März 1543.
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Wern. 1543, 29. März.
Staatsarchiv Bern: Nathsbuch Nr. 284, S. 127.
Vor dem Rothe zu Bern eröffnen Ulrich Nix und ... als Gesandte von Fr ei bürg: Vor Jahren habeder Prädicant derer von Freiburg wider die von Bern gehandelt, worauf seine Obern die von Bern gebetenhaben, den Zorn „abzulassen" und dem Prädicanten zu gestatten, für Besorgung seines väterlichen undMütterlichen Guts durch das Gebiet derer von Bern Steg und Weg zu gebrauchen. Das sei damals umsonstgewesen. Jetzt habe der Prädicant wieder denen von Freiburg vorgestellt, er müsse aus kindlicher Treueseine Mutter besuchen und es möchten ihm deßwegen Steg und Weg erlaubt werden. Tie von Freiburgbitten, zu bedenken, daß der Prädicant derer von Bern auch etwas wider sie geredet habe, welches aber dievon Freiburg nicht so hoch aufgenommen haben, sondern ihn dessen ungeachtet durch ihr Gebiet wandelnließen. Sollte nicht entsprochen werden, so möge die Sache gemäß demjenigen Abschied gehalten werden, derbestimmt, daß derjenige Unterthan einer Stadt, welcher der andern zuredet, da rechtlich belangt werden solle,wo die Rede erfolgt ist. Dem Gesuche wird entsprochen und dein Prädicanten ein Brief gegebeil, daß erdurch das Gebiet derer von Bern wandeln dürfe, doch soll er sich halten nach Landesbrauch.
Gemäß der Relation des Gesandten vom 2. April vor dem Rathe zu Freiburg heißt der betreffendePrädicant Hieronymus Mylen. 6,. Freiburg - Rathsbuch Nr. «o.
121.
Stanz. 1543, 2. April.
Tt-iatSar-liiv Luc-r»: Actenband Nr. SS <111 Minder Allg. Absch. kl. S, k. ZZS. Kantonsarcliiv Basel - Abschiede l54S—«s.
Gesandte: Lucern. (Heinrich) Fleckenstein, Schultheiß. Uri. Josua von Beroldingen, Landammann.
Schwyz. Anton Aufdermaur.
Die benannten Gesandten eröffnen wie man berichtet sei, daß in den III Blinden ein Zwiespalt
walte und nun die dringende Bitte stelle, zu bedenke», was für schlimme Folgen aus dieser Uneinigkeit für die
lll Bünde wie für die Eidgenossenschaft entspringen könnten; sowohl jene wie diese stehen mit Frankreich in Ver-
euiung und dieselbe sei bisher von beiden Seiten treulich gehalten morden; es gehe daher nicht an, daß jemand
°uf Seite des Kaisers hinttbcrtrete, der stets ihr Feind gewesen sei. Im letzten Feldzug in Italien haben die
Vündner dem Kaiser Hülfe geleistet und so gegen ihre Mileidgcnossen in Fehde gestanden; zum Glück seien sie
Vicht an einander gerathen und so Unruhe und Zwietracht zwischen beiden Theilen vermieden geblieben; die
Vündner sollen die alten und neuen Bündnisse mit den Eidgenossen wohl beherzigen, gemäß denen man sich gegen-
^'tig mit Leib und Gut verpflichtet sei, und bedenken, wie Herren und Fürsten stets damit umgehen, Zwietracht
vnd Uneinigkeit unter den Eidgenossen zu stiften, in der Absicht, sie um ihre alten Freiheiten, uin Land und Leute
Kl bringen und desto leichter beherrschen zu können; darum bitte und ermahne man die Bündner, fürderhin keine
weitern Bündnisse mit fremden Herren abzuschließen ohne der Eidgenossen Wissen und Willen. Hierüber müsse» sie,