282 Juli 1543.
und schließlich Vereinbartes und nicht oder nicht vollständig Vereinbartes von den Basler Vermittlern heim-gebracht, um es mit Hülfe des dortigen Rathes in einen neuen Vertragsentwurf umzuarbeiten und denselbenwieder den Parteien zur Prüfung anHeim zu geben. Aus der angemerkten Minute sind auch die Namen derGesandten entnommen. Das Anfangsdatum der Verhandlung ergiebt sich genau aus der Missive der BaslerVermittler an ihre Obern vom 28. Juli (Samstag nach Jacobi), K.A.Basel: Actenband bl. 14, Bern 12-
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St. Johann. 1543, 26. Juli (Donnerstag nach St. Jacob.)
Landesarchi» Schwyz: Abschiede.
Gesandte: Schwyz. Josef Amberg, Landammann. Glarus. Konrad Hässi, alt-Landvogt und desRaths. Abt von St. Gallen. Ulrich Seiler, Landvogt der Grafschaft Toggenburg; Leonhard Honschler,Kanzler.
Den steigenden Zerfall des Gotteshauses St. Johann abzuwenden, haben die Gesandten folgende Mittelvereinbart: 1. Weil vor Allen: das Reich Gottes und der Seelen Heil gesucht werden soll, so soll der Abtmit Hülfe des Priors Hieronymus gemäß der frühern vom Abt von St. Gallen gemachten Verkommmßtrachten, daß durch ihn selbst und den Convent des Gottesdienstes und der Ceremonien mit Singen, Lesen,Beten und Anderem gemäß der Stiftung des Gotteshauses und altem Brauche gepflegt werde. Insbesondereauch sollen die jungen Herren sich ihrer Leichtfertigkeit und ihrer lasterhaften Dinge, des Umgangs mit leichtfertigenWeibern und des überflüssigen Essens und Trinkens, den: sie sich bisher innert und äußert den: Gotteshansergeben haben, müßigen. Im andern Falle sollen die Muthwilligen von: Abt und Prior, wenn nöthig mit Hülstdes jetzt eingesetzten Schaffners mit dem Kerker oder sonst gemäß der Regel des hl. Benedict bestraft werden-2. Der Abt soll unverzüglich dafür sorgen, daß das Gotteshaus mit Thüren, Thoren und Läden beschlösse»werde, wie einen: Kloster geziemt, damit nicht wie bisher Fremde und Heimische Tags und Nachts da hin n»dherlaufen und allerlei Leichtfertigkeit verüben. 3. Es soll Josef Aiumann Schaffner sein und alles Einkommenmit Wissen des Abts aufzeichnen, und was zun: Haushalt erfordert wird, ausgeben. Wenn dann der Abt vonSt. Gallen jährlich oder sonst vom Abt von St. Johann und dem Schaffner Rechnung verlangt, soll diese gegebenwerden. 4. Damit die überflüssigen Kosten für fremde und heimische Dienstboten abgestellt werden, sollen derAbt und Schaffner mittlerweile trachten, daß der Stand der Pferde und des Viehs, besonders der Saumrosse,vermindert und einige Güter verlehnt werden. 5. Damit die vielen und großen Schulden, die schon unter demalten Herrn entstanden sind, mit der Zeit getilgt werden, richten die Orte Schwyz und Glarus an den Abtvon St. Gallen die dringende Bitte, daß er eine Summe Geldes auf des Klosters von St. Johann Güter,es sei auf die im Rheinthal, zu Tägerschen oder andere leihen möchte. Man würde dann auch andere Pe^sonen um eine Handreichung angehen und das Anleihen allmälig zu tilgen trachten. Der Abt („min gnädigerHerr"?) soll auch die von Feldkirch bitten, daß die dortigen Ansprecher („Schuldner") Geduld tragen, bisein solches Anleihen zu Stande gekommen sei. 6. Wenn dieses Geld aufgebracht wird, soll es dem Land-vogt der Grafschaft Toggenburg übergeben werden, der dasselbe mit Beizug des Abts und Schaffners »»Tilgung der Schulden verwendet. 7. Fernern Verfall zu verhüten, sollen, bis man sieht, wie die Sache sichgestalte, der Convent, der Landvogt der Grafschaft Toggenburg und der Schaffner jeder einen Schlüssel Z»