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November 1544.
weil der König von Frankreich sie von dem Frieden ausgeschlossen habe, während Andere behaupten, er habeuns darin aufgenommen. Da Herr von Blancfosse verreist ist, so wird nun Vogt Wunderlich von Neuenburg,der auf diesem Tage erschienen, über die Sachen um Auskunft ersucht. Er antwortet, der Gesandte sei zumKönig beschieden, um über seine Geschäfte in der Eidgenossenschaft Bericht und Rechnung zu geben; dabei liester „im Geheimd" einen Brief vor, dessen Inhalt („allerlei Anzugs") die Boten kennen; den Frieden betreffendwisse er nichts Bestimmteres, als was der Herr von Castian (Castion?) vorgebracht, und daß Herr von Blancfossegegen ihn geäußert, der König habe die Eidgenossen wie seine eigene Person in den Frieden eingeschlossen.Da nun allerlei geredet wird, so hat man dem König geschrieben, er möge auf nächsten Tag berichten, wiedie Eidgenossen im Frieden begriffen seien, damit wir uns darnach zu richten wissen. «. Die Hauptleute,die dem König im Piemont gedient haben, zeigen an, daß ihnen der Schlachtsold und den sieben Fähnleineinige Monatssölde nicht bezahlt worden seien, weßhalb sie in großer Armut haben heimziehen müssen. Ebensobeschweren sich die Amtleute, welche die höchsten Stellen innegehabt, daß ihre Besoldung „usgeschlagen" sei,und bitten, ihnen berathen und beholfen zu sein, da sie doch redlich gedient und der Eidgenossenschaft mitder Hülfe Gottes große Ehre eingelegt haben. Antwort: Man stelle ihnen anHeim zu wählen, ob man einSchreiben oder eine Botschaft an den König absenden solle. Heimzubringen, um auf nächstem Tage, wenn derKönig des Friedens oder des Zolls halb keine befriedigende Antwort gäbe, zur Abordnung einer Botschaft gefaßtzu seiu. z». Hauptmann Wilhelm Fröhlich und andere gute ehrliche und redliche Gesellen von Zürich bringenvor, sie stehen bei ihrer Obrigkeit in Ungnade, weil sie den Zug ins Piemont mitgemacht; sie haben diesihrer Schulden wegen und keineswegs aus Trotz gethau, sich treu und redlich gehalten und große Ehre erworben;darum bitten sie unterthänig, man möchte sich bei Zürich für sie verwenden, damit sie wieder heimkehrendürften. Die Mehrheit der Voten ist diesem Ansinnen geneigt. Da aber der Bote von Zürich erklärt, daßseine Herren weder ein Schreiben noch eine Botschaft in dieser Sache anhören werden, indem kein Amtmannlaut seiner Satzung das vorbringen dürfte, so ist die Sache heimzubringen. «K Da eine drückende Theurungherrscht, obschon Korn genng für ein Jahr vorhanden ist, und mau vermuthet, daß die Thcure größtentheilsaus dem Fürkauf entsprungen, so soll jedes Ort die geeigneten Maßregeln treffen, i . Es wird ein Tag nachBaden angesetzt auf Sonntag nach St. Lucien, das ist den 14. des Wolfmonats (December), wo die Botenmit Instructionen über alle unerledigten Geschäfte von den Jahrrechnungen zu Baden, Lauis und Luggarnssich einfinden sollen. Da die Edelleute und Gerichtsherren im Thurgau mit den Processen gegen die vonFrauenfeld in Betreff der Hauptmannschaft, des Fähnchens und anderer Aemter, auch des Erbrechts, große Kostengehabt und dieselben auf die Gotteshäuser und die ganze Landgrafschaft Thurgau gelegt haben, so beschwerensich die Betroffenen, indem sie eiinvenden, sie haben sich der Sache nicht beladen, seien daher auch keine Kostenschuldig, und müssen fürchten, daß dieses Beispiel schlimme Folgen haben dürfte; die einen bieten Recht, du'andern bitten um Rath. Darauf erwiedern Friedrich von Heidenheim und Michel von Laudenberg, sie hnd^nvon ihren Mitherren keine Vollmacht zu antworten, auch die bezüglichen Abschiede und Steuerrödel jetzt nichtbei Händen, und bitten, in der Sache nichts zu beschließen, bevor man den Gegenbericht der Edelleute undGerichtsherren angehört, in welchem sie darthun werden, daß sie nur der Billigkeit und ihrer Befugniß gewästgehandelt haben. Heimzubringen, t. Die Boten von Zürich ziehen an, daß einige Landvögte bei dem Absterbenvon Predigern oder Mcßpriestern in den Vogteieu von dem Nachlaß den Fall beziehen wollen, was bisher nichtgebräuchlich gewesen, weßhalb nöthig sei, eine allgemeine Verordnung zu erlassen, wie sich die Landvögte in solcheFällen verhalten sollen. Heimzubringen. ,i. Ab letztem Tage war dem Landvogt im Thurgau befohlen worden,