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November 1844.
sich die von Bünden, weil solches dem Bunde und der zwischen Schwyz und Glarus und ihnen bestehende»Freundschaft widerspreche und forderten, daß solches in der Folge nicht mehr geschehe. Hinwieder behauptetendie von Schwyz und Glarus, nicht wider den Bund gehandelt zu haben; das Geschehene sei erfolgt, weil dieEidgenossen zu Baden, im Beisein des Burgermeister Heim (von Chur) verabschiedet haben, daß num >nAnbetracht der schwereil großen Theurung zum Besteil des armen Mannes den Fürkauf und Wucher verhindernsolle; den Bund wolle man getreulich halten; die beiden Orte bitten daher die aus Bünden, ihre Klage falb'»zil lassen. Zur Vermehrung gegenseitiger Freundschaft wird hierin von denen aus Bündeil entsprochen, dochlint folgendem Vorbehalt: Wenn fernerhin in einer Theurung gemeine Eidgenossen eine Satzung machen unddie von Schwyz und Glarus diesfalls Verordnungen treffen wollen, soll doch weder Hinderstellung »ochNiederwurf erfolgen, ohne daß vorher eine bezügliche Anzeige denen vom Grauen und Gotteshausbund gemachtworden wäre. Schwyz und Glarus nehmen diesen Vorbehalt an. Es siegeln die Landammänner und Rath?zu Schivzz und Glarus im Namen ihrer beiden Länder, der Landrichter und Rath des Grauen Bundes undder Bürgermeister und Rath der Stadt Chur im Namen gemeiner Gotteshausleute des Gotteshausbundes,den Herrlichkeiten, Freiheiten und altem Herkommen aller Theile iin Uebrigen unschädlich.
Die Zürcher Urkunde, an der die fünf Siegel wohlerhalten hangen, und die Schwyzerqnclle enthaltennur I. Die Glarner Quelle, ein Transsumt vom 15. September 1558, enthaltet nur II; ein Conccpt dieserVerhandlung liegt auch im Landesarchiv Schwyz. Den Ort der Verhandlung entnehmen wir für l »Maus dem Umstände, das; nach Wallenstedt Rechtstag angesetzt wordeil ist; für II ist in den Quellen über de»Verhandlungsort keinerlei Andeutung; wir schließen ihn aus de» Umständen.
187.
Waden. 1544, 10. November (Montag vor St. Martins Tag).
Staatsarchiv Liiccrii: Allg. Absch. bl. s, k.sso. Staatsarchiv Zürich: Abschiede Vd. 16, >'.95. Staatsarchiv Bern: Allg. eidg. Abschiede NN, ^ ^
LandeSarchiv Schwyz: Abschiede. KantonSarchiv GlarnS: Abschiede. Kantottöarchn, Basel: Abschiede 1643—4K..ItalltvnSarchiv Freibnrg: Badische Abschiede Ad. 14. Kantvnöarchiv Svlvthur»»: Abschiede Bd.26. ttanto»»Sarchiv Schasfhanse!»: AbsH^
Gesandte: Zürich. Johannes Haab, Burgermeister; Hans Rudolf Lavater, Seckelmeister und des Raths'Bern. Haus Rudolf von Erlach, des Raths. Luceru. I. Jacob Marti, des Raths. Uri. Josua vo»Beroldingen, Ritter, alt-Landammann. Schwyz. Dietrich Jnderhalden, Laudammann. Unterwalde».Hans Burrach, Statthalter und des Raths. Zug. Paulus Zigerli von Aegeri, des Raths. Glarus'Hans Aebli, Landammann. Basel. Bat Summerer, des Raths. Freiburg. Ulrich Nix, des Raths. Solo-thnrn. Niklaus von Wenge, alt-Schultheiß. Schaffhausen. Konrad Meyer, Statthalter; Hans Stiesti,Zunftmeister, beide des Raths. Appenzell. Konrad Lehner, Landamman. — E. A. A. k. 8K b.
Zürich hat diesen Tag ausgeschrieben wegen einer Missive, welche denen von Basel aus Spc'N^zugekommen ist, die Anzeige enthaltend, daß der Kammerprocurator-Fiscal wider die von Basel, St. Gallen,Mühlhansen und andere Verwandte der Eidgenossen in Sachen der Aulagen weiter procediren werde. De>nzufolge erscheinen Abgeordnete von Basel und Schaffhausen, des Abtes von St. Gallen, der Städte St. GaR»und Mühlhauseu, legen die ihnen zugeschickten Mandate vor und begehren Rath und Hülfe für den Fall,sie in die Strafe der Acht verfällt würden, indem die Ihrigen dann nirgends im Reiche wandeln, und von