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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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August 1543.

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nicht Gott und gute Leute zu Hülfe gekommen wären, Leib und Gut untergegangen wäre. Die Gesandtenderer von Bern ( ir") sollen sich bei ihre» Obern verwenden, daß anstatt der Kette ein Seil angebracht werde.

k't' Gesandte der vier Höfe im Gciserwald eröffnen gegen die Botschaft des Abtes von St. Galleu,fw glauben keinen Heuzehnten schuldig zu sein; es sei auch derselbe seit Menschengedenken nicht entrichtetworden; man gebe dem Abt von St. Gallen für den kleinen Zehnten und, wie die in den vier Höfendeglauben, auch für den Heuzehnten jährlich eilf „Stuk", die sie auch ferner ausrichten wollen. Sie bittendaher, den Abt zu vermögen, daß er die vier Höfe in Betreff des Heuzehntens wie früher ruhig lasse; wasfw ihm schuldig seien, wollen sie ihm gerne erstatten. Dagegen erwiedert der Gesandte des Abts, dieserdeglaube, daß der Heuzehnten zu dem großen Zehnten gehöre, während die vier Höfe die eilf Stücke nur fürden kleinen Zehnten entrichten; der Heuzchnten sei früher auch wirklich gegeben worden. Der Abt glaubedaher, dieser Zehnten solle ihm fernerhin entrichtet werden und fordere eine Erläuterung, ob derselbe zumFraßen oder kleinen Zehnten gehöre. Die Gesandten der IV Schirmorte erkennen: Da die aus den vierHöfen im Geiserwald anzeigen, daß sie und ihre Vordem den Heuzehnten seit Menschengedenken nicht mi-schtet haben, so sollen sie ihn auch nicht zu geben schuldig sein, es wäre denn, daß der Abt durch Leute,Briefe, Urbare, Rödel und Register nachweisen könnte, daß jene diesen Zehnten schuldig seien oderfrüher entrichtet haben, in welchem Falle sie ihn zu erstatten verbunden seilt sollen. KK. Der Abt vanSt Gallen hat ein Mandat ausgehen lassen, daß auf den Aeckern und von einer Garbe zu der andern^zehntel werden solle. Da dieses Mandat von manchen verachtet und darwider geredet wird, so soll derHauptmann bei den Unterthanen verschaffen, daß dem Mandat nachgelebt und die Fehlbaren nach Verdienen^straft werden. I»I» Die von Frauenseld fordern von dem Abt, seinen Unterthanen und denen aus derGrafschaft Toggenburg einen Zoll. Auf gestellte Einfragc des Abts ist die Meinung der Boten der Schirm-te, daß denen zu Frauenfeld für diesen Zoll gar nichts gegeben werden soll, und sollten sie ihn fernerhinfordern, so soll der Abt ihnen an gebührenden Orten Recht anbieten, wie man solches dein Schultheiß Wehrlidurch den Laudschreiber zu Baden auch hat anzeigen lassen. II. Hierauf ist der Gesandte des Abts wieder^'schienen und hat die Erläuterung verlangt, ob der Heuzekmten zum großen oder kleinen Zehnten gehöre,damit sein Herr sich zu verhalten wisse. Auf dieses haben die Gesandten von Zürich und Lucern geant-wortet, daß es bei ihnen bräuchlich sei, daß der Heuzehnt zum großen Zehnten gerechnet werde; die Botenvon Schwyz und Glarus aber zeigten an, daß bei ihnen kein Heuzehnten gegeben werde. Das eröffnetendie Gesandten als persönliche Mittheilung, ohne diesfalls eine Erkenntniß zu geben, zumal hierum niemand

Silvas zu Recht geseht habe. Stistsarchiv St. Gallen! vocum. ^tdb. vistluilm. Bd. los, k. L4.

Ausfertigung vom ll. August, besiegelt vom Laudvogt zu Buden, Jacob an der Rüti.

Ii.lt.. Vor den Gesandten der VIII im Rheinthal regierenden Orte wird vorgetragen, es fordern dieis>rädicanten des St. Galler Capitels von den Priestern desselben Capitels eine Kostenvergütung, weil sie and<w letzten Jahrrechnung vor den Gesandten der Orte zu Baden erschienen seien. Die Gesandten erkennen:es damals bei dein Vertrag geblieben, den Vogt Häßy von Glarus gegeben hat, so soll kein Theil anandern diesfalls Kosten zu fordern haben.

St. A. Zürich: Rheinthal. Abschiede S. ISS. — Stiftsarchiv St. Gallen : Rheinthaler Original-Abschiede k. lll.

Die Verhandlung trägt das Datum: Baden den IS. August.

II. Verhandlungen betreffend Anstünde in der Landgrafschaft Thurgau:

I- Vor den Gesandten der X Orte eröffnen Anwälte derer aus dem Tanneggeramt, verbeiständet durch^ Gesandten des Herrn von Constanz, Adam Angerer, Kanzler in der Reichenau: es haben die Obern