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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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April 1543.

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Zürich. 1543, 28. April (Samstag vor dem Maitag).

Staatsarchiv Zürich: Abschiede Bd. 15, 5 .219, 222.

I. Der französische Gesandte, Herr von Morelet, trägt vor: 1. Der König habe ihn herausgeschickt,Um ihn vor gemeinen Eidgenossen gegen die Lügen und Schmachreden zu verantworten, die der Kaiser hierortsverbreiten lasse; es werde sich aber mit der Zeit wohl erfinden, was die Wahrheit sei. Zudem vernehmedaß eine Botschaft der Burgunder über die Gefangennahme einiger Personen klagen wolle; der Königbebe darüber gründlichen Bericht, warum dieselben verhaftet worden, und sei überzeugt, daß mau solche Ver-letzung der Neutralität (Details) mißbilligen werde. 2. Er habe erfahren, daß Zürich über ein Schreiben,öus er an gemeine Eidgenossen gerichtet, Mißfallen empfinde. Zu solcher Aeußerung sei er durch die ihm^gegangenen Berichte veranlaßt worden, indem Zürich wohl bekannt sein werde, wie die Feinde das Seinigeumehaben, was vor dem Kriege mit Schriften verhandelt worden :c.; um Blutvergießen zu sparen, habeer die Versammlung eines Reichstages begehrt, damit die Stände rechtlich über das Herzogthum Mailandentscheiden, weil dieses ein Lehen des Reiches sei; als er aber gesehen, daß ihm das nicht bewilligt werde,Uud ex voir dein Feind in seinem Königreich angegriffen worden sei, habe er sich entschlossen, das Seinigemit den Waffeil zu erobern, jedoch in keiner andern Absicht, als zu einem billigen Frieden zu kommen.Ellrich werde nun ersucht, jenes Schreiben nicht als Beleidigung aufzunehmen; denn der König habe damituur bewirken wollen, daß keine Parteiung zwischen den Eidgenossen einträte und die Umtriebe seiner Feindeumgestellt würden, da solche dem Frieden und der Vereinung Abbruch thun und den Eidgenossen großen^achtheil bringen müßten. Esbeschweche" daher den König nicht wenig, daß Zürich sein Schreiben andershabe auslegen können und er bitte zum höchsten, hinfür gemäß dem Tractat des Friedens mit ihm in wahrerFreundschaft und Liebe zu leben. 3. Ferner befremde ihn, daß es in seinem Gebiete Allen, die in seineilseilst ziehen wollen, Paß und Unterhalt verweigert habe; das dünke ihn den Friedenstractaten zuwider,Namentlich in Betracht seines guten Rechtes; er glaube auch, daß dasevangelische Gesetz" das nicht ertrage;iudem habe Zürich mit seinen Feinden kein Bündniß, wodurch es zu solcher Haltung bewogen und gedrängtMerdeil möchte; er begehre seines Volkes nicht, wenn ZürichsOrdonnanzen" dies nicht gestatten und würde auchMider dessen Willen niemand in Dienst nehmeil. Zürich möge daher des Königs Freundschaft nicht so geringachten und künftig den Eidgenossen, des Kölligs Verbündeten, die in seineil Dienst ziehen wollen, den DurchzugWatten; damit werde es den Friedenstractaten Genüge leisten. II. Die Herren von Zürich antworteilarauf wie folgt: 1. Die Sache der gefangenen Burgunder sei bereits auf dem letzten Tage zu Baden vork>t übrigen Eidgenossen verhandelt lind dann in den Abschied genommen wordeil; da sie also die andernttc gleich viel angehe, so wolle man darin nichts Besonderes verfügen, sondern auf nächstem Tage AntwortWm. Z. Des Königs Vorwurf, daß Zürich die Sache des Kaisers »lehr förderedann sin volk selbs",taben die Herren allerdings mit tiefem Bedauern vernommen, weil sie, die sich darin ganz neutral gehalten,unschuldig gefühlt haben; sie habeil keinen Theil hindern noch fördern, keinem mit Rath oder That bei-khen wollen, jedem gleich viel Gutes gegönnt und sich in Allem beflissen, den Capitelu des Friedens genugiu thun; wer etwas Anderes berichtet, habe sie bei dem König der Wahrheit zuwider verklagt. Weil er sich