398 Juni 1544.
Ein kaiserliches Mandat für Leistung der Türkcnhttlfe Seitens des Abts des Gotteshauses und ebensoeines für die Stadt Schaffhausen, d. d. Speyer 7. Juni 1544, auch im K. A. Schnffhausen: Corrcspondcnzcn.
Zu j, Ic, I. 1) Hieher bezieht sich eine Missive des Kaisers an die Eidgenossen, d. d. St. Dcsier17. August. Er erstattet seinen gnädigen Dank für die Bemühung ihrer Nathsverordnetcn auf dem letzten(obigen) Tag, um den Frieden zwischen der Grafschaft und dem Herzogthum Burgund zu erhalten: der-gleichen für die tröstliche Antwort betreffend die Erbeinung, worauf er sich desto mehr verlassen wolle, jeweniger er aus langer Erfahrung auf die Verträge mit den Franzosen bauen könne; dennoch sei er bestimmtentschlossen, die jetzige Neutralität unverbrüchlich zu halten, so lange der König von Frankreich nicht das Gegen-spiel vornehmen werde, und dies ungeachtet der gegenwärtigen Sachlage, die dem König die Neutralität ammeisten nöthig mache; aber zu Ehren der Eidgenossen bewillige er, was er sonst keineswegs im Sinne gehabt.Der König habe also Ursache, sich bei ihnen zu bedanken. Die von Basel belangend, werden die Eidgenossensich wohl zu erinnern wissen, daß in diesen und andern Sachen, die das ganze Reich und alle Stände des-selben berühren und von diesen einhellig beschlossen werden, ihm allein nicht zustehe und gebühre ohne derenWillen, bloß aus eigenem Gefallen, eine Aenderung oder Nachlaß zu bewilligen, auch wenn er es gerne thäte:er Wolle jedoch dem Kammergericht und Andern, Welche Befehl haben, die Defensivhülfe des Reiches einzu-treiben, ernstlich schreiben, daß sie alle Processe gegen Basel bis zu seiner Ankunft im Reiche einstellen sollen:alsdann und namentlich auf dem nächsten Reichstag möge weiter in der Sache gehandelt werden; er wolleseinerseits nichts fehlen lassen, um den Baslcrn und gemeinen Eidgenossen in diesen und andern Sachen semeGnade zu beweisen zc.
St. A. Lucern: Abschied Al. s, k. 3i8. — St A. Zürich: Abschiede Bd. 16, t'. 116, nach dem Abschied vom 14. Deccmber 1544.
StA. Bern: Allg. eidn. Abschiede XX, S. 403. — K. A. Solothurn: Abschiede Bd. 26.
2) 1545, 9. Juli. Bern an Morelct. Die Gesandten, welche auf dem letzten Tage zu Baden waren,haben berichtet, der Landschreiber zu Baden habe ihnen zu Händen jener Gesandten, die früher mit den übrigenGesandten der Eidgenossen die Neutralität zwischen dem Herzogthum und der Grafschaft Burgund errichteten,22 Thaler gegeben, mit der Bemerkung, die Gesandten der Eidgenossen hätten gefunden («oräoirns»), ^König leiste dieses, um sie der Kosten zu entheben. Die Gesandten von Bern aber, die wegen der Kosten säMeinmal befriedigt worden sind, verweigern nun die Annahme dieser 22 Thaler, zumal deren Entgegennahme vcnOrdnungen und Statuten derer von Bern entgegen wäre. Man habe daher angemessen gefunden, 21 ThM(einen hätten die Gesandten, die nicht wußten, daß die frühern Gesandten schon befriedigt worden seien, deinLandschreiber gegeben) an Morelet zurückzusenden. Man möge dieses nicht verübeln; die von Bern erbietensich dem König zu allen guten Diensten. St.A. Bern- Welsch Misswenbuch o, r. ss.
Zu i,'. Der Freiburger und Solothurner Abschied enthaltet nur den Betrag von den hohen Gerichtenim Thurgau, der Appenzeller nur das Betreffniß von der Vogtei Nheinthal.
Zu In der bcsondern Ausfertigung dieses Artikels sind die Gesandten der VIII Orte angegeben,übereinstimmend mit dem Verzeichniß des E. A. A., nur erscheint hier für Unterwalden einzig WelcheKaiser.
Zu Vortrag der burgundischen Botschaft i Nach langer Einleitung über die (möglichen) Gründe, deinKönig von Frankreich der Neutralität halb zu vertrauen, kann sie doch nicht verbergen, daß die „Anwälteund die Einwohner der Grafschaft etwelche Zweifel hegen müssen, die durch verschiedene näher bezeichnetVorgänge veranlaßt seien. Nachdem der Kaiser und das ganze Reich einhellig eine Rüstung gegen denTürken beschlossen haben, so sei auch die Landschaft Burgund und deren Adel, ihrer Christenpflicht geinnwbereit ihren Beistand zu thun z wenn aber das Volk hinwegzöge und ein Angriff geschähe, so Wäre das La»entblößt; deßhalb begehren die Committentcn, che sie Leute wegschicken, die Landschaft versichert zu wffM-getrösten sich aber der Erbeinung, die sie redlich und nachbarlich zu halten wünschen wie bisher.
Die Gesandten haben nun Auftrag, die Eidgenossen zu bitten, ihren Knechten in des Königs Dicmschriftlich 6ei Cid und Ehre, Leib und Gut zu verbieten, daß sie gegen die Grafschaft zögen, oder MI