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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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Juni 1543. 273

Hieronymus Frank und Albert Rosyn an die großmächtigen, fttrtrefflichen und gewaltigen gnädigengünstigen lieben Herren, zu allen Zeiten der Kirche Freiheit Beschirmer. Der Papst habe vernommen, wielieb es den Eidgenossen sei, daß Frank wieder als Botschafter zu ihnen abgeordnet und auch Rosyn wiederin Amt und Dienst genommen worden sei. Der Papst erwarte stets eine Antwort auf sein Breve in Betreffdes Concils und des Vortrags der Botschafter, um zu wissen, wessen er sich gegen die Eidgenossen zu versehenhabe. Mit dem Rathe des ganzen Cardinal-Collegiums habe er sich entschlossen, um dem Concil zu Trientseine Hülfe und Gunst zu gewähren, nach Bologna zu kommen und wenn nöthig beim Concil persönlich zuerscheinen. Da die Christenheit von so vielen Kriegsdrangsalen und Unruhen beschwert sei, so werde der Papst,ivenn er nach Bologna komme, was um den 20. dieses Monats der Fall sei, zwei Cardinallegate, den einenau den Kaiser, den andern an den König abordnen, sie zu bewegen, von dem Kriege abzustehen, damit manmit guter Ruhe durch das Concil den Zwiespalt in der Religion beseitigen könne. Wenn einer dieser Fürstensich hierin nicht fügen würde, so werde der Papst mit seiner Autorität, Macht und Gewalt auf die Seitedes Gehorsamen und Friedfertigen treten.

Landesarchiv Schwyz: Abschiede; beim Abschied vom 21. April 1544. — K. A. Freiburg: Badische Abschiede Bd. 15,nach den Abschieden von 1548. — In der Lucerner Sammlung beim Abschied vom 5. Juli 1546.

Nachdem unterm 31. Mai Haus Pastor als Gesandter für Bern ans die Jahrrcchnung zu Badenufftruirt worden ist, erhaltet unterm 7. Juni alt-Schultheiß Hans Franz Nägeli für denselben Tag einedesondere Instruction, mit der Weisung, wenn hierüber verhandelt worden sei, möge er heimkehren und VenncrPastor bei der Jahrrechnung lassen. Obwohl im Abschied nirgends erwähnt, läßt sich doch kaum annehmen,daß von dieser Instruction nicht irgendwie Gebrauch gemacht worden sei. Sie geht dahin: Allgemein seibekannt, daß Sebastian von Aubonne, Johann Dardier, der Fermmig (?) und ihre Mithaften den französischenTresoricr angefallen und beraubt haben. Da die That auf dem Gebiet und durch Hinterfüßen und „zumTheil" Unterthanen derer von Bern verübt worden sei und hieraus allerlei nachtheilige Meinungen und Reden^stehen möchten, wenn die Sache nicht gründlich entdeckt würde, so soll der Gesandte vor gemeinen Eid-genossen eröffnen, daß gleich nach dem Bekanntwerden der That, noch ehe man von solcher zu Bern Kenntnißhatte, die von Lausanne und ebenso die Amtleute von Pverdon und Nomainmotier allen Fleiß angewendet haben,um die betreffenden Straßenräuber einzusaugen. Als man dann vernommen, daß diese in Pontarlier verhastetworden seien, von dort aber nach Dole appellirt hätten, haben die von Bern durch eine ansehnliche Botschaft dasdortige Parlament gebeten, die Räuber sammt Allem, was auf ihnen betroffen worden sei, nach Bern aus-zuliefern, mit dem Anerbieten, im umgekehrten Falle mit burgundischeu Unterthanen in entsprechender Weisezu verfahren. Die burgundische Regierung von der Ritterschaft und Parlament, unter lebhafter Bezeugungihrer Theilnahme an der denen von Bern auf ihrem Gebiete wiederfahrenen Schmach, habe erwiedert, siehabe entgegen ihrem Landesbrauch auf die Anzeige und das Verlangen einer einzelnen Person, nämlich des"Posten" von Milden die Thäter verhaftet und dann in Beisein der Amtleute von Pverdon und Romain-iuotier das geraubte Gold und Geld genau inventirt. Was die verlangte Auslieferung betreffe, sei solche^ar bisher in der Grafschaft Burgund nicht in Uebung gewesen, auch dürste solche eigentlich ohne desKaisers Erlaubniß nicht vorgenommen werden: aber weil gemeine Eidgenossen, ihre vererbeinten Freunde, gutemachbaren, ihre Väter und nächst Gott ihre besten Schiriner seien, die That in der Herrschaft Bern unddurch deren Hintersäßen geschehen sei und wie verlaute, das geraubte Geld den Eidgenossen gehöre, und endlichjeden Verdacht von sich abzulehnen, wolle man, auf die Milde des Kaisers zählend, die Gefangenen sammt^ auf ihnen gefundeneu Habe der Stadt Bern übergeben. Das sei dann geschehen und auf gestrigen TagJuni) habe man die Gefangenen und ihre Habe in die Stadt Bern gebracht. Der Bote soll auch bean-^agen, daß man der Regierung von Burgund ihr Entgegenkommen, das sie gegenüber andern Potentaten°h»e die Bewilligung des Kaisers zu haben, abgeschlagen Hütte, von gemeinen Eidgenossen verdanke, ihreotschaft auf diesem Tage „ehrlich" halte, wie sie es auch gegen die Gesandten von Bern gcthan habe,Mein Wunsche für Erneuerung der Erbeinung willfahre und niemand Gehör gebe, der sie dieses Raubes^egen verdächtigen oder sonst ihr und den Eidgenossen zum Nachthcil etwas anrichten wollte.

St. A. Bern: Jnstructionsbuch I), k. II».

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