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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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Juni 1543.

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schaft allen Dreien ohne Unterschied huldigen lasse, was gemäß einer diesfalls errichteten Schrift geschehen sei.Von da an sei Alles von Belang in der Grafscliast von der Gräfin nur mit Genehmigung der Prinzenvollzogen morden. Es sei zwar richtig, daß die Gräfin die Erträgnisse der Grafschaft der Stadt Neuenbürgauf neun Jahre verliehen habe; nun aber seien alle ältern Beamten angehalten worden, ihre Beamtungenvon der Gräfin und ihren Söhnen als Grafen von Neuenburg zu empfangen und ihnen zu schwören. Alsauch die Gräfin an die Bürger von Neuenburg Einiges übertragen hatte, wurde dieses aus Verlangen ihrerSöhne und ihres Nathes widerrufen und die betreffenden Urkunden in die Hand ihres Gouverneurs gelegt.Mit Ausnahme dessen, was die Prinzen für die Gründung eines Spitals zu Neuenburg, für den Unterhaltder Prädicanten und Schullehrer der Stadt, zum Besten der Armen und für den Spital und die Kirche,die große Ausgaben bestreiten müssen, gewidmet haben. 3. Nachdem der König aufmerksam gemacht wordensei, daß es am Platze sei, dafür zu sorgen, daß das Vermögen der Gräsin in Frankreich und anderswo ihrund ihren Kindern nicht verloren gehe, bestimmte er ihr einen Maitre d'Hotel und verordnete, daß sie nichtsohne dessen und ihrer Söhne Zustimmung vornehme, und beschaffte ein neues Siegel, damit das frühere nichtweiter gebraucht würde. Ein französischer Edelmann, Namens Vallieres, der Maitre d'Hotel der Grä'ingewesen, sei unlängst zufällig in ihr Zimmer gekommen, habe auf dem Tisch eine auf Pergament gefertigteVollmacht gefunden, wobei die Feder lag und Alles bereit war, um von der Gräsin mit dem alten Siegelbesiegelt und unterzeichnet zu werden. Diese Vollmacht hatte der Propst von Valengin durch einen gewissenWilhelm Guest von Besanyon der Gräfin geschickt. Der Edelmann habe dann die genannte Vollmacht zuHänden genommen und zur Gräfin gesagt, ob sie ihr Haus ruiniren wolle, und überlieferte das Schriftstückdem vom König bestellten Maitre d'Hotel. Dieser sandte sogleich ein Doppel an den Gouverneur von Neuen-burg mit einem Briefe, gemäß dem jene Vollmacht und alle andern Actenstücke, die allfällig im Geheimen°hue Zuzug des Rathes und des Schreibers gefertigt worden sein möchten, widerrufen werden sollten. Gleich-zeitig verwies er der Gräfin allen Handel und beauftragte den Gouverneur (moz?) mit dem Widerruf vorden drei Ständen und zu Valengin. Nichtsdestoweniger setze der Propst und sein Mitgenosse Lespa die be-nannte Practik in Valengin fort und habe eine neue, der frühern ganz gleiche Procuration anfertigen lassen,die von der Gräfin besiegelt und unterzeichnet worden, und wolle sich derselben bedienen, um zwischen derGräfin und ihren Söhnen Verwirrung zu bereiten. Nachdem die Gräfin dieses eingesehen habe und ihreSöhne davon in Kenntniß gesetzt worden seien, sandte sie offene Briefe an den Commissar der benanntenGrafschaft, Namens Johann Bareillier, damit er diese zweite Vollmacht des Propstes widerrufe, was dannjener persönlich in dem Schlosse zu Valengin vor mehreren Edelleuten und zwei Notaren, die die Sache inSchrift verfaßten, gethan habe. Die schlimmen Unternehmungen des Propstes können daher weder die Gräfinuoch deren Söhne, noch ihre Mithaften verbindlich machen. Die Gesandten bitten daher die von Freiburg,es wollen dieselben als gute Mitbürger der Gräfin die betreffende Vollmacht zurückweisen, da dieselbe heimlichund durch Arglist und entgegen dem bei Fürsten herrschenden Gebrauch ohne Beizug des Nathes und desSchreibers der Gräfin zu Stande gekommen sei. Die Gesandten anerbieten, daß die Gräfin und deren Söhnehiefür dankbar sein werden. Die Angelegenheit wird auf den folgenden Tag vor die Burger gewiesen.II- (29. Juni.) Vor Rüthen und Bürgern zu Freiburg verlangen der Herr von Prangin und die Anwälteber Markgräfin von Neuenburg Antwort auf den frühern Vortrag. Zugleich begehren sie eine Abschrift dervom Propst vorgewiesenen Vollmacht, damit die, welche „wyter" an der Sache Schuld tragen möchten, bestraftwerden können. Es wird ihnen geantwortet, man habe den drei Orten Mittheilung gemacht, aber noch keine