Juli 1543.
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Bescheid über den verlangten Abstand von dem Kanf und in Betreff des dargeschlagencn Rechts geben können.Man wolle aber in den nächsten drei Wochen durch Bereduug der Sache sich iu Stand setzen, alsdann derGräfin mit Antwort zu begegnen. Die Boten der Gräfin ermiedern: zu Gefallen derer von Freiburgwollen sie die angegebene Frist abwarten, in der Hoffnung, daß man von dem Kaufe abstehe; sollte dasnicht der Fall sein, so soll im Namen der Markgräfin das Recht gemäß dem Burgrecht dargeschlagen undangeboten sein und bleiben. Näthe und Burger bemerken hierauf: da die Gesandten so sehr auf das RechtBingen, so verlange man die von der Gräfin ihnen ertheilte Credcnz zu sehen; man hätte sich nämlichdieses Seitens derselben nicht versehen und glaube, es um sie nicht verdient zu haben. Auf dieses legen dieBoten von Neuenburg zur Befriedigung derer von Freiburg einen schriftlichen Schein vor. Räthe undBurger bemerken hierauf, daß sie es bei der frühern Antwort verbleiben lassen.
Wir fügen hier noch folgende Missive an:
1543, 3V. Juli. Freiburg an die Gesandten der Herzogin von Longueville. Nach ihrer Abreise sei derPropst von Valengin gekommen und heute vor dem Rathe erschienen, um sich gegen die Vorwürfe, daß erbetrügerische Practik treibe, zu rechtfertigen. Er behaupte jetzt noch wie früher, seine Vollmachten seien rechts-förmlich und verdienen alles Vertrauen. Wen» nun im Namen der Herzogin, dieser geehrten Bürgerin vonFreiburg, eine Klage gegen den genannten Propst erhoben und seine Vollmachten geprüft werden wollen,möge man bald anherkommen: man werde beförderliches Recht halten.
K. A. Freiburg: Missivenbuch Nr. 13, 5. 206. (Französisch.)
140.
Mem. 1543, 24. Juli ff.
Verhandlung unter der Vermittlung von Basel zwischen Bern und Genf.
Gesandte: Basel. Theodor Brand; Bernhard Meyer. Bern. Jacob von Wattenwyl, Schultheiß;^ans Franz Nägeli, alt-Schultheiß; Hans Rudolf von Meßbach; Michael Augsburger; Clado May; AugustinLuternau; Adrian von Bubenberg. Genf. Johann Cocquet, Sindic; Antoine Girbel, Lieutenant de laPremiere Justice; Claude Pertemps; Claude Roset; Amy Perrin, alle drei des Raths; Frantzois Favre,Mitglied der Zweihundert; Francis Begrün, Secretär.
Wir sind auf folgende Mittheilungen angewiesen:
Nachdem Bern die Annahme des Abschieds vom 18. Juli 1541 abgelehnt hatte, verlangte Genf imJanuar 1543 eine neue Zusammenkunft in Genf, welche von Bern zugestanden, dann aber, zumal Baselsich beschwerte, die als Vermittler erbetenen Theodor Brand und Bernhard Meyer nach Genf zu senden,nach Bern verlegt wurde.
St. A. Bern: Rathsbuch Nr. 28», S. 26. St, Nr. 284 S, 170, Nr. 2SS S. 222; Welsch Missivenbuch It, c. zzz, zn, »45;Deutsch Mysivenbuch r, S. »1». »15. — K. A. Basel: Actcnband v 14, Bern 12, Instruction, Beschluß und Missive vom23. Februar, 8. März und 6. Juni 1S43.
Ein eigentlicher Abschied für diesen Tag liegt nicht vor. Das K. A. Basel: Actcnband Ich 14 Bern 12enthält eine Minute über Beschwerden Berns gegen einzelne Bestimmungen oder Ausdrücke des Genfer Ab-schieds und die darüber erfolgten Entgegnungen der Abgeordneten von Genf. Da die Sache zu sehr inskleine Detail geht, so können wir diese Quelle hier nicht weiter ausnützen. Die Verhandlung dauerte gemäßderselben mindestens acht Tage. Der Gang derselben im Allgemeinen ergiebt sich ans dem Abschied vom3. Februar 1544; der Genfer Abschied wird zu Grunde gelegt, gewünschte Aenderungen werden besprochen
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