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April 1543.
dieselben haben aber dieses Geld verbraucht, weil sie die täglichen Bedürfnisse des Gotteshauses haben bestreitenmüssen; sonst seien noch 144 Pfund auf armen Leuten ausstehend. Beim Antritt seiner Verwaltung habeer 12 Gulden und 4 Batzen Baarschaft angetroffen; die letztjährige Weinlese sei mißrathen, und von jenenarmen Leuten hätte er nichts erhalten können, ohne sie von Haus und Heim zu treiben; darum habe erbisher jenen Schaden nicht ersetzen können, werde es aber sobald möglich thun, sonst könnte man sich anseine Caution halten. Es sei nicht wahr, daß er zu Constanz 200 Gulden auf das Gotteshaus aufgenommenhabe, wohl aber haben seine Schwestern 100 Pfund daselbst aufgenommen, um die Frau Justina Hütrussin auszu-kaufen und auszusteuern; das sei aber ohne Zweifel mit Wissen und Willen des Landvogts geschehen. 2. ^sei ein Pfründer zu Mttnsterlingeu gestorbeil, der ungefähr 450 Gulden hinterlasseil habe, und da nicht sovielin Rechnung gebracht worden sei, habe er die Sache ernstlich untersucht und gefunden, daß derselbe großeKrankenkosten gehabt und Schankungen gemacht habe. 3. Er werde von Einigen verunglimpft, um ihm seiueStelle zu verleiden und dieselbe sich selber zuzuhalten; man möge aber bedenken, in welchen Verhältnissen erdie Stelle angetreten habe, wie in einer Nacht seine Schwestern und andere Personen gestorben seien, wie eraber nichts desto weniger sein Leben zufolge dem Auftrag der Eidgenossen gewagt und seinen guten Dienstbeim Abt von St. Gallen aufgegeben und sein Haus und Heim zwei Jahre lang dem Hauptmann von Lucerngeliehen habe. Sollte man sich mit dieser Verantwortung nicht begnügen, so anerbiete er sich, zu jeder StundeRechnung abzulegeil. Auftragsgemäß berichtet dann der Laudvogt im Thurgau: 1. In Betreff des Pfründersseien 320 Gulden 0 Schilling verrechnet worden. Durch Kundschaften zeige sich, daß der Pfründer währendseiner Krankheit sich geäußert habe, er wisse, daß das Gotteshaus Alles, nämlich 500 oder 450 Gulden vonihm erbe. Derselbe habe sein Guthaben hinter dem Brymelber in Constanz gehabt. Daselbst seien nach desPfründers Tod noch 200 Gulden gewesen; von diesen habe Mörikofer 100 Gulden erhalten, 100 Guldenseien dem Brymelber wegen einer Schuld des Gotteshauses belassen worden. Ferner habe der Pfründer100 Gulden dem Ammann Bilgen in der Grafschaft Toggenburg geliehen, die in Jahresfrist hättenzurückbezahlt werden solleil, was aber nicht geschehen und diesfalls von Mörikofer weiteres Ziel gegebenworden sei. Endlich habe der Pfründer im Todtbett geredet, er habe für 100 Gulden Zinsbriefe und„Trümpelschulden"; das Alles habe er in der angegebenen Summe eingerechnet. Das zusammen würdcungefähr 440 Gulden betragen, ohne die Kleider und Fahrhabe des Pfründers. Es habe auch geheißen,der letztere habe des Vogts sel. Schwestern 100 Gulden gelieheil; diese 100 Gulden aber seieil dle gleichen,die all Ammann Bilgeri gelieheil worden seien. 2. Es sei auch nicht gezeigt worden, daß der Vogt den HnfSchönenbaumgarten „ihnen" zu theilen bewilligt habe, außer es geschehe mit Willen des Landvogts.Besitzer des Hofes gestehen auch nicht, dem Vogt einen Ehrschatz oder ein Geschenk verheißeil oder wider Sieg^und Brief das Holz „gewüscht" (Laub gesammelt) zu habeil; es sei dieses jetzt mehr wcrth, als da es ihnengelieheil worden sei. Gemäß des Lehenbriefes mögen auch zwei eheliche Brüder das Recht der Lehenschnsthaben, doch soll dem Gotteshaus der Zins aus „einem Zuber gereicht" (sammenhaft entrichtet) werden«Der Hof sei nun in vier Theile gethcilt; drei Brüder aber haben ivieder zusalnineilgetheilt, der vierte bamseinen Theil, so daß der Hof zwei Theile bilde, wodurch der Hof besser in Ehren gehalten werden könne,als unter einein Besitzer allein. 3. Dein Hans Gädemler, einem Pfründer zu Müusterlingen, habe der Vvistbewilligt, einen Weinberg, im Ertrag von etwa drei Wierling, der nach des Pfründers Tod laut Pfründen'!an das Gotteshaus fallen sollte, des Gädemler's Schwager für 50 Gulden zu verkaufen. Diese 50 Gnld^habe der Vogt dem Käufer an den Zins gestellt, so daß dieser dem Pfründer, so lang dieser lebt, jälü'l^