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November 1544.
4) Das an den Kammcrrichtcr ?c, gerichtete Schreiben, d. d. 13. November, findet sich abschriftlich '»>Luccrner Abschied. Ungeachtet der Weitläufigkeit der Redaction ist hier nichts weiter zu bemerken, als datzdie neuesten bezüglichen Erlasse des Kaiscs angerufen und im Texte ausgezogen werden. Begehren umgehendcrAntwort bei dem Expressen. Dasselbe auch in der Zürcher Sammlung Bd. 10, 1.114; St. A.Bern: Allg>eidg. Abschiede XX, S. 407; auch beim Basler, Solothurner mW Schnffhauser Abschied und im StadtarchivSt. Gallen: Truke XXII. 35.
5) Das vom Kaiser durch die Burgunder übermittelte Schreiben ist offenbar das zum Abschied vo»>23. Juni, Note zu i, lc, I angeführte.
Zu u. und I». 1544, 4. November. Der kleine Rath zu St. Gallen abordnet auf den Tag zu Bade»,der am Montag beginnt, in Betreff der Anlage wegen der Türkenhülfc und des Kammergcrichts, »"dBetreff des Zolls zu Lyon als Boten Jacob Krumm und Martin Hux.
Stadtarchiv St. Gallcch RatlMich Ilitl—ltiSZ, S. Sb.
Zu K». 1544, 13. November, Baden. Die XIII Orte an den König von Frankreich. Die Kattfleulvvon St. Gallen und andere beklagen sich, des Königs Statthalter und Räthe zu Lyon haben ein neues S»b-sidium oder Zoll wegen des Baues der Stadt Lyon von ungefähr dritthalb Kronen von hundert auf diedahin gehenden Kaufmannswaaren gelegt. Dieses sei dem Friedcnstractat entgegen, der in einem Artikel vor-schreibe, das; die Eidgenossen in des Königs Lande» frei und sicher Leibs lind Guts handeln und wandel«mögen, ohne weitere Beschwerung, mit Ausnahme der alten Zölle. Als auch vor zwei Jahren eine solche M>»crung zu Lyon habe eingeführt werden wollen und man sich dagegen beim König und dessen Gesandten Bois-rigault verwendet habe, habe ersterer erklären lassen, das; es nicht in seinen, Willen liege, das; dem Friede»entgegen gehandelt werde, und in diesem Sinne dem Statthalter zu Lyon geschrieben, gemäs; der beigelegt»Copic, worauf die Kaufleute von der betreffenden Belästigung befreit worden seien. Obwohl jetzt die Ka»?'leute den benannten Tractat und die erwähnten Vorgänge dem Statthalter und Rath zu Lyon vorgeführthaben, sei das erfolglos gewesen, so das; um den Zoll Bürgschaft habe geleistet werden müssen. Äus ^bezügliches Schreiben von Zürich haben Statthalter und Rath crwicdert, sie hätten in Sache keine Vollinacht-man soll in drei Monaten nachweisen, daß man von solchen Zöllen befreit sei. Bitte an den König' d>cfragliche Beschwerde abzustellen. Es siegelt der Landvogt zu Bade», Jacob an der Rüti.
Stadtarchiv St. Gallen: Truke XXIl. 35.
Zu r. Anstatt Almosen schreibt der Verner Abschied consequent und nicht übel bezeichnend: Arm -Vi»sr»'
Zu Ic. Im Berner Abschied fehlt der letzte Satz.
Zu I. Beim Schaffhauser Abschied liegen hieher bezüglich folgende Acten:
1) Antwort von Hans Jacob von Landau zu Landau und Waal, Landvogt zu Ncllenburg, von, 1- Sep'tembcr auf das Schreiben vom 19. Juli. Sobald die Amtleute und der Landschrciber des Landgerichts Z«Stockach zu Hause seien, werde er das erhaltene Schreiben ihnen mitthcilen. Er werde auch diesfalls sc"'"'Herren und Freunde», der Regierung von Innsbruck schreiben.
2) Antwort des römischen königlichen Vicestatthalter, Regenten und der Räthe der obcrösterreichisch"'Laude zu Innsbruck, d.d. 19. September, an die Boten gemeiner Eidgenossen ans deren Schreiben vo>»19. Juli. Es seien einige Fälle namhaft gemacht worden, in welchen die „abforderung usser der chchaft'»"'n, wttrkung komen sin soll"; man wolle die Sache untersuchen und dann gebührend antworten.
3) Heggenzer an die Eidgenossen (ohne Datum). Auf den Brief der Eidgenossen vom 19. J»li h»beihm die Regierung von Innsbruck unterm 22. Octobcr (im Sinne des Textes) geantwortet.
Zun. Im St. A. Lucern: Acten Frankreich Nr. 107 liegt die Original-Crcden;, womit der Kö»'Sun term 19. September den Jean Jacques de Castion ermächtigt, gemeinen Eidgenosse» Nachricht zu bringe»-wie Frankreich mit den, Kaiser Friede geschlossen habe.