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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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Juni 1543.

mm beruhen; doch soll der Landvogt sie warnen, weder unsere liebe Frau, nach andere Heiligen zu schmähenund nicht wider den Landsrieden zu reden, sonst werde man sie an Leib und Gut strafen und ihr Altes undNeues zusammen geben. 6. Leonhard Zellweger, Hofmann zn Lustnau, hat an Konrad Friedauer einenTodtschlag begangen und sich deßwegen mit der Freundschaft vertrageil, so daß er dieser in Wirthshäusernund zu Steg und Weg ausweichen soll. Es verbleibt bei diesein Vertrag; doch wenn der Zellweger zuMarkt fahren will und des Friedauers Freuilde im Schiff sind, mag jener hinten im Schiff mit diesen znMarkt fahren. 7. Mit Mißfallen hat man in des Landvogts Rechnung ersehen, wie große Kosteil den Obernan den Fastnachten mit dein „Küchligeben" auflaufen lind dcßnahen beschlosseil, daß die Landvögte hicfürnicht mehr als 4 Kronen verrechnen dürfen. 8. Die Landvögte sollen den Weibeln weder Röcke noch Hosengeben, außer wie solches unter den frllhern Landvögten geübt wurde.

St. A. Zürich: Rheinthal. Abschiede S. 133. Besiegelt vom Landvogt zu Baden, Jacob an der Rüti, den 20. Juni 1543. (Copie.)

Stiftsarchiv St. Gallen: Nheinthaler Original-Abschiede k. 10».

e«. Vor den Gesandten der IV Schirmorte eröffnet Friedrich von Heidenheim zu Klingenberg imNamen des Abtes zu St. Gallen eine Supplication, worin der Abt eine Erläuterung begehrt, was unterdem kleinen und großen Zehnten zu verstehen sei, wie dieses in den Orten und den ihnen zugehörigenLanden gehalten werde, damit sich der Abt gegenüber den Gotteshausleuten und deren Pfarrherrcn zu ver-halten wisse. Auf dieses hat jeder Gesandte eröffnet, wie es bei seinen Obern der Brauch sei, und zwarZürich: Wein, Korn, Haber, Gerste, Weizen und Alles, was mit dein Pflug oder der Haue anstatt desPfluges gebaut werde, gehöre zum großeil Zehilten; dagegen Heu, Emd, Hanf, Obst, Zimbeln („Zübolä"),Schwinfärli, junge Hühner und dergleichen kleines Ding zum kleinen Zehnten. Lucern und Schwyz: WeinKorn, Haber, Gerste, Weizen und Alles, was mit dem Pflug oder mit der Haue bearbeitet werde, ebensodas Heu, gehöre zum großen, andere Früchte, wie die oben angeführten, zum kleinen Zehnten. Glarus-Bei ihnen gebe niemand Zehnten, weil die Vorfahren denselben an sich gelöst und erkauft haben.

StiftSarckiv St. Gallen: ot Doeum. Niso. 1535—50. Copiabuch der Statthalterei Wyk, k. 282. Mit dem Datum vom 18. Juui-

kl'. Verhandlung des Gesandten des Abts von St. Gallen, Friedrich von Heidenheim, mit densandten der Schirmorte Lucern und Schwyz betreffend den Besuch des Concils von Trient; siehe Note.

Im Zürcher Abschied fehlen Ii, Ii—p, n—z^; im Bcrner i», Ii, i, Ii, », n—>v, im Basler undSchaffhauscr », e—e, Ii—I, <», t—>v; im Freiburger i», v, i, I, I, >v, im Solothurner ti, ^I—>v, im Appenzeller e—-v, Ii—I, t—z-z 2 und ii». aus dem Zürcher; I»I> 1. aus dem Frei-burger und Solothurner; lib 2. aus dem Appenzeller; Iii» 3. aus dem Basler, Schaffhauscr und Appenzell

Zu k. Der Abschiedtcxt nimmt den Hauptinhalt des beim Abschied vom 16. April v mitgetheiltevVortrags in verkürzter Fassung wieder auf. Beim Schaffhauscr Abschied liegt ein schriftlicher Vortrag Hcgg^"'zers im Sinne seines im Abschied bezeichneten Anbringcns.

Zu Der letzte Absatz lautet im Original so: „Desglichen das ctlich der unfern glich bereit, so ^mit eim surften und Herren der bcsoldung halb überkommen, das sy unsern Herrn ire knccht anc erlouptwuuß dem land füren; so dieselben und andere unsere jugent der puntbriefen und was die vermögen, und U'Uein ort dem andern sine ungehorsamen sölle helfen strafen, eigentlich bericht, wurde sich etwan einer mwbedenken und nit so bald ufwüschen und sinen Herren und obern ungehorsam erschinen."

Zu k. In sonderbarem Verhältniß zu diesem Artikel steht folgender Beschluß, den die Sammlung^der Thurgauer Abschiede im Bundesarchiv und im St.A.Bern enthalten und als Erkanntniß vom 17-3"'