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April 1543.
ve. Die das Rheinthal regierenden VIII Orte geben dem dortigen Landvogt in demjenigen Schreiben,in welchem sie ihm die Ausführung des unter i enthaltenen Beschlusses auftragen, folgende fernere Weisungen!
1. Er habe berichtet, wie Andreas Gerer zu St. Johanu-Höchst den Orten (uns) zugeredet habe. Da diesesnicht in der Obrigkeit der Orte geschehen und der Beklagte die Sache nicht geständig sein will, so möge derVogt ihn mit der Strafe bescheiden halten, wenn er sich einer ziemlichen Strafe unterwerfen will; wenn nicht,so soll der Vogt das Gut, welches der Beklagte von den Obern der Orte zu Lehen hat, zu Händen ziehen-
2. Mit beigelegtem Briefe werde Haus von Ems aufgefordert, als Collator der Pfründe zu Oberried denPfarrhof daselbst zu bauen, und auf der nächsten Jahrrechnung zu Baden seine Freiheiten betreffend denBezug von Strafen und Bußen im Hofe Wytuau vorzuweisen, weil man vernehme, daß er solche Buße»beziehe, die den Orten als der hohen Obrigkeit zustehen. Der Landvogt soll diesen Brief dem von Ems
TNÜplllNI St. A. Zürich: Rhcinthaler Absch. S. IS2. Gesiegelt vom Landvogt zu Baden. Jacob a Pro, des Raths zu Uri, den 20. April lStZ. (CopiMztlsrrtrcit. StistSarchw St. Gallen: Rhcinthaler Original-Abschiede, k. roo.
«R«R. Zwischen dein Abt Kaspar von St. Masten und den Bürgern von Klingnau waltet folgenderStreit: In die Hofmauer der alten (am 2. August 1518) abgebrannten Propstei in Klingnau war lautSpruchbrief vor anderthalb hundert Jahren ein Thürlein gegen den Baumgarten am Wasser angebrachtworden. Seither ist dasselbe aus unbekannten Gründen vermauert und dafür ein Ein- und Ausgang durcheine Leiter von der Hauslaube herunter durch ein Loch in der Mauer vermittelt worden. Bei dein Wieder-aufbau der Propstei durch Abt Kaspar sollte in die weiter hinausgerückte Hosmauer das Thürleiu wiederaugebracht werden. Dessen weigerten sich die Bürger von Klingnau, weil sie hierin Gefahr bei Zeiten desKrieges für die am Anstoß der Aare liegende Stadt Klingnau erblickten. Die Angelegenheit wird derTagsatzung vorgebracht, wobei der Abt Kaspar durch die Pröpste Jacob Hurter von Klingnau und Joh»»»Massalatiu von Wißlikon vertreten ist. Nach Vernehmen der Parteien und auf den Bericht des Laudvogts,der die Oertlichkeit in Augenschein genommen hatte, wird erkennt, es dürfe das früher bewilligte, später alureingegangene Thürleiu in die neue Hofmauer unter der Bedingung wieder angebracht werden, daß es ä»Kriegszeiten verschlossen und vermauert werden müsse. Es siegelt der Landvogt zu Baden, Jacob a Pro, de»19. April (Mittwoch vor St. Georg).
Urkunde im Stiftsarchiv Zurzach; Regest bei I. Huber: Die ehemaligen St. Vlasier Propsteien Klingnau und WiSlikofen; Luzern 1878, S-
Qv. Die Gesandten der Grafschaft Burgund überreichen ihr Creditiv von Marschall und Parlament Ul!erinnern 1. an den auf letztem Tag geäußerten Wunsch, die Erbeinung erneuert zu sehen w., au den beschlösse'»»Ausschub der Antwort und die Klage des Königs von Frankreich. Sie bitten um geneigtes Gehör für ^Erwiederung des Gubernators und der Regenten der Grasschaft. Von dem angeblichen Unternehmen g^»Dijon haben dieselben durchaus nichts gewußt; was sie seither vernommen, gehe dahin, daß ein Begniuin Dijon, ein Mann von bösein Namen, ohne Ansehen und Verwandtschaft, im vergangenen Winter z»"'junge Gesellen zu sich gerufen; daß diese Zwei, sobald sie nach Dijon gekonnneu, in einen Thurm gelegt word'»seien, so daß man lange nicht gewußt, wo sie sich aufhalten. Hätte die Regierung oder jemand von Einst»einen Anschlag gemacht, so würden sie wohl andere Leute als die obgenanntcu dazu verwendet haben. D»'»»'sei der Verdächtigung kein Glaube zu schenken. Im Uebrigen sage der Neutralitätsvertrag ausdrücklich,Personen, welche sich vergingen, bestraft werden sollen, ohne Entkräftuug des Vertrags. So habe den»französische Admiral selbst gesagt, der König sei nicht der Meinung, daß die Neutralität durch die Handl»»^der zwei Gesellen gebrochen worden sei. Demnach bitten die Gesandten abermals, die Erbeiuung aufrechthalten und durch eine eidgenössische Botschaft erneuern zu lasten, auch dem König zu schreiben und '