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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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November 1544.

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sich über die Verwaltung des Schaffners zu Feldbach insgeheim zu erkundigen; nun schreibt derselbe, er habeüber alle Artikel Nachfrage gehalten, besonders über Verleihung der Höfe, Aufnahme von Pfründern, Bezugder Strafen, Verkauf und Verschenkung des Holzes, und habe gefunden, daß im Kloster, seit der Schaffnerdie jetzige Frau genommen, je in vierzehn Tagen einSchuß" mehr gebacken werde als früher, wo die Frauennoch da gewesen; daß auch die Neben und Güter schlecht und nicht zu rechter Zeit gebaut werden; daß desSchaffners Frau ihre Kinder im Kloster habe, ein Knabe den Keller versehen solle, überhaupt Alles unordentlichzugehe, so daß nöthig sei, den Schaffner zur Rede zu stellen. Heimzubringen, Die von Meßbach dankenden VII (katholischen) Orten für die Empfehlungsschreiben an den Papst und den Cardinal von Farnese;dieselben feieil ihnen nützlich gewesen; das werden sie nach ihrem Vermögen zu verdienen suchen. AmmannAebli voil Glarus eröffnet, daß in Betreff der eigenen Leute der Herrschaft Wartau, die nach Sargans ziehen,seine Herren den früher von den Boten von Uri und Unterwalden gemachten Vermittlungsvorschlag nichtannehmen, sondern bezüglich des Falls und auch sonst bei ihren Rechten und altem Herkommen bleiben unddaher den betreffenden Orten Recht bieten. Diese beauftragen sodann die von Zürich und Schwyz, im NamenAller ihre Boten auf St. Andreas (30. November) nach Wallenstadt und folgenden Tags ins Schloß nachSargans zu senden. Dieselben sollen allda die bezüglichen Briefe untersuchen, auch die Schultheißen Kramerund Zundel und Andere, welche die Gerechtigkeiten wegen der eigenen Leute kennen, verhören, dam: Allesur Schrift verfassen und auf nächsten Tag Bericht erstatten, x Die von Schwyz haben an die von Zürichgeschrieben, daß die Schiffmeister der letztern, die das Korn aufwärts führen, sich weigern, Salz und Anderes,das abwärts gehöre, zu laden und zu führen. Die von Zürich antworten nun, die Schiffmeister sagen, wennsle nicht andere Kaufmannsgüter zu führen haben, sei es ihnen unmöglich, die leeren Schiffe hinauf (sie) zusährcn; es sei das mit großen Kosten verbunden und sie bekommen von einem Stuck Salz nur einen halbenGatzen. Desgleichen beklageil sich die Schiffmeister, das meiste Salz gehöre dem Delling; die Schiffnieisterordnungverbiete nun, daß Einer Schiffmeister und Kaufmann zugleich sei; man solle daher mit dem Delling reden,daß, wenn er Schiffmeister sein wolle, er mit der Kaufmannschaft sich nicht befasse. Gleichzeitig bringt AmmannAebli vor, wenn die Lente Wein kaufen und aufwärts führen lassen, trinken die Schiffmeister und Knechtedaraus, so daß oft in einem Faß 20 bis 30 Maß fehlen. Heimbringen, ob man den Schiffmeistern für^ Zeit der Theurung nicht den Lohn für das Salz verbessern wolle und wie man das überflüssige undunmäßige Trinken aus den Fässern abstellen könne. 5. Die Boten (von Freiburg und Solothurn?) werdengedenken, was Vogt Bäldi von Glarus wegen des Fensters mit ihnen geredet hat. 1«. Der Bote von Bern^'öffnet auftragsgemäß, ein Edelmann, Namens Bachsignolle, der ihr Bürger sei, besitze gegen seine Widerpartu> Betreff einiger Herrschaften erlangtes Recht. Nun habe der König der Gegnerschaft neuerdings das Rechtgeöffnet, welches zu vollführen der Genannte nicht vermöge. Da mm der König selbst die betreffendeil Urtheilebestätigt habe, so bitten die von Bern um ein Empfehlungsschreibeil für Bachsignolle an den Köllig, daß^ser ihn bei dem erlangten Recht bleiben lasse. Da man noch nicht weiß, wie man in Betreff des Friedensgegen den König steht, so glauben die Boten, daß man die Sache besser anstehen lasse, bis Antwort über!0les eingelangt sei, um dann mit mehr Sicherheit schreiben zu können, «.tt. Die Botschaft von Zürich weißöv sagen, was der Gesandte von Bern mit ihr wegen des Helfers zu Seilgen geredet hat.

5»I». Die VIII im Nheinthal regierenden Orte (wir") lassen an den Landvogt daselbst, Joseph Grü-g'Uger, des Raths zu Schwyz, Folgendes schreiben: 1. In Betreff der jungen Neben ob der Letzi im Appen-z^erlnnd, von denen die Inhaber keinen Zehnten schuldig zu sein beglauben, soll er den Hans Keller, den