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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
Entstehung
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Mar 1544.

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12«.

Wern. 1543, 7. und 8. Mai.

Staatsarchiv Bei»: RathSbuch Nr. »St, S. »so, »SS.

1. (7. Mai.) Vor dem Rath zu Bern erscheinen der von Prangin und Bailloz, Vogt von der Zihl. Nachdemihnen das Anbringen derer von Freilmrg vom letzten Donnerstag (3. Mai) betreffend die Herrschaft Neuenbürgeröffnet worden, erklärten sie, sich hierüber bedenken zu wollen. 2. (8. Mai.) Mit Bezug auf den gestrigenBortrag legen Prangin und Bailloz in Schrift vor, daß auf die Handlung des Propsts von Valendis nichtZu bauen sei, denn die Frau habe die gegebene Nollmacht zum zweiten Male widerrufen und besitze kein^echt, ohne des Königs und ihrer Kinder Willen solches zu thun. Der Rath schlägt der Botschaft vor, siesich nach Freiburg begeben und dort anzeigen, man habe von der Werbung des Propstes bei Freiburggehört und beglaubt, er werde auch nach Bern gehen, wohin die Botschaft sich begeben, aber ihn nichtgefunden, dagegen einiger Maßen vernommen habe, daß etwas an der Sache sei. Daher habe sie zu Bern(wie sie es auch zu Freiburg thun solle) angezeigt, daß auf des Propsts Vortrag nicht zu gehen sei. Baldhernach werden dann die von Bern eine Botschaft nach Freiburg schicken, um mit denen dort zu berathen,was in Sache zu thun sei.

Das St. A.Bern: Actenband I zugewandte Orte, Neuenbürg «ins ckato bis 1564, enthält unter demneuern irrigen Archivdatum vom 8. Mai 1547 den Vortrag der Neuenburger Gesandten. Es wiederholtsich dieser Vortrag mit geringer Verschiedenheit beim Abschied vom 28. und 29. Juni 1543, wo er auszüglichaufgenommen sich vorfindet.

129.

Zofingen. 1543, 5. Mai.

Staatsarchiv Aürith: Tschadische Abschiedesanimlang XII, Stück XHIX.

Gesandte: (Schiedrichtcr für die sechs Orte). Lucern. Jacob Marti, des Raths. Unterwalden.Rurich zum Weißenbach, alt-Landammann von Obwalden. (Schiedrichter für Solothurn). Niklaus von^»ge, alt-Schultheiß; Konrad Graf, des Raths.

Ju dem Anstand zwischen Solothurn einerseits und den Orten Zürich, Lucern, Nri, Unterwalden, Zug

Glarus anderseits betreffend den Zoll oder das Geleit zu Vilmcrgen in den Freien Aemtern, sind die^»anntcn Schiedleute laut den Bünden der betreffenden Orte als Schiedrichter erwählt worden und haben^ Parteien Tag nach Zosingen verkündet. Vor ihnen eröffnen die Anwälte derer von Solothurn: Schonwu>devholt haben ihre Obern auf Tagen vorgestellt, die Stadt Solothurn habe das Geleit oder den Zoll zu^ uniergea mit der Herrschast Gösgen erkauft und lange über Menschengedenken rechtmäßig besessen. Erst^bwr (verschiener") Jahre habe ein Landvogt in den Freien Aemtern ihnen dieses versperrt und dein Zoller^ Ausnahme von Zoll und Geleit verboten. Da sie umsonst verlangt haben, ohne Recht des Besitzes nichtkutwehrt zu werden, so fordern sie nun von Rechtens wegen, wieder in den Posseß eingesetzt zu werden,