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gewesen sei, sondern eher Anlas; zu Kränkungen gegeben habe, die man durchaus nicht dulden werde; imGegentheil wolle man denen von Landeron nach Kräften Hülfe leisten. In Betreff der übrigen Angelegen-heiten werde die Gräfin baldigst einen ihrer Edclleute mit genügender Vollmacht hinsenden, um Alles zuuntersuchen, insbesondere dasjenige, in Betreff dessen die von Solothurn ihren Stadtschreiber hingesendet haben,Wodurch man ersehen werde, das; die Gräsin entschlossen sei, ihre Unterthanen von Landeron zu beschützen;man möge sich bis dahin gedulden. Was die Admodiation von Landcron betreffe, so werde die Gräfin,wenn der Fall der Neadmodiation eintrete, Solothurn den Vorgang geben; denn nicht bloß hierin, sondern auchin alle» andern Beziehungen wolle sie sich geneigt erzeigen. Der Stadtschreiber habe einen Brief übergeben,den der König zur Unterstützung der Bestrebungen derer von Solothurn geschrieben habe. Dem werde mannächster Dage antworten. K. A. Solothurn! Schreiben an Neuenbürg lüoo—lüoo. lFranzösisch.) Einiges nicht ganz klar.
Die Zusammengehörigkeit dieser drei Actcnstücke ist bei der Datumslosigkeit von 1 und 2 nicht über allenZweifel erhaben; aber der Umstand, das; in dem (Antwort-)Schreiben der Gräfin (3) die Gegenstände derInstruction (1) sich wiederfinden, läßt mit ziemlicher Sicherheit auf die nahe Verwandtschaft wenigstens dieserzwei Stücke schließen. Man sehe übrigens auch de» Abschied vom 4. August hienach, Art. 2.
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Waden. 1543, 16. April (Montag nach Jubilate).
Staatsarchiv Lucern: Allq.Absch. ül.i, 5.145. Staatsarchiv Zürich : Abschiede Bd. 15, 5.171,184. Staatsarchiv Bern: Allg.eidg.Absch. XX, S.65.
Kantonsarchiv Glarus: Abschiede. KantonSarcinv Bafel: Abschiede 1542—43. Kantonsarchiv Freibnrg: Badische Abschiede Bd. 14.
Kantonsarchiv Solothnrn: Abschiede Bd. 24.
Gesandte: Zürich. Johannes Haab, Burgermeister. Bern. Johannes Pastor, Venner und des Raths.Lucern. J.Jacob Marti, des Raths. Nri. Kaspar Jmhof, des Raths. Schwyz. Martin Aufdermaur,Seckelmeister. Unterwalden. Arnold Lussi, Landammann von Nidwalden. Zug. Heinrich Jten, desRaths. Glarus. Rudolf Mad, des Raths. Basel. Bernhard Meyer, Pannermeister; Bat Summerer, desRaths. Freiburg. Peter Schmidt, Burgermeister und des Raths. Solothurn. Urs Schluni, Vennerunddes Raths. Schaffhausen. Hans Waldkirch, alt-Burgermeister; Hans Stierlin, des Raths. Appenzell.Moritz Gartenhauser, Landammann. — E. A. A. k. 81.
lH» Ter Landvogt von Baden erörtert einen erbrechtlichen Span, der unter Geschwistern in der Graf-schaft Baden walte. Wenn nämlich zwei oder drei ihr ererbtes Gut zusammenschütten und in Unvcr-theiltem sitzen, und eines ohne eheliche Leibeserben absterbe, so wollen die andern, die mit ihm gemeinsamgewirthschaftet haben, es allein beerben, weil sie einander geholfen, die Güter zu bauen, und im Fall derArmut mitleiden lind die Schulden bezahlen müssen, ohne Beihülfe der Geschwister, die sich von ihnengesöndert haben und für sich oder ihre Kinder haushalten. Dagegen wenden letztere ein: Wenn eines vonihnen ohne Kinder mit Tod abgehe, so erben „nichts desto weniger" die Geschwister, die in der Gemein-schaft geblieben; daher glauben sie die Abtheilung nicht entgelten zu müssen. Da hierüber ein ungleicherBrauch bestehe, so wünsche der Landvogt eine Erläuterung. 1». Der römische Köing und der Kammerrichterzu Speyer antworten auf die an sie erlassenen Schreiben. Darauf eröffnen die Boten ihre Instructionen.Der Abt von St. Gallen und die Gesandten von Basel, Schaffhausen, St. Gallen und Mülhausen legen ihreFreiheiten vor lind berichten, wie sie, seit sie zur Eidgenossenschaft gehören, von Kaisern, Königen und demReich gehalten worden; namentlich bringt Schaffhauseil einen alten Abschied voin 30. October 1498 (Art. a)