Juni 1544. 399
wider dieselbe handelten, oder Andern, die sie angreifen wollten, Hülfe leisten und vielmehr zu fordern,daß sie laut der Erbeinnng solchem nach besten Kräften zuvorkommen und es hindern, allfällige Zusagenwiderrufen, von solchem Vorhabe» abstehen, und eher heimkehren, als daß sie sich einlassen, anders zu handeln;wenn ein anderer Aufbruch folgte, so mögen sie auch diesem gebieten, sich so zu verhalten, da sonst dieErbeinnng verletzt und der Eidgenossenschaft in Ewigkeit ein Vorwurf anhaften würde. Ferner bitten sieum eine Botschaft von einem oder zwei Rathsboten, die sofort mit Vollmacht an den König abgesendetwürden, um ihm zu erklären, daß die Eidgenossen keine Feindseligkeiten gegen die Grafschaft gestatten wollen,und ihn zu ersuchen, allfällig gefaßte Anschläge fallen zu lassen, und wenn der Krieg zwischen ihm und deinKaiser ausbräche, die Grafschaft in keiner Weise zu schädigen, da sonst die Eidgenossenschaft einschreiten undihr Beistand beweisen müßte. Die Boten sollten Befehl erhalten, mit allein möglichen Fleiß eine freie unbe-dingte Zusage zu erwirken, daß der König, so lange der Anstand währe, die Grafschaft nicht überfallenwerde, und darüber eine Schrift ausstelle. Wenn er aber solches abschlüge, so hätte die Botschaft ihm bestimmtanzuzeigen, daß die Eidgenossen der Erbeinung gemäß die Grafschaft vor Schaden zu bewahren schuldigwären, um so mehr, als diese dein König keine rechte Ursache zum Angriff gegeben. Wen» die Eidgenossendarin willfahren, so erfüllen sie treulich die Erbeinung, und der Kaiser werde es ihnen gutwillig vergelte».Obwohl das Ziel noch nicht verfallen, so übergeben doch die Gesandten der Grafschaft das Erbeinungsgeld,um ihren guten Willen zu beweisen. Luc. Mg. Ws-hi-d- s, e. esv.
Zu Vortrag des französischen Gesandten: Da der Krieg zwischen dem König und dem Kaiser offenerklärt sei, und zwar wegen der Schmach und Unbill, die jenem zugefügt worden, so habe der Gesandte Voll-macht und Befehl, auf drei (?) Punkte Antwort zu geben:
1. Die Ankunft der Türken betreffend, die einige Personen, welche der „Geist der Schmach" bewege,dem König zur Last legen: Darüber handle eine Schrift, die er vom Hof empfangen und zu gründlichem Berichtübermittle . . .; er bitte die Eidgenossen, ernstlich zu betrachten, daß der König so christlich und mit Tugendenso hochbegabt sei, daß er nichts bewilligen würde, was der Christenheit schädlich wäre, und seinen Ehrennamennicht umsonst trage ic. (Folgen die oft wiederholten Anklagen über die Feldzüge des Kaisers gegen Africa zc.)2. Die Schmachrede, daß der König das Concilium verhindere und damit die Wohlfahrt der Christenheitgefährde, sei mit dieser Antwort widerlegt: Es sei wahrlich kein Fürst, der so große Begierde zur Verkündungeines Conciliums habe, damit die Lehre Gottes klar und hell gemacht, die Kirche reformirt, die Conscienzenberuhigt, und der Friede zwischen den Fürsten erhalten werde; er gebe aber nicht zu, daß dieses Conciliumein allgemeines und freies sei, wie es der Kaiser auf vielen Reichstagen versprochen gehabt; denn da fitzennicht mehr als zwei oder drei Fürsten, während die andern Theilnehmer viel eher Unterthanen zu nennenseien; daneben sehe man, daß „die zwei Theile" der christlichen Könige davon nichts wissen wollen. Christlichkönne man es auch nicht nennen, da es nicht dazu dienen solle, die Kirche und die Sitten zu reformiren,noch viel minder die Fürsten im Frieden zu erhalten, wofern nicht das Friede heiße, daß man andern Leutendas Ihrige nehme; darum solle nun dasselbe zur Zeit eines Krieges stattfinden, der Absicht entsprechend,viele Fürsten zu unterdrücken und den Ehrgeiz eines Einzigen zu befriedigen. Zuletzt könne man es auchnicht für ein freies halten, da in Italien oder anderswo die Pässe gesperrt seien, und der König mit demPapst und dem Kaiser einen Krieg habe; desgleichen sei es in eine verdächtige Stadt verlegt, weil der Cardinalvon Tricnt ein vertrauter Diener des Kaisers sei und dessen Bruder im Kriege diene. Damit die Eidgenossenauch die übrigen Ursachen erkennen, die den König abhalten, das Concil zu beschicken, theile er ihnen eineProtestation mit, die derselbe zu Rom und seither auch zu Tricnt eingelegt und offen habe verlesen lassen.Wenn sie dieselbe hören, so werden sie den König entschuldigen und ihm sogar rathcn, das Concil nicht zubeschicken. 3. Die weitere Anklage und Schmähung gegen den König enthalte den Vorwurf, daß er denFrieden gebrochen habe; da es zu lang wäre, die Ursachen hier genau zu erzählen, so übergebe der Gesandteeinen „kurzen Vergriff", aus dein die Eidgenossen Wohl ersehen werden, wie der Kaiser den Frieden gehalten.4. Der König melde in der beigelegten Schrift, wie es im Piemont stehe, und werde ferner Bericht geben.