wenn es nöthig wäre. «z. David von Dettingenzu Memmingen antwortet auf das an ihn erlassene Schreiben, er sei rechter Collator der Pfarrpfründe zuGüttingeil; die Pfarrei sei nämlich vor fünfhundert Jahren von seinen Voreltern gestiftet, gebaut und ihrEinkommen durch sie erkauft worden; deßgleichen die Caplaneipfründe, die um 50 Gulden jährliches Ein-kommen habe, die von seinen Altvordern mit 100 Pfund Pfennig Constanzer Währung begabt und so gestiftetivorden, daß der Kaplan in allen pfärrlichen Obliegenheiten dem Pfarrer zur Seite („gespannen") stehen soll,während er demselben jetzt weder in der Verkündung des Gottesworts noch in andern Dingen behülflich sei.Da nun diese Pfarre von seinen Voreltern gegründet und deren Besitz bisher nie gestört worden sei, so bitteer als Lehenherr, daß man dem Pfarrer keine unbilligen Beschwerden auflegen möge; wenn jedoch die Gegen-partei auf ihrer Forderung beharre, so werde er Alles ihn», was der Landfriedc fordere. Auch die Botenvon Zürich und Bern erklären, man solle den Lehenherrn und den Pfarrer von Güttingen bei dem Land-frieden bleiben lassen und sie nicht davon drängen. Der Landvogt im Thurgau sendet eine Abschrift desPfarr- und Lehenbriefs ein und schreibt, er habe den Pfarrer bei dein Eid angefragt, was er dein Lehen-herrn jährlich geben müsse; derselbe habe geantwortet, er Hütte laut Vertrag jährlich 100 Gulden gebensollen, da das Einkommen auf 3—400 Gulden geschätzt geweseil sei; weil aber die Pfründe viel wenigerabwerfe, so sei ihm befohlen, die eidgenössischen Boten, den Landvogt und andere Ehrenleute, wenn sie vorbeireiten, wohl zu halten und die Armeil zu bedenken; er habe dem Lehenherrn letztes Jahr 50 Guldengeschickt, aber 20 zurückerhalten, und im gegenwärtigen nichts geben müssen. Von (andern?) Pfrundgttltenbeziehe er auch wenig, an Fäsen 29 Malter, an Wein 32 Eimer, an Haber 15—10 Malter. Heimzu-bringen. r. Der Abt von Wettingen bringt vor: 1. Es sei auf dem letzten Tage von Zürich angezogenivorden, wie früher die Zehntfrüchte, die man in den dortigen Wettingerhof geführt, nach dem Gefallendes Abts verkauft worden seien, was die Märkte „bewohlfeilet" habe, und daß es der Stadt zu großemSchaden gereichen würde, wenn dieses aufhören sollte. Nun sei aber jener Hof mit schweren Zinsen beladen;darum habe er in diesem Sommer einige ablösen wollen; aber auf Anrathen des Landvogts habe er diejährlichen Zinse bezahlt, um die Vorräthe nicht bei den jetzigen wohlfeilen Preisen angreifen zu müssen, danndas Korn nach Wettingen führen lassen und einiges an Zürcher verkauft, um verschiedene Gülten abzulösen.