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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
Entstehung
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April 1543.

die Gesandten, eine Antwort fordern und erwarten keinen Abschlag, sonst haben sie noch eine weitere In-struction bei sich. ?». Der Gesandte des Kaisers und des Markgrafen von Guasti, Statthalters zu Mailand,hält folgenden Vortrag (Z.April): I.Der Kaiser entbiete den III Bünden seine gnädige Gunst und Freund-schaft. 2. Er öffne ihnen aus besonderer Gnade sichern Pah nach Mailand und zollfreien feilen Kauf.3. Dagegen wünsche er, daß sie kein dem Kaiser oder dein Herzogthum feindliches Kricgsvolk durch ihr Gebietpassireu lassen, noch einen solchen Zug irgendwie begünstigen. 4. Wenn der Kaiser oder sein Statthalterzu Mailand zur Beschirmung des Herzogthums Knechte von ihnen begehren, um sich vor einein Neberfall zuschirmen, so möchten sie als gute Nachbarn dieselben ziehen lassen. 5. Käme der Kaiser in den Fall, Lands-knechte nach Italien führen zu müssen, so mögen sie denselben in kleinen Haiifen den Durchpaß gestatten undihnen gegen Bezahlung Lebensmittel verabfolgeil. 6. Damit sie des Kaisers guten Willen noch weiter erkennen,sei er geneigt, jedem der III Bünde ein angemessenes Fahrgeld zu gebe». Wenn diese Artikel ihnen an-nehmbar scheinen, so wolle der Gesandte mit ihnen das Nähere beratheu und festsetzen, namentlich wie mansich gegenseitig mit Rechten und Gerichten verhalten wolle. Er müsse mit Bedauern vernehmen, daß einigePersonen, die eine solche Einigimg nicht gerne sehen, den Verdacht ausstreuen, als ob der Kaiser und derMarkgraf mit dieser anerbotenen Freundschaft versuchen wollten, sie von ihren Eid- und Bundesgenossenabwendig zu machen; er antworte mit der umvidertreiblichen Wahrheit, daß dies nicht der Fall und derKaiser allezeit wie jetzt des Willens sei, das gute Einverständniß und alte Nachbarschaft zwischen ihnenzu beförderii und seinerseits die Erbeinung treulich aufrecht zu halten; darum glaube er, daß die an-getragene Freundschaft viel mehr zu der Eidgenossen Wohlfahrt und Ehre als zu ihrem Nachtheil diene,e. Die eidgenössischen Nathsboten eröffnen, man habe in Erfahrung gebracht, daß der kaiserliche Gesandte denIII Bünden Artikel angetragen habe; sie sollen aber wohl bedenken, welches Unheil für sie und die Eidgenossenentstehen könnte, wenn dieselben angenommen würden; sie sollen also darauf nicht eingehen und nicht muth-willig dem Erbfeiilde wieder preisgeben, was die Väter mit ihrem Blute erhalten haben; übrigens wäre esauch der Vereinung zuwider, welche die Eidgenossen und die III Blinde mit Frankreich haben, gemäß welcherman den König weder dies- noch jenseits des Gebirges in keiner Weise beschädigen oder überziehen lassen dürfe,

Die erstgenannte Lucernerquelle enthält nur n und v; b enthält die zwcitgcnannte Lucernerquclle, versetztzum Juni 1544; das Basler Exemplar enthält nur lli.

Die Namen der Gesandten aus dem bei den Bündner Acten liegenden Lucerner Exemplar.

122.

Schloß Despoiße. 1543, circa Mitte April.

Solothurn verhandelt mit der Herzogin von Longueville, Gräsin von Neuenburg, über die Verhältnissederer von Landeron.

Wir sind mit Bezug auf diese Verhandlungen auf die Wiedergabe folgender Acten angewiesen:

1) Georg Hertwig, Stadtschreiber zu Solothuru, wird instruirt, mit der Johanna von Hochberg, Her-zogin von Longueville, Gräfin von Neuenbürg, Folgendes zu verhandeln: 1. Er soll ihr den besten Grußund alle geneigten Dienste, als Bürgerin derer von Solothurn, entbieten. 2. Sodann soll er ihr die Briefe