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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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November 1544.

sein werden. Da das ein kleinsügcS Ding sei. so habe der Vogt das nicht angenommen, sondern hinter sichbringen wollen. Sollten die Eidgenossen sich weiter in der Sache verwenden wollen, so Würde der Vogtihnen anrathen, sich an ihren lieben getreuen Unterthan, Doctor Paul Castaneo von Lauis, zu wenden:sei zu Mailand, sei daselbst Richter, dem Markgrafen und andern Herren angenehm, habe laut seiner iM-theilung von allen oder einzelnen Orten zwei Briefe erhalten, bevor der Vogt nach Mailand gekommen ft'-und einiges in der Sache gethan und zu mehrerein sich erboten. Was immer man vornehme, so möge »wabeim Austheilcn des Korns Lauis berücksichtigen, das ungefähr so viel Volk als die drei übrigen Vogteicn Hobe.

St. A. Zürich: Acten Lauis.

Eine Missivc des Obigen an Zürich vom 5. März 1545 zeigt, daß der Brief der Eidgenossen vom14. November an den Vogt erlassen wurde. Seine Antwort traf die Boten nicht mehr versammelt an anwurde daher dein Absender zurückgebracht. Sie wird nun wiederholt. idis°w-

19«.

Iümz (?). 1544, 11. November (Dienstag St. Martinstag).

Kantonsarchiv Graubnnde»: Pcrgamenturkundc».

Lucius, Bischof zu Chur, Paulus, Abt zu Disentis, Hans voll Marmels, Herr zu Räzuns, und alleGeineinden geineiner drei Bunde diesseits und jenseits der Gebirge erneuern das unterm 23. September 15^(Abschiede Bd. IV, Abthl. 1 n, Beilage 3, S. 1502) beschworne Vündniß.

Der Text des Bündnisses vom 23. September 1524 wird hier wörtlich wiederholt. Wir verzichten daherauf die Wiedergabe desselben in einer Beilage. Es siegeln der Bischof, der Abt und Hans von Marmeldie vom Grauen Bund, die gemeinen Gotteshausleute mit dein Siegel der Stadt Chur und die von ^cilf Gerichten. Das K. A. Graubttnden enthält von der vorstehenden Bündnißerneuerung zwei Originale, ^sich indessen dadurch unterscheiden, daß dem einen das Siegel des Gotteshauses Chur («vowns vsi durisnsis»)fehlt, am andern Exemplar hängt es in rothem Wachs, rund, ohne lesbare Umschrift. Das Siegel desvon Disentis ist bei beiden Urkunden stark beschädigt; die vier übrigen sind vorhanden.

Abgedruckt ist die Urkunde in den Granbiindncr Grundgesetzen 17S7, S.ss, und in LeuS Lexikon Band IX, S. Iis, und mit de»Zusätzen von 1704 in FiisU Bibliothek der schweiz. StaatAundc Band III, S. loos.

199.

Ireiöurg. 1544, 12., 18. und 19. November.

KniitoilSeirchiv Areiburg: Rathsbuch Nr. es.

Verhandlung zivischeu Freiburg, Stadt Genf und Bischof von Gens.

Vor dem Nathe zu Freiburg eröffnet am 12. November (Mittwoch post Martini) eine Botschaft ^Grafen von Montrevel, und des jetzt erwählten Bischofs von Genf und Herrn zu St. Claude: Vor einw^Zeit seien in Genf des Glaubens wegen Unruhen entstanden, so daß sich der Bischof veranlaßt gesehen ha^die Stadt zu verlassen. Damals seien einige Gcwahrsamen, welche mehr die bischöfliche Herrlichkeit als ^Stadt Genf betreffen, denen von Freiburg übergeben morden. Nachdem nun der Herr von Montrevel uw