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April 1543.
Da der Prädicant 70 Stuck bezieht, so wird dies heimgebracht, I. Auf den Anzug, daß die Heiden undZigeuner sich in großen Haufen umhertreiben und das Volk drängen, wird beschlossen, es solle jedes Orternstliche Anstalt treffen, dieselben überall zurückzuweisen; das wird auch de» Vögten in den gemeinenVogteien befohlen. It. Solothurn zeigt an, es habe in Betreff des Spans um den Zoll zu Vilmergen denNechtstag auf Montag nach der Auffahrt (7. Mai) angesetzt und lasse sich den Schreiber von Baden gefallen;daher soll jedes Ort gemäß dem vorigen Abschied Redner, Zugesetzte oder Nathgeber auf jenen Tag nachZofingen senden, I. Abgeordnete der III Bünde danken angelegentlich für die Botschaft auf ihren Bundestagund bitten, man. möchte fortfahren, ein getreues Aufsehen zu haben; gleicher Weise wollen sie Leib und Gutzu den Eidgenossen setzen und auch sie ermahnen, sich vor solchen Umtrieben in ihrem Gebiete zu hüten,damit es ihnen nicht gehe, wie den Bündnern. Sie übergeben auch eine Copie des Vortrags, den der kaiser-liche Gesandte auf dem Tage zu Jlanz gehalten hat. Baptist de Insul« schreibt, 1. er sei beschuldigtworden, den Aufbruch in den Bünden veranlaßt zu haben, um die Knechte wider die Eidgenossen zu führen;damit geschehe ihm Unrecht, wie er schon auf dem Tage zu Jlanz dargethan habe; denn er sei zu jenerZeit in Basel gewesen. 2. Es werde behauptet, daß durch die angeknüpfte Freundschaft zwischen demKaiser, dem Marquis von Guasti und den Bündnern die Bünde mit den Eidgenossen geschwächt und jeneabtrünnig gemacht werden; auch das sei grundlos; zum Beweise sende er den zu Jlanz gehaltenen Vortragabschriftlich ein (Zusatz im Text: der dem von den III Bünden eingelegten gleich lautet). 3. Zudem solleer verklagt sein, dem Kaiser etliche Briese einigen Orten zuwider geschrieben zu haben; das werde mitkeiner Wahrheit behauptet, da er seine Aufträge ohne Nachtheil der Eidgenossenschaft ausgerichtet habe; daer nicht wisse, um was es sich handle, so möge man ihm die Sache abschriftlich mittheilen, worauf er sichdann genügend zu verantworten hoffe. Heimzubringen, i». Lucern soll auf dem nächsten Tag dem Ulman»Techtermann von Freiburg 2 Kronen und 3 Dickpfennige für ein Fenster bezahlen. «. Weil die Jah^rechnung schon am 3. Juni abgehalten wird, hat man keinen andern Tag angesetzt; es soll daher jedes Ortseine Boten über alle unerledigten Geschäfte auf jenen Tag instruiren; wenn indeß einem Ort etwas zustießt'so mag es einen gemeinen Tag ausschreiben, z». Dem Anzug betreffend das rheinische Gold gibt man keineweitere Folge; man läßt jeden bei seinen Briefen und jedes Ort bei seinen erlassenen Satzungen; nur für dieAngehörigen in den gemeinen Vogteien habe man früher eine bezügliche Verordnung aufgesetzt, «z. Die fran-zösischen Gesandten eröffnen: 1. Der König sei durch die Umtriebe der Feinde veranlaßt, wieder zwei Armee»zu rüsten, theils von seinen Leuten, theils von Landsknechten und Italienern, die eine in der Picardie, unterseinem Statthalter, Herrn von Vendome, die andere gegen Lützelburg unter dem Herrn von Guise; er wölbaber ohne die Eidgenossen nichts thun und sie zuvor darum begrüßen, damit sie der mit Gott zu erlangende»Ehren auch theilhaftig werden; dann» haben die Gesandten den Auftrag, sie um 0, 8, 10 bis 12,000 Kriegs-knechte anzusuchen, gemäß der Vereitlung; sie bitten auf's dringendste, dieselben zu bewillige»; sobald detAufbruch geschehe, wollen sie dann die Hauptleute ernennen. Heimzubringen. 2. Der König verdanke desverbindlichsten, daß die Eidgenossen ihre Boten zu den III Bünden geschickt; wünsche auch, daß sie solche»Umtrieben überall begegnen lind bitte insbesondere, bei Glarns dahin zu wirken, daß es den Kaiserliche»kein Gehör schenke, welche die Aufhebung der Vereinung wie in Bünden betreiben lind Kriegsvolk in ilpe»Dienst bringen möchten; ebenso möchten die Eidgenossen an Wallis schreiben wegen der Unterhandln»!)^des Herrn von Marnold mit Metzelten und Clement. Dem Boteil von Glarus, der diesen Vortraghat, wird die Sache in den Abschied gegeben und denen im Wallis eine Copie des Briefes übersa»^,