August 1544.
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Marilier, dem Zimmermann, wird behufs Verbesserung („Ersetzung") des Verdings der Muhle ein Nock mit derFarbe derer von Bern („miner herreu") und ein Geschenk von 20 Floriu verabreicht, I. Den ZehntpachternGuillaume Loup, Johann Tissot, Francis Malprovent, Jacques Dagon und George Viollet werden die Nestanzendes letztjährigen Zehntens erlassen, wenn sie eidlich geloben, daß sie Alles, was ihnen geworden, „gewährt" undnichts davon gegessen noch sonst verbraucht haben. Künftig wird ihnen nichts mehr nachgelassen und läßtMan sie auch nicht mehr schwören. K'. Johann Durand und Mithafte beklagen sich, zufolge einem erst inder Folge aufgefundenen Briefe sei ihrem Backofen zu viel Zins aufgelegt worden. Der Vogt und CommissarLucas werden beauftragt, andere Commissarien zn nehmen, den Brief zu besichtigen, sich auch zu erkundigen,was da Landesbrauch und Recht sei und dann wieder zu berichten. I». Der Vogt von Grandson zeigt an,daß der „Mußkornzehnten" zu großer Gefährde wegen Uebervortheilungen in den Häusern und nicht, wie dervon andcrm Gewächs auf dem Felde entrichtet werde. Beschluß: man solle untersuchen, ob Landesbrauchund Billigkeit gestatten, diesen Zehnten wie den Kornzehnten zu behandeln. I. Dem Mestral von Montagni)ein Rock. Ii.. Deni Pierre Perrin wird der Mühlenzins für die Zeit, während welcher die Mühle stillgestandenist, erlassen. I. Der Prädicant von Avonand klagt, die Gemeinde bestelle keinen Sigrist, der zur Predigtläute; wogegen die Gemeinde einwendet, früher hätten die Kirchherren den Sigrist auf ihre Kosten gehalten.Man verabschiedet: wenn die Behauptung der Gemeinde richtig ist, so solle der Prädicant, sonst aber dieGemeinde den Sigrist anstellen und bezahlen, i». Der Waldstreit zwischen denen von Avonand und Mol-landin soll zum Austrag kommen. Dabei wird abgeredet, wenn die Gemeinde Ivonand nicht gutwillig dasGütlein ihres Prädicanten in das Achram nehmen wolle, was sie billig thun sollte, so soll er wie ein andererin der Gemeinde das Achraingeld bezahlen und sie ihm dann gestatten zu fahren, i». Dein Franqois Puisonetmird ein Jahreszins nachgelassen. «. Die von Bern wollen denen von Provence erlauben, die Neubrüche(»Raspes") gegen dem von Vauxmarcus zu rücken. Die von Frciburg nehmen das in den Abschied.I»> Dem Etienne Vaulet ivird der Nest der Gerberie erlassen, wenn er schwört, gewährt zu haben, was ihmgeworden ist. «Z. Betreffend das Grundstück in der Herrschaft Grandson, ans welches die Clergp (Clerisei?)von Dverdon Zehntansprüche erhoben hat, hat sich bei Besichtigung des dein Streit unterworfenen Gutesergeben, daß der Zehntel: dem Priorat zu Grandson gehört. Dabei will man bleiben und die Clergp ab-Meisen. ». Claude Lambelin, der Metzger zu Grandson, und sein Knecht, iveil sie dem Vogt eine Zungevorgehalten haben, büßen mit 5 Pfund und einem Tag und einer Nacht Gefängniß („Kebp")- 8» EtileMissive des Prädicanten von Grandson meldet, daß die zwei Barfüßer daselbst übel und ärgerlich haushalten.Dabei wird erwähnt, daß im Kloster noch kostbare Kleinode seien, wozu die Mönche die Schlüssel besitzen.Gs wird verabschiedet, ans der Jahrrechnuug zu Freiburg zu berathcn, wie diese üppige und verschwen-derische Haushaltung abzustellen sei. I. Der Vogt von Grandson eröffnet, die Collaturen der PfarreieilRugelles, Fiez und Concise steheil dem Prior zu Grandson zu. Nun werden einige dahin gehörende Zinsenverweigert, weßhalb die Erkanntnisse dieser drei Pfarreien erneuert werden sollteil. Die Boten von Bern(lud damit einverstanden, die von Freiburg aber nehmen es in den Abschied, ii. Ob man das Moos beimVellen Siechenhaus in Grandson verleiheil wolle, soll au der Jahrrechnung zn Freibnrg beratheu werden;^'zwischen sollen die Boten, welche eines andern Geschäftes wegeil nach Provence geschickt werden, das Moos^sichtigen und sich erkundigen, ob dasselbe ungeachtet der Feldfahrt und des Weidgangs der Umsässen indasselbe verliehen werden könne, v Franqois Malprovent verlangt 60 Pfund, die seine Vorfahren an eineMesse zu Champagne vergäbet haben. Die Boten voll Berit widersprechen dem, weil Malprovent und wer