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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
Entstehung
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237
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April 1543. 2Z7

des Königs betreffend den Schutz derer von Landeron vorlegen und sie bitten, denselben ihre Zustimmungzu crtheilen, zumal hierdurch ihrer Herrlichkeit und Jurisdiction kein Abbruch geschehe, und ihre diesfälligcAntwort in authentischer Form zu Händen derer von Solothurn und ihrer Mitbürger von Landcron auszustellen,um sich derselben wo nöthig bedienen zu können; denn obwohl die Gräsin in Festhaltung des alten Glaubensviele gute Verordnungen erlassen, werden dieselben nicht vollzogen, zum großen Schaden derer von Landeronund Verachtung derer von Solothurn. 3. Der Gesandte soll ihr vorstellen, wie die Angehörigen der CastcllaneiThiele seit Altem her bis vor zehn oder zwölf Jahren zum Pannergebiet (lmuckwrk) derer von Landerongehört haben, es sei für Erwählung eines Pannerherrn oder sonst. Seitdem sie aber lutherisch geworden,hätten sie sich dessen geweigert, und ungeachtet die Gräfin Weisungen crtheilt, beim Alten zu bleiben, habeder Gouverneur die bezüglichen Schreiben bei sich behalten und konnten weder die von Solothurn noch dievon Landeron diesfalls Schritte thun; man bitte daher, die genannten Befehle denen von Solothurn initzu-theilen, damit man verschaffe, daß die von Landeron sich ihrer bedienen könne». 4. Da die von Landcronunter dem Gouvernement derer von Neuenbürg wegen des Glaubens viele Beleidigungen erdulden müssen,weil die Castcllane die Lutherischen unterstützen, obwohl solcher nur wenige sind, und die guten Befehle derGräsin nicht vollzogen werden, so bitte man, daß nach Ablauf des Termins der Verleihung für die vonNeuenburg die Castcllanei von Landeron um eine angemessene Summe auf gutsindende Zeit denen von Solo-thurn nous») verliehen werde, in der Meinung, die Mitbürger von Landeron nach dein Willen der Gräfin

halten zu wollen. Solothurn: Abschiede Bd. so. Die Instruction ist sranzösisch.

2) Kleine und Große Näthe von Solothurn haben den Herrn von Boisrigault dringend gebeten, imInteresse ihrer guten Angehörigen (soudKot«) von Landeron an den König von Frankreich zu schreiben. Dievon Landcron in der Grafschaft Neuenbürg seien nämlich beim alten katholischen Glauben geblieben, währenddie ganze übrige Grafschaft sich zum Evangelium und dem neuen Ritus bekenne, der gegenwärtig an vielenOrten in Deutschland herrscht. Nichts desto weniger seien sie bisher den zahlreichen Anfechtungen Seitens ihrerNachbarn widerstanden, ohne Unterstützung und Hülfe; denn die Gräsin von Neuenbürg, ihre Oberhcrrin, seizu entfernt; der Gouverneur und die andern Näthe der Frau seien Anhänger des neuen Glaubens und derStadt Neuenburg; einzig von denen von Solothurn, mit denen sie durch ein altes Burgrecht verbunden seien,könne ihnen Unterstützung gewährt werden. Um diese um so wirksamer angedcihen lassen zu können, bittensie den König, sich bei der Frau von Longuevillc zu verwenden, daß sie den Schirm über Landeron denenvon Solothurn verleihe (lmllior), doch einzig mit Bezug auf die Neligionsangelegenheiten und unbeschadetder oberherrlichen Rechte der Gräsin. Da ferner die von Landeron für den Schutz ihres Glaubens und ihrerRechte gegenüber den genannten Bedrängungen täglich große Kosten haben, so bitten die von Solothurn denKönig, ihnen zu diesem Zwecke eine jährliche Pension von 3400 Liren zuzuhalten; sollte er diese nicht derGemeinde übergeben, so möge er sie einzelnen Personen, z. B. dem Pierre Malilto», Banderet daselbst, unddem Johann Rudolf von Lygrcsse zukommen lassen, welche die Angesehensten des Ortes sind und die Pensionsowohl der Gemeinde als andern einzelnen Personen in Neuenburg und anderswo zuhalten werden. Die vonLanderon und die von Solothurn, die in den verflossenen Kriegen den König unterstützt, werden dessen Bei-stand auch in der Folge zu verdienen trachten. K. A. Solothurn: AbM-d-Bd. s«. (Französisch.)

3) 1543, 19. April, (Chatcl Despoisse). Die Herzogin von Longuevillc, Gräsin von Neuenburg, an Solo-thurn. Heute habe sie den durch den Stadtschreiber von Solothurn übergebcnen Brief vom 9. April unddarin Auftrag und Veranlassung dieser Sendung ersehen. Die von Solothurn verlangen von der Gräfindie Zustimmung zu einem Schirmverhältniß für die Stadt Landeron und eröffnen die Angelegenheit betreffenddas Pannergebiet sdnuck^ers) der Unterthanen der Gräfin zur Zihl und das Bestreben, von der Gräfin dieAdmodiation der genannten Stadt Landeron zu erhalten, nachdem die Admodiation gegenüber der Grafschaftzu Ende gegangen sein werde und die Gräfin readmodircn wolle. Die Gräsin verdanke die ihr gemachtenMittheilungen und versichere, daß sie schon oft an den Gouverneur geschrieben habe, in der Meinung, dieUnterthanen von Landeron gegen Beleidigungen zu schützen, was aber, wie es scheine, nicht nur fruchtlos