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April 1543.
inziechen und geben sollten, us ursach, man sy die frömbden von Flüelen ushar füren wollend, so aber dieiren darumb gspanen siitd, die frömbden zu fertigen, daß sy die fürleyti den iren samt dem schifflon inziechen,sy den schifflon behalten, aber den iren die fürleyti geben füllten, damit die frömbden nit möchten reden, symüßtind zwyfach furlon geben. Aber berürend den zoll, habe man den unsren denselbigen inen inzuziechen niezugemutet, aber die fürleyti wol us obberürter ursach". VI. Hierauf haben sich die Abgeordneten von Lucernberathen und geantwortet, es seien Artikel angezogen worden, deren weder ihre Obern, noch die Ausgeschossenensich versehen hätten und über welche zu antworten sie keinen Auftrag haben. Man wolle daher die An-gelegenheit für diesmal beruhen lassen, in der Meinung, daß man sie zum glimpflichsten an die Obern bringe,was die Boten von Uri auch thun mögen; sie wissen, daß die Obern der Abgeordneten von Lucern vonihren Freiheiten nicht abgehen werden. Da man aber beiderseits schuldig sei, sich gegenseitig wider jedermannvor Gewalt zu schirmen, so bitte man, hierin zu vermitteln und diesfalls einander zu berichten oder einenandern Tag zu beschreiben, wiewohl man hoffe, man werde die von Lucern von ihren Freiheiten nicht zudrängen verlangen. Die Gesandten von Uri entgegnen hierauf, diese Freiheiten seien vom Grafen von Habsburgund Andern gegeben worden, welche in „iren" Landen damals keine Gewalt gehabt haben, weßhalb die vonLucern sich hiemit nicht behelfen können, sondern es seien die von Uri viel die ältere Freiheit zu zeigen im Falle.
Die Gesandtennamen aus dem Abschied selbst, wo aber Glesig mit anderer Schrift angefügt ist.
125.
Lyon. 1543, vor 23. April bis nach 4. Mai.
Botschaft (der VII Orte) für Abholung der Pensionen.
Wir können nur folgende Missivcn mittheilen:
1) 1543, 23. April (Georgi). Frciburg an Lucern, „uf den tag dasclbs" und an Solothurn. Aufdas Schreiben des Herrn von Boisrigault habe man die Botschaft nach Lyon abgeordnet, wo aber auf de»bezeichneten Tag das Geld mit dem Trcsorier nicht „allenklich" vorhanden war, und der Bote, ohne für dwbesondern Pensionen ausbezahlt worden zu sein, nach langem Verzug und vielen Kosten wieder heimkehre»mußte. Da man diese nicht bloß beschwerliche sondern auch verächtliche Sache nicht so hingehen lassen könne,und aber Freiburg hiebet nicht allein bethciligt sei, so bitte man, wenn die V Orte hierüber einmal tagsweiseoder sonst verhandeln, dieses auch im Namen von Freiburg zu thun und bei allfälligen Botschaften oderSchreiben an den König oder an den Herrn von Boisrigault Freiburgs Namen ebenfalls zu brauchen. T»eBotschaft von Lucern, welche noch in Lyon ist, sollte, wie man glaube, angewiesen werden, zu verharre»,bis sie um alle besondern Pensionen bezahlt sein werde. Da dieses aber bedeutende Kosten zur Folge Holle-so glaube man, daß man dieselben an dem Herrn von Boisrigault fordern solle, der sie verursacht habe.
K. A. Frciburg: Missivenbuch Nr. lb, k.
2) 1543, 4. Mai (Freitag nach der Auffahrt). Lucern an Freiburg. In Betreff der Gesandten Z"Lyon, die noch nicht abgefertigt und bezahlt worden sind, finde man Folgendes für das Beste: Die Gesandt"sollen nochmals das Geld nebst den Kosten fordern und keines ohne das andere annehmen; erhalten sie ^nicht, so sollen sie zwei aus ihnen zum König abordnen, ihn zu fragen, warum man so lange aufgezogs"werde; die Antwort des Königs sollen sie dann wieder berichten. Da die übrigen von den V Orte» » ^hiemit einverstanden erklärt, und die von Freiburg mit ihrem letzten Schreiben Vollmacht ertheilt habe»,habe man im Namen der V Orte und Freiburg den Gesandten zu Lyon im angegebenen Sinne zugeschrie^-auch denen von Solothurn den Beschluß mitgetheilt, damit sie ihren Gesandten auch beauftragen können-
a. A. Freiburg: Lucerner Missio«"-