Juni 1543.
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sie nicht von einander trenne, 3. sie nicht weiter führe, als die Vereinung zugebe, 4. die Hauptleute vondm Orten und nicht von den Zugewandten nehme. Nri hat Vollmacht, mit der Mehrheit der Orte, diemit dein König in der Vereinung stehen, zu handeln. Schwyz hat die Sache noch nicht an die Landsgemcindegebracht, weil die Herren nicht erwartet, daß der König die Knechte jetzt fordern würde. Unterwalden,ssug, Basel, Frei bürg und Schaffhausen wollen anhören und referiren. Dieser Instructionen hatMan (?) sich nicht versehen, da jeder Bote mit Vollmacht erscheinen sollte. Daher soll man auf nächstem TagAutwort geben, indem das Geschäft nicht lange verzögert werden kann. Den französischen Gesandten wird""gezeigt, sie mögen, wenn sie es nöthig finden, für die zehn Orte einen frühern als den angesetzten Tag"ach Lucern oder Baden ausschreibe»! sie sollen ihn aber rechtzeitig verkünden, damit die Landsgemeindenversammelt und alle Boten genügend instruirt werden können. Da das letzte Schreiben an Glarus, desÄhalts, daß es sich der Vereinung halb von den übrigen Orten nicht sondern wolle, bisher ohne Erfolggewesen, und die Gesandten wünschen, daß man sich nochmals in diesem Sinne verwende, so soll man sich"uf nächstem Tage berathcn, ob man ferner dahin schreiben wolle. «». Weil einige Orte den Ihrigen freigestellthaben, nach eigener Wahl zu jedem Fürsten und Herrn zu ziehen, womit aber leicht der Fall eintreten könnte,"v Eidgenossen gegen einander geführt würden, was die Eidgenossenschaft zerrütte«? und zerstören möchte, so^ unserer Herreit ernstlich Begehren, Wille und Meinung, daß hinfür kein Ort seinen Angehörigen freie"hl lasse, sondern jeder Aufbruch vor gemeinen Eidgenossen angezeigt und nur mit ihrem Rath undwilligt»,g gestattet werde. K». Es wird ein Tag nach Baden angesetzt auf Sonntag vor St. Lau-^"zentag, d. i. den 5. August, wo jeder Bote mit Vollmacht für obgenannte Geschäfte erscheinen soll.
Statthalter Burrach von Unterwalden zeigt an, es seien durch zwei Bettler, die aus dein Augstthal""d Burgund sein sollen, einem Ehrenmann acht silberne Becher und 150 Kronen „aus dem bestenschalt" gestohlen worden; die Thäter sollen sich dem Gerücht nach im Beritergebiet, nahe bei SolothurnUledergklassen haben; es möchte nun jedes Ort Anstalt treffen, daß dieselben gefangen und gebührend bestraft"vb das noch Vorfindliche dein Beschädigten zurückgestellt werde. Heimzubringen. ». Es wird angezogen,""ui sollte den König von Frankreich um Ersetzung der Kosten ersuchen, welche die Boten kürzlich zu Lyongehabt, um die Zahlung der Pensionen zu erwarten, und sie ohne Recht nicht nachzulassen; weil aber dieSrte darüber nicht instruirt sind, so wird dies in den Abschied genommen. Die französischensandten führen Beschwerde, daß der Kaiser spanisches Kriegsvolk durch die Eidgenossenschaft und über denvtthard führe, was wider die Tractate des Friedens und der Vereinung sei, welche unzweideutig sagen,keiit Theil den Feinden des andern Aufenthalt oder Durchpaß gestatten solle. Demgemäß hat manM Lauis befindlichen Rathsboten geschrieben, sie sollen den ennetbirgischen Vögten ernstlich befehlen,° ches Kriegsvolk nicht mehr durchzulassen; dagegen mögen sie Kaufleuten, Botschaftern und andern recht-/M Leuten ungehinderten Paß gestatten. Es soll auch jeder Bote die Sache heimbringen, dainit manWsiits überall den fraglichen Durchzug auch zu verwehren wisse, t. Es waltet in der Grafschaft Baden^ Span, indem die Einen glauben, daß eheliche Kinder, welche von unehelichen Vätern oder Müttern geborennach ihrer Eltern Tod auf den Nachlaß der Großeltern Anspruch haben, wenn dieselben nach dein Tode^ ehelichen Eltern gestorben wären. , Heimzubringen, um auf dem nächsten Tag darüber zu entscheiden.
Lucern soll heimbringen, daß der Ammann von Schwyz vorgebracht, wie eine der Kerzen vor U. L. Frauen^ Einsieden noch nicht bezahlt und die andere fast hcrabgebrannt sei. v. In dein Span zwischen demvon Pfäfers und den III Bünden wird auf Ansuchen des Abts gemäß den Bündelt ein Rechtstag nach
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