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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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Juni 1543.

von Zürich äußert 1. sein Befremden, daß seine Obern des fraglichen Kaufs wegen angezogen werden, da dochderselbe sie nichts angehe, indem Stein eine eigene Obrigkeit habe, hohe und niedere Gerichte besitze und Zürichnur bei Kriegsauszügen verpflichtet sei. Daher mögen die „Sächer" darüber vernommen werden. Die Ge-sandten von Stein geben nun diesen Bericht: Der von Klingenbcrg habe die Höfe Bibern und Ramsen sammtZubehörde zuerst seinen Verwandten, dann der Ritterschaften Hegau, dem römischen König und der StadtRadolfzell feilgeboten; sie alle haben lange mit ihm gehandelt und gemarktet, obwohl er 500 Gulden wenigergefordert als denen von Stein; endlich haben sie ihm gestattet, diese Güter nach seinein Belieben zu verkaufen;darauf habe er der Stadt klar bewiesen, daß das Dorf, der Hof :c. sein unbestrittenes Eigcnthum, niemandesPfand oder Lehen, dein schwäbischen Friedeil und der Erbeinung gar nicht verwandt, daß er also zum Verkaufvöllig befugt sei. Dafür legen die Gesandten eine Missive des von Klingenberg sel. au gemeine Eidgenossen,die durch eine früher angebrachte Beschwerde des Königs veranlaßt worden, vor. Räch deren Verlesungreden sie weiter: sie haben den Kauf aufrecht, ohne Betrug und Gefährde, und um keiner Herrschbegierdewillen geschlossen, sondern zu größerer Bequemlichkeit in ihren Gütern, Waldungen und Weiden, und zurVerhütuug böserer Nachbarschaft; zudem sei das erkaufte Gut keine Feste oder ansehnliche Herrschaft, sondernein einfacher Hof, und ihr Besitz dem König ganMnnachtheilig. Auch Basel, Schaffhause», Solothurn undandere Orte haben dergleichen Käufe ohne Einspruch gemacht; die Erbeinung habe dergleichen auch gar nichtabgestrickt; daher bitten sie die Eidgenossen unterthänig, sie hierin wohl zu bedenken und den König zu ver-mögen, sie bei diesem unschädlicheil Kaufe bleiben zu lasseil, zumal sie schon viel darauf verwendet haben;wenn sie aber wider Erwarteil nicht gütlich dabei bleibeil dürften, so sei die Stadt von Kaisern und Königen,auch voil Kaiser Carolas so hoch gefreit, daß jeder Ansprecher sie vor der ordentlicheil Obrigkeit suchen müsse.Sie bitteil nun, diesen Bericht heimzubringen, und seien überzeugt, daß man sie bei ihren, Recht handhabenund schirmen werde. 2. Betreffend die Religion und die Verleihung der Pfarre zu Ramsen erklärt der Ge-sandte von Zürich, der römische König sei keineswegs Kastvogt und Schirmherr des Gotteshauses Stein,da ja das Gotteshaus in der Stadt und unmittelbar in deren Obrigkeit liege; daher sei Zürich und niemandsonst Inhaber, Schirmer, Kastvogt und Verwalter, kraft dessen Lehensherr über alle Lehen und Pfründen.Nach Absterben des letzten Pfarrers sel. haben nun die von Stein Zürich als rechten Patron ersucht, dieKirche nach seiner Religion zu versehen und einen Prädicanten dahin zu verordnen, worin es mit Wissenund Willen der Unterthanen (Kirchgenossen) entsprochen habe; so sei die Kirche christlich resorinirt worden,weil die von Stein die Niedern Gerichte haben und der Meinung seien, daß die Ihrigen billig der gleichenReligion solgeil solleil; denn es sei gar nicht allgemeine Hebung, daß die Neligionssachen nur an den hohenGerichten hängen, wie die Eidgenossen nach eigenem Brauche wohl wissen, daß die Inhaber der nieder» Gerichteund der Mannschaft die Religion bestimmen; so halte Schaffhausen es im Hegau und im Klettgau, von deinKönig ungehindert. Daher glaube Zürich nichts Unrechtes gethan und sich nicht parteiisch gemacht, sondernseiner Befugnis, nach gehandelt zu haben; es bitte deßhalb, mir möchten den König oder dessen Gesandtendahin bringen, daß er es bei seiner Lehenschaft und Gerechtigkeit bleiben lasse, und zweifle nicht, daß wir,wenn uns die Sache angelegen sei, den König von seinem Vorhaben wohl abwenden können. Die Antwortenderer von Stein und Zürich werden nun dem Gesandten mitgetheilt mit dem ernstlichen Ansuchen, sie deinKönig zu hinterbringen und denselben von unscrtwcgen zum höchsten zu bitten, die von Zürich und Steinbei Kauf und Lehen bleiben zu lassen, damit Nechtshändel, Widerwillen, Mühe und Kosten erspart würden-Heimzubringen. Ueber die Erneuerung der Bünde ist die Mehrzahl der Boten in dem Sinne instnürt,