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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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September 1544. 415

erledigen sollen, wobei es ohne weiteres Appelliren verbleibt. 30.Dwyll wir donn was dein armen lydenlichouch dem visch im see und dem gemeinen (nutzen?) in dem und andern stucken nutzlich sin möcht, noch niterlernst haben", so will man sich und den Nachkommen vorbehalten haben, sich der vier Herrschaften wegenferners zusammen zu verfügen und das Erforderliche zu verordnen. Die benutzte Quelle ig Copie.

194.

Grandson. 1544, 9. September.

Staatsarchiv Bern: Frciburgcr Abschiede >!, r, SS.

Tag der Städte Bern und Fr ei bürg.

Gesandte: Bern. (Johann Jacob von) Wattcnwyl; Jacob Tribolet, Vcnner und des Raths. Frcibnrg.Hermann von Praroman (Praz Noinand"), Schultheiß; Hans List, Seckelmeistcr und des Raths.

s». Auf Genehinhaltung ihrer Obern verleihen die Gesandten das Moos de Sugie in der Mestralie Bon-Ellars in der Herrschaft Grandson an Jacqnet Choz (alias Roland) und an Nicolct Jaunpn daselbst für einenehrlichen Zins von 6 Florin Gold, an kleiner Münze, jeder Florin zu 12 Sols Lansanner Währung oder anderer in der Waadt gangbarer Münze, zu entrichten dein Vogt und Amtmann zu Grandsou jährlichöur Zeit, wenn andere Zinsen bezahlt zn werden pflegen. Von dem Zins gehört dem Vogt zu Grandson derdritte Theil. I». Ebenso geben die Gesandten zu einein ewigen Erblehen der Gemeinde oder der Einwohneruon Provence in der Herrschaft Grandson (ein Stück Gestrüp) oberhalb benannten Dorfes innerhalb seineuAngegebenen) Grenzen, zum Ausroden, um einen jährlichen Zins von 12 Deniers Lausanner Münze fürl^e Pgsi, DgA Lehengut soll nächstens vom Vogt Sebald von Praroman vermessen werden, wodann jedemInhaber einer Feuerstätte («kaueago») sein besonderer Theil angewiesen wird, den Armen und den Neichengleichviel. Jinmmerhin aber sollen die Dörfer Coucise, Corselle, Moutru, Verueaz ihre Weiderechte («paturaZosak usaMs») behalten und von denen von Provence mit keinem Zins beschwert werden dürfen; Alles vermöge^ltes Abkommens, welches die Gesandten auf die erhobene Einsprache der genannten Dörfer zwischen denAbgeordneten derselben (sie werden namentlich angeführt) und denen von Provence zu Stande gebracht haben.* ' Venner Tribolet beklagt sich, daß einige Personen unter dem Vorwande, 78 Jucharte Wiesland zu^nützen, welches sie ohne andere Wcidegerechtigkeit auf dein Berge zu Provence besitzen, fremdes Vieh haltenUnd dasselbe auf andere Weide treiben, die ihm als Privatweide übergeben sei; es bringe ihm das erheblichenSchaden und er verlange daher, daß niemand daselbst weide, oder daß wenigstens kein fremdes Vieh auf dem^nannten Berge gehalten werden dürfe. Die Gesandten bringen es heim und wollen auf der nächsten^uhrrechuung Antwort geben, «l. Der Venner und der Vogt bemerken, daß der Theil des Waldes La Septe,bürch den die Straße von Grandsou nach Neuenbürg führt, bis au die Grenze von Vaupmarcus, um einen^Ugcn Zins verliehen werden könnte, was zum großen Nutzen beider Städte und zur Beruhigung der Durch-^'stnden gereichen würde. Heimzubringen und auf der Jahrrechnung Antwort zu ertheilen.

Der Abschied ist französisch.