April 1543.
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in Erinnerung. Hienach hat man dem König wieder geschrieben, wie die jedem Boten zugestellte Abschriftloutet. v. Ueber den auf letztem Tag eingebrachten Antrag, einmal die Bünde zu erneuern und zubeschwören, lassen sich ungleiche Instructionen vernehmen; es wird jedoch bemerklich gemacht, daß dies in dergefahrvollen Zeit von Vortheil wäre, indem man dadurch allen Fürsten und Herren, die uns aufsätzig sind,einige Scheu einflößen würde, insonderheit weil der König und die Reichsstände einige Orte und Prälatenmit Auflagen und Kammergerichtsprocessen beschweren wollen. Das soll man nochmals getreulich heimbringen,um aus dem nächsten Tag zu beschließen, was der Eidgenossenschaft zu Nutzen und Ehre dient. «I. DerLaudvogt zu Baden, Jacob a Pro von Uri, zeigt an, er habe zunächst am Schloß zu Baden einen Weinbergfür 100 Gl. erkauft, die er an der Vogtei vorgeschlagen. Heimzubringen und auf nächstem Tag zu beschließen,ob man diesen Rebberg in Zukunft durch den jeweiligen Landvogt bebauen und nutzen, oder in der HerrenKosten bestellen und den Wein verrechnen lassen wolle, v. Kurfürsten, Fürsten und gemeine Reichsstäude schreibenab dem Reichstage zu Nürnberg, sie habeil „verschinen jars" an die Eidgenossen ein ernstes Gesuch gerichtet,ihre Hülfe wider die Türken zu senden, unterdessen keinen fremden Fürsten zuzuziehen und allenfalls Weggezogenewieder heimzumahnen w.; darauf haben Einige den Eidgenossen vorgegeben, es sei dieses Schreiben nicht vonallen Ständen, sondern nur von den dem Haus Oestsrreich anhaugeuden erlassen worden; damit werde ihnenUnrecht gethau und nicht die Wahrheit gesagt :c. Nun vernehme man, daß Frankreich abermals um Knechtewerbe, wodurch der Feldzug gegen die Türken wie früher verhindert würde; darum bitten sie nochmals, daßdie Eidgenossen zur Rettung des gemeinen Vaterlandes ihre Hülfe schicken, inzwischen Frieden und Einigkeiterhalten und besonders dem König von Frankreich keine Knechte zulaufen lassen und die schon Aus-gezogenen abberufen. Heimzubringen, t. Die päpstliche Heiligkeit schreibt, „er" habe wegen der Spaltungder christlichen Religion in Deutschland das Concilium nach Trient angesetzt und drei Legaten dahin abge-ordnet; da bei den Eidgenossen, die den Titel Beschirmer der christlichen Kirche haben, solcher Zwiespaltauch entstanden, so sollen sie, so viel an ihnen, ihre Prälaten auch dahin sendeil; und wiewohl die vonZürich, Bern, Basel und Schaffhausen noch zur Zeit Papst Julius den christlichen Glauben beschirmt, in derletzten Zeit selber in Uneinigkeit mit der Kirche gerathen, so wolle er doch aus besonderer Liebe zu unsererganzen "Nation alle ermahnt habeil, auf dem so ernstlich begehrten Concilium zu erscheinen, damit die Ihrigendie Arznei des Heils empfangen; denn es werde ihnen gutwilliges Gehör bei den Legaten verschafft werden.Heimzubringen, damit die Herreil diesfalls nach ihrem Gefallen handeln können. K. Der Bote von Schmilzbeschwert sich über das Gerücht, daß seine Herren den lutherischen Glaubeil einführen wollen; das bedauernfw höchlich, denn wer solches sage, spare die Wahrheit; wenn aber einzelne Personen damit umgehen,fo möge man dieselben nennen; dann werde die Obrigkeit sie nach Verdienen bestrafen, damit man sehe, wiesehr es ihnen zuwider und leid sei. I». Bürgermeister Haab eröffnet laut Instruction, das Kloster Wettingenhabe die Prädicatur zu Thalweil zu versehen und besitze daselbst den großen Zehnten, der jährlich einebedeutende Summe abwerfe; nun sei der dortige Prüdicant ein gelehrter tüchtiger Mann, der Fremden undEinheimischen, die zu ihm kommen, alle Zucht und Ehre beweise; er könne sich aber aus seiner CompetenzUicht wohl erhalten; weil er ein Convcntual zu Wettingeil gewesen, so habe Zürich den Abt ersucht, dessenEinkommen zu verbessern; derselbe wolle aber ohne Bewilligung der VIII Orte nichts thuu; darum bittedem Abt die nöthige Befugniß zu crtheileu. Der Abt erwiedert, er müsse einem alteil Herrn, der früherauf dieser Prädicatur gewesen sei und jetzt die Gemeinde nicht mehr versehen könne, jährlich 50 Stück geben;has Gotteshaus sei also dieser Prädicatur halb genug belastet; dennoch werde er sich höherer Weisung fügen.