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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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December 1544.

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auch acht unter ihnen ausgewählt und zum König geschickt, der sie aber unverhört verabschiedet habe. I. Siehaben bei dem Urlaub nur vier Bezahlungen undzwanzig Tage" erhalten, und nicht quittiren ,vollen,weil sie nicht gemußt, wann sie heimkommen werden, indem sie einenelenden ruchen Herten" Abzug gehabt.Die Vereinung sage, daß nach den ersten drei Monaten je zu Anfang des Monats bezahlt werden solle;wäre das gehalten worden, so hätten sie den fünften Monat ganz empfangen. Weil die Knechte arm undkrank heimgekommen, so setzen sie den Herren heim, was sie darin rathen wollen. Heimzubringen, i. Der VogtZU Rheineck begehrt, man möchte ihm wie bisher andern Vögten den Wein zu kaufen geben. Heimzubringen.^ Früher mar in der Grafschaft Baden und andern gemeinen Vogteien Branch gewesen, einen Mütt jähr-lichen Kernenzins um 1012 Gulden zu kaufen; vor ungefähr sechszehn Jahren hatte aber Zürich solcheKäufe in seinem Gebiete verboten, worauf die Eidgenossen es auch in den gemeinen Vogteien untersagt haben.Nachdem Zürich vor Kurzem den Seinigen wieder erlaubt hat, solche Kernenzinse zu kaufen, jedoch nicht billigerals um 20 gute Guldeu den Mütt und mit den: Beding, daß der Schuldner ihn jedes Jahr wieder ablösen könne,Zeigt der Landvogt von Baden an, daß die Angehörigen der Grafschaft ihn um solche Erlaulmiß bestürmen,und daß einigeSpenden" und Kirchen, denen viele Kernengülten abgelöst worden, die Spenden und Jahr-zeiten den Armen nicht mehr geben können, man gestatte ihnen denn, wieder Kernenzinse zu kaufen, aber nurum deu Preis von 20 Gulden per Mütt. Da er ohne Vormissen der Obrigkeit nichts bewilligen möchte, sobitte er um bezügliche Weisung. Heimzubringen. I. Der Landvogt zu Baden zieht (abermals) an, wie inder Grafschaft einige Späne walten über die Beerbung von Großeltern durch eheliche Kinder, deren Vateroder Mutter gestorben, und daß darin verschiedene Bräuche gelten; er begehre darüber eine Entscheidung.Heimzubringen, in. Ans die Anzeige, daß der Beschluß, wonach die Boten auf den Jahrrechnungcn zu Lauisund Luggarus von keine»: Zoller mehr als 6 Kronen zur Verehrung annehmen dürfen, nicht gehalten werde,hat man ihn erneuert mit der Bestimmung, daß jedes Ort seinen: Boten bei den: Eide die Beobachtung an-befehle. i». Albert Nosin, als Gesandter des Papsts und des Cardinalcollegiums in Ron: eröffnet nachUebergabe seines Creditives in langem, auch schriftlich eingereichtem Vortrag: 1. Der Papst und das Collc-gium wünschen den Eidgenossen Heil und Segen und freuen sich ihres Glücks und ihrer Wohlfahrt:c. Siehaben allen Fleiß angewandt, um einen Frieden zwischen den: Kaiser und dem König von Frankreich zu Standezu bringen, der nun durch Gottes Gnade beschlosten sei; sie begehren aber zum höchsten, daß die ganzeChristenheit zu einen: unparteiischen, aufrechten und steten Frieden gelangen möchte, in geistlichen und welt-lichen Stände«:; dazu diene vor Allen: die Abhaltung eines allgemeinen Conciliums. 2. Die Türkei: habenin der Christenheit, wie jedermann bekannt, viel Unheil angerichtet und ihre Armada, die ans den: Meere indie Provence gekommen, noch vor kurzer Zeit eiue Menge Christenleute weggeführt; es sei auch zu besorgen,daß Aehnliches weiter versucht werden möchte. Da nun der Papst zu den Eidgenossen besonderes Vertrauenhabe, so hoffe er, daß sie in: Fall eines widerrechtlichen Angriffs ihn: zu Beschirmung seines Landes undseiner Nnterthanen ihre Hülfe gewähren werden; er würde sie auch bei ehrlicher Besoldung vor allen andernNationen um Schirm ausprechen, und sei hinwieder geneigt, auch ihnen in ihren Nöthen beizustehen. 3. Endlichvermeldet der Gesandte der Cardinäle von Farnese und Verulan freundlichen Gruß. Es wird für diese Er-öffnung freundlich gedankt, mit der Anzeige, daß man dieselbe Heunbringen wolle. Antwort auf nächsten:Tag. «». Abgeordnete der III Bünde in Churwalden und des Bischofs von Chur zeigen an, 1. daß derHerr von Musso nach glaubwürdigen Berichte:: den: Kaiser eine Summe Geldes gegeben und dafiir die Be-willigung erhalten habe, Lecco und Musso wieder aufzubauen und dort zu wohnen; das wäre aber gegen