Juli 1543.
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(5 Gros — 1 Pfund.) 3. Vom Seckelineister von Verzasca 112 Pfund gleicher Währung. 4. Vom Seckel-meister von der Riviera di Gambarogno 275 Pfund. 5. Von den Consuln von Brissago 68 Pfund. 6. VomSeckelmeister aus dem Alainthal 600 Pfund. 7. Laut der Rechnung des Fiscals hat das Malefiz ertragen34>/2 Kronen. Seine und des Landvogts Ausgaben, die Behausung im Schloß zu decken u. s. w. belaufensich auf 3>/s Krouen. Nach Abzug des Jahrlohnes des Fiscals bleiben noch baar 21 Kronen. DesLandvogts Ausgaben belaufen sich auf 127 Kronen, weniger 15 Kreuzer, die er verrechnet hat. «K. Aus-gaben zu Luggarns: 1. De» Edlen von Luggarus laut ihres Briefs 87 Mailänder Pfund. 2. Dem Land-schreiber für den Jahrlohn 50 Kronen. 3. Dem Landweibel der Jahrlohn 42 Kronen. 4. Der Landvögtin12 Kronen Trinkgeld. 5. Den wälschen Weibeln 9 dicke Pfenning. «. Alles Einnehmen und Ausgebenhier und zu Lauis durch einander verrechnet bringt auf jedes Ort 130 Sonnenkronen und 45 neue Kronen,k. Zwischen Schultheiß Fleckenstein von Lucern einerseits und Einigen von Lauis (für sich?) und im Namender Sechszehn anderseits waltet ein Rechtsstreit wegen der vom erstem vorgenommenen Erbauung der„Namen" am Palast zu Lauis, wogegen letztere sich beschweren. Nach Verhör der Parteien und der Amts-leute, die lange in Lauis gewesen sind, und anderer ehrbarer Leute, wird erkennt: Weil man nicht einsehenkann, daß der vorhabende Bau jemand schädlich sei, sondern es eher scheint, daß derselbe aus Feindschaftdem Fleckenstein gewehrt werden wolle, man auch an der Gemeinde zu Lauts nicht einhellig war, den Baudem Fleckenstein zuzulassen oder abzuschlagen, so mag der Schultheiß die Namen bauen, mit zwei gemauertenSäulen, wie er angegeben hat. Doch soll der Bau nur so lange bestehen, als Fleckenstein oder seine Kinderdas Lehen vom Bischof besitzen. Unterschrieben von Konrad Gerig von Uri, Schreiber zu Luggarus.
Artikel k findet sich nur in der Lucerner Sammlung.
Zu i». Das Zürcher Exemplar erwähnt neben Eschenthal auch Vigetz (Vigezzo).
Zu t. Die urtheilende Behörde, deren Spruch vorliegt, wird hier nicht genannt, es heißt einfach: „soerkennen wir" und bleibt daher unentschieden, ob der Landvogt oder das Syndicat urtheilte. Die nachfolgen-den, dem Urtheile schriftlich beigefügten Acten lassen aber keinen Zweifel übrig, daß der Spruch von eid-genössischen Boten ausgieng. Derselbe trägt das Datum vom 13. Juli.
1543, 19. Juli. Die Fürsprecher und Räthe der Gemeinde zu Lauis bevollmächtigen und beauftragenden Hauptmann Jacob Schmid von Lauis, daß er sowohl von Ort zu Ort vor ihren Herren, als auch aufdem Tag erscheine und Alles vortrage, was nöthig ist, um den von Schultheiß Fleckenstein unternommenen Bauder Namen, der ihm von den zu Luggarus versammelt gewesenen Boten bewilligt worden ist, zu verhindern;er soll auch insbesondere die Meinung widerlegen, als ob dieser Bau nur aus Feindschaft gewehrt würde.Unterschrieben von Dominicus Canevalius, Landschreiber zu Lauis. St. si. Lucern: La»>s und Luggarus su -schi-d-, e. os.
1543, 19. Juli. Dem Herrn Heinrich Fleckenstein wird verkündet, daß Jacob Schmid in obiger An-gelegenheit von Ort zu Ort sich begeben und wenn nöthig auf dem Tag erscheinen werde. Damit demgenannten Schmid nicht vorgeworfen werden könne, daß er solches Hinterrucks des Fleckenstein gethan, seidiese Verkündung dem Fleckenstein auf „nächsten" Freitag (20. Juli) durch Bonifaz de Leucho, Weibel zuLauis, mitgetheilt worden, der hinwieder eine Abschrift derselben dem Weibel zurückgab. Unterzeichnet: Domi-nicus Canevalius, ein öffentlicher Notar zu Lauis. St. A. Luc-r» - «auis und Luggarus Abschiede, r, os.
In der Zürcher Sammlung der Allgemeinen Abschiede Band 15, k. 264, liegt folgende Eingabe vom23. Juli 1543: Onosrius Holzach von Basel, Landvogt im Mainthal, an die XII Orte. Er habe gründ-lichen Bericht erhalten, wie die Unterthanen vormals, wie von Alter her, alljährlich sieben Männer verordnethaben, um in schweren Sachen einem Landvogt richten zu helfen, wie diese Hebung aber durch einige Vögte