Juli 1543.
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dem Conventsiegel haben. 8. Diese Abredung soll den Rechten der vorgenannten drei Herrschasten, ins-besondere auch dem Bischof von Constanz, als dein rechten Ordinarius in geistlichen und welllichen SachenUnnachtheilig sein.
Der Abschied nennt das Jahresdatum nicht. Die Gesandten kommen an St. Jacobstag Nachts zusammenund verhandeln „Morgens Donnstags". Ein Archivar setzte auf den Umschlag: 1549, 25. Juli, ein anderercorrigirte 1543. Daß letzteres das richtige Datum sei (1549 paßt für den 26. Juli schon nicht zum „Don-nerstag") ergiebt sich aus folgenden Acten:
1. 1543, 2. August. Landammann und Rath zu Schwyz an den Abt von St. Gallen. Gestützt aufdas dcni Landammann Amberg zugekommene Schreiben und de» Abschied von St. Johann wird der Abt umein Gelddarleihen für dieses Gotteshaus angegangen. Stistsarchiv St. G->a-n - vo°um. vi°ti>. Bd. ins, c. tg.
2. Gleiches Datum. Schwyz und Glarus an Feldkirch. Vor kurzen Tagen habe man mit dem Abtvon St. Gallen im Gotteshaus zu St. Johann einen Tag gehalten und da wahrgenommen, wie das benannteGotteshaus bei denen zu Feldkirch und anderswo in großen Schulden stehe. Bitte, die Ihrigen zu vermögen,mit ihren Anforderungen still zu stehen, bis man sich umgesehen und Geld bekommen habe. id >s °m c. 50.
142.
Wern. 1543, 27. und 30. Juli.
Staatsarchiv Bern: Rathsbuch Nr. 28S, S.Li?.
I. (27. Juli.) Die Gesandte» der Gräfin von Neuenburg, nämlich der Herr von Monte und Georg^ Rive, eröffnen vor dem Nathe zu Bern, wie sie betreffend den Kauf der Grafschaft die von Freiburg umAntwort darüber, ob sie von dem Kauf abstehen wollen oder nicht, augesucht haben, mit der Anzeige, daßnn verneinenden Fall die Boten bei ihrem diesfalls laut Burgrecht gethaneu Rechtsbot verbleiben. Die vonFreiburg hätten hierauf erwidert, die Sache berühre sie nicht allein, sondern auch die von Bern, Lucern undSolothurn, bei denen sie Raths erholen wollen, webhalb die Gesandten der Gräfin drei Wochen Geduld^'ngen müssen. Dieses haben die Boteil zugestehen müssen, ohne jedoch auf das Nechtsbot zu verzichten. DerNath antwortet hierauf, er könne keinen Bescheid geben, weil er von denen von Freiburg noch keine Ant-wort habe „und mögend m. H. das rechtpieten mit erpietnug w." II. (30. Juli.) Die Gesandten vonNeuenbürg begehren von dein Nathe zu Bern Rath in Betreff des Briefes (Beschlusses?) derer von Frei-^rg. Der Rath erwicdert, er sei geneigt, der Frau und den Herren Liebes und Gutes zu erweisen. DaBrief nun besage, daß die von Freiburg nach Berit, Luceru und Solothurn geheil werden, so sollen die"°u Neuenburg beförderlich die Burgrechte hersenden, alsdann wolle man diese besehen und dann weiter^then, was zu thun sei, um den Kauf zu verhindern. Im Geheimen wurde den Gesandten vorgestellt, wie'"an die Grasschaft im Burgunderkrieg erhalten und die von Bern dafür thätig gewesen seieil, daß sie wiederFrau zugestellt wurde, und wie sie derselben auch andere Gutthaten erwieseil haben; es wurde ferner°"f die Practik derer von Solothurn betreffend Landeron hingewiesen; man wisse, was das Burgrccht ver-möge und namentlich, daß die ganze Grafschaft darin begriffen sei und kein Theil davon getrennt werdenkönne; Seitens derer von Bern sei man ebenfalls Willens, dasselbe genau zu beobachten. Der Herr von^onte dankte, gedachte aber des letzten Anzugs nicht; Georg de Rive dagegen wohl,