April 1543.
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Fortsetzung guter Nachbarschaft zu ersuchen. Den? letztem Wunsche hat man sofort entsprochen, aber dieErneuerung betreffend geantwortet: Weil der Kaiser und der römische König einige Orte und Prälaten inEidgenossenschaft mit Allflagen au Leuten und Geld zur Türkenhülfe und zur Unterhaltung des Kammer-gerichts antasten und beschweren, wider unsere Freiheit und altes Herkommen, und vielfaches Schreiben deßhalb"och nichts gefruchtet, und verschiedene andere Beschwerden vorhanden seien, die man den Gesandten mündlich""Zeigt, so wolle man die Erbeinung einstweilen nicht erneuern. Mit Rücksicht auf des Kaisers und desHerrn von Granvella freundliches Anerbieten, das von den Gesandten schriftlich eingelegt ist, hat man aber""chträglich bewilligt, die Sache heimzubringen, um auf dem nächsteil Tag einen Beschluß zu fassen. 2. Fernerhaben dieselben angezeigt, wie der Kaiser den Herrn von Granvella beauftragt habe, sich zu den EidgenossenZu verfügen, wie aber derselbe durch viele Geschäfte verhindert worden sei, hier zu erscheinen, und sie in seinem^"»icn abgefertigt seien, wofür sie sich beglaubigen. Sie bitten nun im Namen des Kaisers, in dem bisher^igtcn guten Willen zu beharren, den Reden seiner Feiilde keinen Glauben zu geben und zu erwägen, daß^ lnnner beflissen gewesen, ohne Eigennutz das Wohl der Christenheit zu fördern, und daß der letzte, zugeschlossene Vertrag von dem Feinde vielfach gebrochen worden sei. Er hoffe, daß die Eidgenossenkennen, ivie viele Liebe und gute Nachbarschaft er ihnen beweise, und sich nicht bewegen lassen, seinem Feindezu leisteil. Herr von Granvella habe Auftrag uns zu melden, daß der Kaiser binnen Kurzem nach Deutsch-""d kommen iverde, um längere Zeit dort zu bleiben, und sich erbiete, ihnen alle Freundschaft zu erzeigen,^flckbe habe, nachdem er in Nürnberg erfahren, daß gegen einige Orte lind Prälaten der Türkenhülfe wegenpwcedirt werde, verschafft, daß die Sache bis zur Ankunft des Kaisers still gestellt worden sei, der dann zurMnedenheit der Eidgenossen darüber zu verfügen gedenke. Denn er sei gesinnt, die Erbeinung ewiglich^ständig mid kräftig zu halten. Was die französische Botschaft über den Bruch der Neutralität vorgebe,völlig unbegründet, obwohl die Feiilde sich auf schriftliche Weisungen des Kaisers berufen; denn sie habeil> Mi unwahre Dinge augezeigt, um die Wahrheit zu verdeckeil. Es werde sich niemals erfinden, daß^ Kaiser seit der Neutralität irgend etwas betrieben habe; aber vorher, als die Franzosen die Grafschaft"rguild bedroht, habe derselbe offen erklärt, sie beschirmen zu wollen. Begehrte man je die Wahrheit zu^fahren, so müßte man nicht die gefangenen Diener, sondern den Herrn von Marnold und andere frommefragen; wenn übrigens die französische Botschaft etwas Weiteres vorgebracht hätte, so möge man es^""stlich mittheileil, damit die Gesandten darauf zu antworten wüßten. Der Herr von Granvella stelle nun^ freundliche Bitte, gegeil den Kaiser keine» Verdacht zu fassen und die Grafschaft Burgund zu schirmen :c.
Zuletzt legeil sie ein Creditiv vor von dem Prinzen von Oranien, mit dem Erbieten vieler Freundschaft""d der Anzeige, daß er, durch Geschäfte verhindert nach Burgund zu kommen, den Herrn von Guersin (?)ö" seinem Statthalter eingesetzt und ihm mit Bezug auf die Eidgenossen die nöthigen Weisungen gegebenweßhalb er lim freundliche Erwiederung bitte. Dieses Anbringeil hat mau bestens verdankt und die"^stcht ausgesprochen, daß die Herren und Obern entsprechen werden. Antwort auf nächstem Tag.^ kf. Christoph Mörikoser, Vogt zu Münsterlingen, verantwortet sich auf die gegen ihn gestellte Klage,' al« so,-gx ^ schlecht für des Gotteshauses Nutzen und als werde demselben viel abgelöst, ohne daß mauM, wohin es komme. Es seien allerdings 10 Viertel Kernen ewigen Zinses unter ihm abgelöst worden,^ "üt Bewilligung des Landvogts, Kaspar von Uii; ferner 2 Gulden und ein Ort jenseits des Sees undGulden Gelds an einem andern Ort, was er Alles in seiner Rechnung bemerkt habe; seinen Schwestern" Klosterfrauen) seien 400 Gulden, welche zu Vogt Wehrli's Zeiten abgelöst worden, eingehändigt worden;