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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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November 1544.

Landvogt eröffnet, er habe sich als ein frommer ehrlicher Biedermann entschuldigt; doch wird ihm der Klägernicht genannt, weil es nicht gebräuchlich sei, jemand anzugeben in Sachen, die nur rathswcis vorgebrachtwerden, v. Die Meister der Armbrustschützen der Stadt Zürich zeigen an, wie sie ein neues kostbaresSchützenhaus bauen, und bitten, es möchte ihnen jedes Ort Wappen und Fenster dazu schenken. Ebeustbittet Ammann von Beroldingen von Uri im Namen seines Vetters Fridli Mentler, Wirth zum Falken >»Uri, um Fenster und Wappen in sein Wirthshaus. Der Schaffner des Klosters Dänikon berichtet, wieder Hagel dieses Jahr Alles verwüstet habe, so daß von den Zinsleuten nichts zu bekommen, die Haushaltungohne Schulden kaum zu bestreiten und für die Bezahlung von Zinsen keine Mittel vorhanden seien; zudewvennehre sich das Almosen; denn in jenem Gericht gehe je das dritte Hausgesind dem Almosen nach! rrbitte nun um Hülfe und Rath, wie er die Haushaltung führen solle. Es seien zwei Conventfrauen da, dieman für ein Jahr vielleicht in Feldbach versorgen könnte, wo sonst nur zwei Frauen wohnen; dann könnteneine oder zweiJungfrauen" (Mägde) erspart werden; auch der Pfister, der guten Lohn erhalte, wäre znentbehren; so möchte die Last erleichtert werden. Da auch der Landvogt schreibt, daß dort Geld aufgenommenwerden müsse, die Boten aber darüber ohne Vollmacht sind, so wird dies in den Abschied genommen-K. Die Boten der V Orte zeigen denen von Zürich an, daß die Verwandten einer Schwester zu St. Katha-rinenthal, welche ihre Mutter (von Andelfingen) in dem Kloster hatte begraben lassen, mit einer schwere»Geldstrafe belegt worden seien und deßhalb deren Vermögen zu Andelfingeu haben verarrestireu lassen.glauben nun, daß die Verwandten dazu nicht befugt seien, und ersuchen Zürich, den Vogt in Audelfinge»anzuhalten, den Arrest wieder aufzuheben; glaube jemand an die Schwester eine Ansprache zuhaben, so möge»sie solche vor der Obrigkeit und in den Gerichten suchen, worin sie wohne, gemäß den geschwornen Bündenund gemeinem Recht. I». Alt-Laudvogt Joachim Bäldi von Glarus meldet, wie Giovan Peter de Appi»»einen Todtschlag verübt und sich mit den Brüdern des Entleibten vertragen habe; da nun die Landvögtenicht mehr liberiren dürfen, der Thäter aber arm sei und nicht von Ort zu Ort kommen könne, um flu»'Liberation zu betreiben, so habe er sich seither außer Lands aufgehalten, aber in der Zeit, wo der Margn'sdel Guasto Arona mit Truppen besetzt, durch steißige Berichte über Alles, was dort vorgegangen, gute Dienstegeleistet; darum bitte er, der Vogt, demselben wenigstens den Verkehr in der Herrschaft Luggarus wieder Z»erlauben. Heimzubringen, i. Vollonin de Orell von Luggarus zeigt au, wie Frauciscus Appian, genanntSoldat, der ihn von dem Fiscalenamt verdrängt, seine Pflicht verletzt habe, indem er von einem FreuetGeld genommen, ohne es in Rechnung zu bringen; das sei auf der Jahrrechnung zu Luggarus durch dn'veranstaltete Untersuchung erwiesen worden; er berufe sich auf den alten Laudvogt, Joachim Bäldi, n»dbitte nun, den Appian abzusetzen und das Amt wieder ihm, Orell, zu verleihen. Bäldi erzählt den Hergang st-Bei letzter Jahrrechnung habe Bollonin dem Appian diese Unterschlagung vorgeworfen und den Beweis dasiwanerboten. Die Voten bewilligten ihm seine betreffenden Kundschaften zu stelle!?, und diese bezeugten, daß f»'dem Fiscal fünfzehn Pfund gegeben; ob davon etwas der Kammer zugekommen sei, wissen sie nicht. Ä»fAnfrage des Landvogts habe dann Appian vor den Boten selbst zugegeben, daß er dem Landvogt zu Hände»der Kammer nichts gegeben, ihm auch diesfalls nichts angezeigt habe; er habe geglaubt, wenn er vom Amtkomme, sei das unnöthig, er habe es für seine Mühe und Arbeit bezogen. Die Boten erkannten darauf/daß Bollonin seine Behauptung hinreichend erwiesen habe und der Handel in den Abschied falle. Der Laudvogtglaubte, daß dieses geschehen sei. Die verhörten Zeugen, deren Aussagen zum Theil ausführlich eröffnetwerden, seien gewesen: Johannes Andres de la Beldada, Gellmo de Quirins und Petrus Thome von Lug'