August 1543.
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Man aber nichts Anderes, als daß sie die Gegenpartei herumziehen und in große Kosten bringen will. Dassoll jeder Bote heimbringen um zu erwägen, ob es nicht billig wäre, daß die Partei, welche sich um Wieder-öffnung des Rechts bewirbt, ihre Gründe zuerst dem Landvogt vorlegte, der dann zu entscheiden hätte, ob sierechtmäßig wären, und daß vor seinem Entscheide keine Partei die andere herauscitiren dürfte. Antwortouf nächstem Tag. I. Schaffhausen und St. Gallen legen zwei Mandate des römischen Königs vor, dieAnlage zur Türkeuhülfe unverzüglich zu erlegen. Es wird ihnen befohlen, nichts zu geben; man erachtetouch nicht für nüthig, darauf zu antworten, weil vorauszusehen ist, daß man noch Anderes zu erwartenhätte, wenn es dem König von Frankreich gegen den Kaiser übel ergienge. i»>. Die Boten von Basel berichten,Mas für schreckliche und grausame Nachrichten von Wien und aus Oesterreich eingetroffen, wie der Kaiserdas Schloß zu Wien geplündert und eilf Stück Büchsen nach Prcßbnrg geführt habe; wie die armen Leutesärchten, gänzlich verlassen zu werden; wie nur fünf Fähnchen Landsknechte in der Stadt liegen, weil mandm zehn Fähnchen Spanier wegen ihrer Wütherei mit Weibern und Kindern nicht einlassen wolle; wie"u Mandat des römischen Königs befohlen, daß überall Weiber und Kinder mit der besten Habe entfliehenM>d die wehrfähige Mannschaft, sobald das „Krydcnfür" und das „Krydengeschtttz" angegangen, bewaffnet andm bestimmten Plätze ziehe, und aller Proviant wie Heu und Stroh in die festen Plätze geliefert werde,damit der Türke nichts mehr finde, i». Der Bote von Zürich zeigt an, seine Obrigkeit habe in Erfahrung^bracht, daß die Eidgenossen dem König von Frankreich mit großer Macht zuziehen wollen; sie bleibe beide" früher erlassenen Mandaten und werde niemand Durchzug gestatten, sondern jedermann zurückweisen undflch des Krieges in keiner Weise annehmen; sie wolle hiemit die Orte, die dem König zuziehen, gewarnthaben. «. Der Schultheiß von Solothurn bemerkt, die Hauptleute kommen bei dem Auszug gewöhnlichö'äetzt in sein Gebiet und ergänzen da ihre Mannschaft; das wolle aber die Obrigkeit nicht mehr dulden;im warne daher die Hauptleute vor jeder Werbung, p. Es wird nicht für nöthig erachtet, einen Tag anzn-Mgen, indeß jedem Ort die Befugniß dazu eingeräumt, wenn es nöthig würde. Auf dem nächsten Tag sollen»äe Boten über die nicht erledigten Artikel des Lauiser Abschieds instruirt sein. «Z. Der französische Gesandtearelet nimmt Urlaub, um Anstalt zu treffen, daß die Correspondenz mit dem König sicher von Statten^'hc und verspricht, den Eidgenossen Dienste zu erweisen, so viel ihm möglich sei. Es wird ihm dieses»erbieten verdankt, mil dein Ansuchen, die gegenwärtig ausziehenden Knechte in treuen: Befehl zu habenso bald möglich wieder zurückzukehren, damit man einander stets berichten könne, was vorgeht, i. Derpan betreffend den Zoll zu Vilinergen wird durch die Boten der fünf unbetheiliglen Orte gütlich vertragen,nämlich, daß die sechs Orte zwei Theile, Solothurn den dritten Theil des jährlichen Ertrages erhalten,daß dieser Vergleich den sechs (reip. VII) Orten an der Mannschaft, Obrigkeit, Landvogtei, Zinsen,teuer» und Gerechtigkeiten durchaus unschädlich sein soll, kraft zweier Briefe, die darüber aufgerichtet sind.Der Landvogt im Nheinthal eröffnet, Einige im Appenzellerland seien einen Flachszehnten schuldig, der^N'r jeweiligen Landvögtin gehöre; nun sei derselbe seit einiger Zeit schlecht entrichtet worden, wie die altenandvögte wissen; darum sei er mit den Pflichtigen auf höhere Genehmigung hin übereingekommen, daß sieIvo Gulden baar bezahlen; aus dem Zins dieser Summe (5 Gulden) könne dann die Vögtin mehr»achs kaufen, als der Zehnten ertrage. Antwort auf nächstein Tag. t. Joachim von Nappenstein bringtPfyn sei ein bedeutender Flecken, und viele ringsumliegende Dörfer beziehen alles Fleisch dorther; die^'ule werden aber von den Metzgern schlecht versehen; da er nun Gcrichtsherr sei, so bitte er unterthänigä»> die Bewilligung, eine andere ordentliche Metzg einzurichten, damit man jederzeit Fleisch zu kaufen finde,
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