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December 1544.
vierundzwauzig Jahren darum angestrengt worden, haben die andern Orte den Pfalzgrafen am Rhein, als Statt-halter, und die Neichsstände schriftlich ersucht, sie der Aulagen zu entlassen; das sei auch geschehen. Seit zweioder drei Jahren werden ihnen solche abermals abgefordert, aber auf die Weisung der Eidgenossen haben sie ke>»eentrichtet, indem man ihnen die Versicherung gegeben habe, daß man einander mit Gottes Hülfe bei alle»Freiheiten schützen und schirmen werde. Weil nun der Kaiser und der König oder die Neichsstände gesonnenscheinen, etwas gegen uns zu versuchen, und die Anlagen „zu Wort" zu nehmen, so sei wohl zu gedenke»,daß sie unfern Freiheiten nicht viel nachfragen, sondern sich ihrer Stärke getrösten würden. Darum sei hoch'uothwendig, daß man sich berathe und vereinbare, wie man sich gegen Gemalt zur Wehre setzen wolle; stebitten ernstlich und dringend, ihnen hierin treulich berathen und beholfen zu sein. Nachdem man einen Brief,der die neun Orte betrifft und der in Bern liegt, auch die Freiheitsbriese jedes einzelnen Ortes untersuchthat, die nun alle sagen, daß man von fremden Hof- und Landgerichten, nicht aber, daß mau von den Amlagen zu Erhaltung des Kammergerichts oder der Türkenhülfe gefreit sei, so wird an den Kaiser geschrieben-Je nachdem dessen Antwort lautet, soll dann weiter berathschlagt werden, was zu thun sei, und ob >»e»eine Botschaft an den Kaiser und die Neichsstände schicken wolle. Wenn des Kaisers Antwort kommt, s^Zürich den Brief aufbrechen und jedem Ort eine Copie zustellen und einen nahen Dag ausschreiben,jeder Bote mit Vollmacht erscheinen soll, da die Sache keinen langen Verzug erträgt. K. Ab dem letzten Tagewar der Span zwischen einigen Klöstern und Gemeinden im Thurgau und den Edlen und Gerichts-herren betreffend die Proceßkosten in den Abschied genommen worden. Es legen nun die Edellcute einigealte Steuerrödel vor, worin die Klöster und Gemeinden, die sich jetzt weigern, auch verzeichnet stehen, ballsie die Steuer von jeher bezahlt haben; deßgleichen einige besiegelte Urkunden, in Zürich oder Baden erlasse»/in welchen von den eidgenössischen Nathsboten mehrfach erkannt worden, daß einige Gotteshäuser und Ge-meinden (Schwpz und Freiburg: Gotteshäuser und Spitäl) die bestrittenen Nciskosten und Bräuche bezahlen solle»!ferner einige Briefe von 1490 bis auf die Gegenwart, nach welchen die Gotteshäuser und Geistlichen im Thurga»bei und mit den weltlichen Gerichtsherren in allen Rechtfertigungen und Verträgen vergriffen gewesen; endlich ei»Abschied von Baden, d. d. 4. Juni 1543, der unter Anderm in Betreff der Hauptmannschaft sagt, daß derLandvogt drei oder vier ehrbare Männer beiziehen solle, mit deren Beirath jedem der betreffende Theil Koste»auferlegt werden möge, und daß der Landvogt die Säumigen mit Buße dazu halten könne. Da sie, die Edellersie,dies gethan und nichts Anderes gehandelt haben, als was der alte Brauch gestattete, so bitten sie nun, >»a»möchte mit den Klöstern und Andern, welche sich dessen weigern, verschaffen, daß sie den auferlegten Brauchgütlich bezahlen. Dagegen erklären Zürich, im Namen deren von Nußbaumen und Stein, und der Amman»von Schwpz, von wegen des Abts zu Einsiedel«, daß die Benannten ohne Rechtsspruch solche Kosten nichtgeben wollen und rechtlich da gesucht werden müssen, wo sie wohnen. Dem Allem nach wird dein Landvogtim Thurgau befohlen, die sich Weigernden auf den nächsten Tag zu weisen, um auch ihre Antwort anzu-hören. Heimzubringen. I». Die Hauptleute, die dem König in der Picardie gedient haben, tragen vor:1. Es sei „ihren Herreu" in Lucern ein Schreiben von Franzosen zugekommen, das unter Anderm sagen sokll/daß sie nicht nach der Vereiuuug haben dienen, auch nicht mustern und zahlen lassen wollen. Sofort habe»sie dein Dauphin, dem Herrn von „Dampiß" und dem Herrn von Boisrigault, als ihren obersten Feld-herren, solches angezeigt; dieselben wollen aber von jenem Schreiben nichts wissen und haben ihnen einen„Urlaub" gegeben, den sie hier vorlegen, der nun sagt, daß sie zu vollkommener Zufriedenheit gedient. Wie-wohl von den Franzosen niemand hier sei, so erklären sie doch offen daß ihnen Unrecht geschehe; sie haben