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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
Entstehung
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August 1543.

145.

Waden. 1543, 6. August (Moutag vor St. Laurenz).

Staatsarchiv Lucern : Allg. Absch. bl.l, k. 174. Staatsarchiv Zürich : Abschiede Bd. 15, f. 249. Staatsarchiv Bern: Allq.eidg.Aschiede üli., S.147.

LandeSarchiv Sctiw»iz: Abschiede. jtautonSarchiv Basel: Abschiede 1543—1546. KantonSarctnv ^reiburg: Badische Abschiede Bd 14.

KantonSarchiv Solothnr»!: Abschiede Bd. 26. KantouSarchiv Schaffhauseu: Abschiede. Landesarchiv Appenzell: Abschiede.

Gesandte: Zürich. Johannes Haab, Burgermeister. Bern. Johannes Pastor, Vennerund des Raths.Lucern. J.Jacob Marti, des Raths. Uri. Amandus von Niederhofen, Landammann. Schwyz. JosephAmberg, Landammann. Unterwalden. Hans Burrach, Statthalter und des Raths zu Obwalden. Zug-Martin Boßhard, des Raths von Baar. Glarus. HanS Aebli, Landammann. Basel. Bernhard Meyer,Pannerherr; Bat Summerer, beide des Raths. Fr ei bürg. Peter Schmidt, Burgermeister und des Raths.Sololhurn. Niklaus von Wenge, alt Schultheiß. Schaffhausen. Hans Stierli, des Raths. Appenzell.Moriz Gartenhauser, Landammann. — E. A. A. k. 82.

Die Beschwörung der Bünde wird „kleiner Ursachen wegen" einstweilen verschoben, weil alle Ortedie Erklärung geben, sie ehrlich und treulich halten zu wollen; dabei wird aber der allgemeine Wunsch aus-gesprochen, daß jedes Ort die Bünde den Seinigen vorlesen laste, damit jedermann erfahre, was sie enthalten,lk» Es wird angezeigt, daß die eidgenössischen Boten auf der letzten Jahrrechnung zu Luggarus bei Verleihungdes Zolles jeder 18 Kronen als Geschenk empfangen haben, was wider die erlassenen Abschiede ist, da jedernur 6 Kronen nehmen darf; „dann was sie also nement, sovil unfern Herrn und obern an dem zolle mindergeben und usgericht würt". v. Deßgleichen soll jeder Bote von der Summe, um welche Gorin von Sesseuz(Sessa) gestraft worden, 10 Kronen bezogen haben, so daß zu vermuthen ist, daß den Obrigkeiten desto minderin ihren Seckel werde. Das soll man ernstlich heimbringen, um zu berathen, ob man die Boten anhaltenwolle, solche und andere Gelder in den gemeinen Seckel zu legen, und wie man das künftig verhüten könne.«R. (XI mit Frankreich verbündete Orte). Von der Jahrrechnung zu Baden war des Königs Gesuch umKnechte in den Abschied genommen worden. Nun begehren seine Gesandten gemäß der Vereinung 10,000 Mann,weil er sie gegen seinen und unfern Feind nothwendig brauche, und beförderlichen Zuzug. Lucern, Un,Schwyz, Unterwalden, Zug, Glarus, Freiburg, Solothurn und Appenzell sind willig, dem König das verlangteKriegsvolk zu überlassen, doch mit folgenden Bedingungsartikeln: 1. Er soll die Hauptleute und Knechtegemäß der Vereinung nehmen und die Hauptleute aus den Orten, nicht von den Zugewandten wählen. Hlezvhaben die „Herren" (Gesandten) angezeigt, daß die von Rotweil, Mülhausen, Biel und Andere, die auch "ider Vereinung sind, nicht ziehen und daß sie bereits einige andere Hauptleute angenommen und wünschen,daß man dieselben bleiben lasse. Es wird dem Herrn von Blancfosse für diesmal gestattet, seilt FähnchenEidgenossen zu führen; doch soll er in den Rüthen und dem Regiment nicht sitzen; weil der Aufbruch sogleichgeschehen muß, so wird ferner bewilligt, die angenommenen Hauptleute zubehalten; doch soll dieses in Zukunftnicht mehr geschehen. Dem Lorenz August von Luggarus hat mau zuerst die Hauptmaunschaft abgeschlagen!nachdem er aber angezeigt, wie er von dem König selbst ernannt worden, den Knechten Geld gegeben und sichsonstwie dazu gerüstet habe, hat man auf seine und „des Herrn" Bitte ihn doch bestätigt. 2. Er soll tueKnechte in der Eidgenossenschaft mustern und bezahlen lassen und zwar für jeden Monatsold 3 Kronen und1 t/z Dicken geben, weil die Vereinung 4 >/« Gulden rheinisch bestimme und dem rheinischen Gold so viel