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Juni 1543.
erkannt, daß in Zukunft jede appellirende Partei einen Gulden erlege, was wohl Manchen abschrecken würde;dann dürften die Boten vieler solcher Geschäfte überhoben sein. Antwort auf nächstem Tag. in>. 1. Diefranzösische Gesandtschaft übergibt ihr Creditiv und eine lauge schriftliche Instruction sammt zwei von demKaiser und seinem Secrctarius signirlen Instructionen „mit der Ziffer" für zwei Diener des Herrn von Marnold,deren Geständnissen über Unterhandlungen im Herzogthum Burgund, und den betreffenden Kundschaften. Dader Kaiser durch böse Verräthereien ihm seine Festungen und Städte abstehlen wolle, so habe der König vollesRecht, solches zu rächen, und bitte, seinen Feinden keinen Glauben zu schenken und in treuer Freundschaftgegen ihn zu verharren; denn wenn die Verrätherei gelungen wäre, so hätten die Eidgenossen, wenn auch„unbedacht", daran Schuld, indem die Neutralität auf ihr Ansuchen bestätigt worden sei. — Die chiffrirtenOrginalien der zwei Instructionen, das „darüber gemachte" Alphabet und die andern Schriften hat man denGesandten der Grafschaft Burgund vorgelegt, die aber erklären, sie hätten keinen Auftrag, über die angeblicheVerrätherei zu antworten; wenn sich etwas der Art zugetragen, was sie nicht wissen, so sei es geschehen, bevordie Neutralität durch den König ratificirt worden sei. Sie wünschen jetzt nur zu wissen, ob der König dieNeutralität halten wolle oder nicht. I. Diese Antwort wird den französischen Gesandten mitgetheilt, diedarauf schriftlich erwiedern, sie seien nach solchen Vorgängen auf diese Frage nicht gefaßt, daher bitten sie,ihnen Zeit zu geben, um dem König zu schreiben und seine Erklärung zu gewärtigen; sie dürfen übrigenszusichern, daß er inzwischen gegen die Grafschaft nichts Feindliches beginnen werde, worin er jedoch nur denEidgenossen zu lieb willfahre; sie fänden es übrigens billiger, daß vorerst der Kaiser sich hierüber erklärte,weil mehr Grund vorhanden sei, ihm zu mißtrauen, weil er wider Brief und Siegel einen so schändlichenAnschlag gemacht habe. Die burgundischen Anwälte beharren auf ihrer Antwort und dringen auf eine Versicherung,daß der König die Grafschaft in der Zwischenzeit nicht angreifen werde. Und da die Erbeinung alle zehn Jahreerneuert und publicirt werden sollte, so wiederholen sie das Ansuchen, daß die Eidgenossen ihre Boten hiezuabordnen möchten. 3. Darauf wird ihnen folgende Antwort: Laut der Erbeinung hätte Kaiser Karl, sobalder zu seinen vogtbaren und mündigen Jahren gekommen, dieselbe in allen Punkten ratificiren und mit dennöthigen Briefen und Siegeln bekräftigen sollen, was nicht geschehen sei; zudem seien die Eidgenossen von denAuflagen für die Türkenhülfe und Unterhaltung des Kammergerichts noch nicht entledigt; der Kaiser habeseit einigen Jahren die Namens des Hauses Oesterreich schuldigen Erbeinungsgclder nicht bezahlt; darum halteman jetzt nicht für angemessen, die Erbeinung zu erneuern. An den König von Frankreich aber habe mangeschrieben und seinen Gesandten angezeigt, man begehre ernstlich, daß er gegen die Grafschaft Burgund nichtsunternehme, was der Neutralität zuwider sei, und sich auf nächstem Tage erkläre, ob er die Neutralitätbeobachten wolle oder nicht. Da seine Gesandten die Meinung festhalten, daß der Kaiser zuerst eröffnen solle,ob er der Neutralität nachkommen werde, so wünsche man, daß die von Burgund bis zum nächsten Tag einebestimmte Zusage erwirken. 4. Die Gesandten der Grafschaft übergeben endlich ein Schreiben des Kaisers,worin er seine bevorstehende Ankunft im Reiche anzeigt, den Eidgenossen für ihre Freundschaft gegen seineUnterthanen dankt, ferner begehrt, daß sie dein König von Frankreich gegen die Grafschaft keinen Zuzug oderVorschub bewilligen, sondern ihr Kriegsvolt daheim behalten und eurem thätlichen Airgriff gegen Burguirdmit allem Ernste zuvorkommen, und endlich, daß die Erbeinung erneuert werde. Heimzubringen, um auf demnächsten Tag einen Beschluß zu fassen, i». Die französischen Gesandten begehren Antwort über ihr letzthingestelltes Ansuchen um Knechte. Lucern, Solothurn und Appenzell wollen sie kraft der Vereinungbewilligen, mit der Bedingung, daß der König 1. jedem Knecht 4 t/z Gulden rheinisch Monatssold gebe,