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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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August 1543.

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«aufgegangen" sei. Darauf erwiedern die Gesandten, man könne die Leute nicht wohl mehr in der Eid-genossenschaft mustern, weil diese seit der Vereinung sich „geweitert" habe und wegen der Nähe der Pest; siewollen aber dafür sorgen, daß den Hauptleuten unterwegs immer so viel Geld verabfolgt werde, daß sie denKnechten die nöthigen Vorschüsse machen können und kein Mangel eintrete; sie erwarten auch, daß dieselbensolche Kriegsleute bringen, daß keiner ausgemustert werden müsse. Die Münze betreffend glauben sie, daß3 Kronen auch 4t/, rheinische Gulden gelten; der König sei nicht anders zu bezahlen schuldig, als in derMünze und Währung, die in dem Lande gelte, wo die Knechte dienen. Es wird der Eile wegen den Ge-sandten in diesen Punkten nachgegeben in der Erwartung, daß die Hauptleute immer Geld genug erhalten,und mit dem Vorbehalt, daß dies der Vereinung unschädlich sei. Den Hauptleuten hat man befohlen, denKnechten monatlich 4 t/, Gulden rh. auszuzahlen, damit sie desto lieber im Felde bleiben; dafür werden dieGesandten ersucht, den Hauptleuten eine angemessene Bestallung zu geben. 3. Der König soll die Hauptleuteund Knechte nicht von einander theilen, sondern in Einem Haufen und Regiment beisammen bleiben lassen.

Er soll dieselben nicht weiter brauchen noch führen, als die Vereinung zugebe; sonst würde man sie wiederheimberufen. 5. Der König soll für die Hauptleute sorgen, ihnen mittheilen lassen, was begegne, keine Müschenüoch fremde Hauptleute in ihren Rath setzen und (Anstalt treffen), daß sie stets mit der Post an ihre HerrenUnd Obern, was vorgehe, berichten können, damit diese sich darnach zn verhalten wissen. Basel und Schaff-hausen, als an den Grenzen gelegen und den Kriegsgefahren am meisten ausgesetzt, wünschen ihre KnechteDaheim zu behalten, da schon bei dreißig Fähnchen (kaiserlicher Truppen) in Bewegung seien und noch mehrereAufbrüche geschehen sollen, deren Zweck man nicht kenne; zudem seien ihre Herren abermals um ihre AnlageTürkenhülfe gemahnt worden. Darum wollen sie sich gefaßt halten; sie begehren sich übrigens nicht vonandern Eidgenossen zu söndern; auch werden sie stets bereit sein, dem König Gutes zu beweisen wiebisher. Basel zeigt noch besonders an, daß es dem König schreiben wolle und ihn wie vormals zu befriedigenh°sie. v. Die französischen Gesandten tragen vor, sie haben Befehl, den König gegen die AnschuldigungstNter Mißgönner, daß er mit den Türken einen „Austand" geschlossen, um ihnen Beistand zn leisten, zu recht-fertigen; schon vor langer Zeit habe er um der Wohlfahrt seines Königreiches willen mit den Türken einenVertrag gemacht über Handelssachen, damit die Untcrthanen auf beidseitigem Gebiete frei „werben" undiantiren dürfen, wie es von den Venetianern und andern christlichen Potentaten auch geschehen sei. Bereits seidas von Nutzen gewesen, indem Barbarossa, als er gegen die Provence herangefahren, sich auf der Insel^re (Hperes?) mit frischem Wasser versehen habe und sogleich nach Afrika gesegelt sei, um den Kaiser daselbst^ bekriegen „da (wo) zu besorgen, das einer Christenheit großer schad entspringen werde". Das Alles rührevon dem Ehrgeiz des Kaisers und des römischen Königs her; denn märe der Kaiser dein Barbarossa'Ucht in sein Land Tunis gezogen, und hätte der römische König den König Hans und „sin verlassen weisse"^ dem Königreich Ungarn bleiben lassen, so wären die Türken niemals in die Christenheit eingefallen.

^ König von Frankreich werde mit den Türken kein Freundschaftsbündniß eingehen, werde sie auch iniMem Gebiete nicht dulden, ausgenommen mit Gewalt, weil sie ein Geschlecht seien, das nichts Gutes mit/h bringe, sondern die ganze Christenheit zu verderben begehre. Damit wolle man den König für ent-, huldigt halten, f. Der Bote von Bern zeigt an, daß seine Herren Bericht haben, wie das türkische Heerw ^^f'eille angelangt sei, worüber man allenthalben großes Geschrei vernehme. Dies möchte der Christenheit"üstheil bringen; darum sei dringend nöthig, sich wohl zu bedenken und sich nicht durch Gunst und Geldöü etwas bewegen zu lassen, was mit Gott und gutem Gewissen nicht zu verantworten wäre. Das habe er