März 1543.
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nicht instruirt. Darüber ist auf dem nächsten Tag Antwort zu geben. > . Für alle vorgenannten Geschäftewird ein -Tag nach Baden auf den 15. (Lucern 20.) April angesetzt, s. Lucern soll auf dem nächsten Tagdein Glasmaler in Zürich für das Fenster nach Stein 4 Gulden (zu IL Btz.) bringen. DieKlostervögteNon Münsterlingen, Feldbach und Dänilon werden vorbefchieden, um chncn ihre Mißbräuche und schlechtenHaushalt vorzustellen; die Boten wissen, wie jeder darauf geantwortet hat. Es werden dann alle ernstlichermahnt, sich guter Verwaltung zu befleißen, weder Güter noch Zinse zu veräußern und keine Gastereien zugeben, nur die aus den Orten geschickten Nathsboten und Läufer zu beherbergen, alle (solche) bei ihnen ein-lehrenden Gäste aufzuschreiben und auf der Jahrrechnung zu Baden anzuzeigen; es soll daher jedes Ortnachdrücklich dafür sorgen, daß sonst niemand in jene Klöster gehe, damit diese nicht gänzlich zu Grundegerichtet werden. Dem Landvogt und dem Landschreiber im Thurgau wird aufgetragen, die Rechnungendieser Klöster genau zu prüfen, den Haushalt zu liberwachen, Mißbräuche und überflüssige Dienstboten abzu-stellen und über Alles auf dem nächsten Tag zu berichten. >». Da die Instructionen über die Klage des^andvogtes im Thurgau betreffend den Wucher, der dort geübt werde, noch ungleich lauten, so wird diesesnochmals heimgebracht, v. Der Laudvogt im Thurgau berichtet, wie Hans von Goldenberg einen Falldezogen, welcher der Landgrafschaft Thurgau gehöre, sich aber weigere, seine Titel vorzuweisen, obwohl ihmdie Einsicht in diejenigen des Thurgaus anerboten sei. Zürich soll nun denselben anhalten, seine GewahrsamenZu zeigen, damit der Fall dem zukomme, dein er wirklich gehöre. Erinnerung an Freiburg wegen Be-zahlung des Fensters in Appenzell wie am 12. Februar, x Ebenfalls eine solche (an Zug uud Glarus),auf nächsten Tag wegeil der ins Pfrundhaus nach Bürglen versprochenen Fenster Antwort zu geben. ^>ugcdenken (für Zug) der Mühe und Arbeit des Landschreibers zu Baden in Eiusicdeln und daß er den Herrenvon Zug überlasse, was mau ihm hiefiir thun ,volle. Nachdem man erfahren hat, daß die Eidgenossenoder die von Glarus den Hof zu Lustnau mit einer benannten Summe Geldes lösen und an sich ziehenkonnten, hat mau den Vogt im Rheinthal beauftragt, sich zu erkundigen, wie man diesen Hof lösen könnteund was die von Ems für Briefe oder Gewahrsamen darum haben, und hierüber zu berichteil. DerselbeAuftrag wird nun auch denen von Glarus gegeben, tt«. Beim letzten Durchzug durch Beru und zu Aarbergist zwischen deneil von Bern und denen von Unterwalden einiger Unwille entstanden und wurde von beidenSeiten Einiges geredet und gethan, das besser unterblieben wäre. Mail bittet nun die Parteien dringend,diese Sache gegenseitig fallen zu lassen. Doch sollen die von Bern auf dein nächsten Tag sich erklären, obst- gemäß dein Landfrieden gestatten, daß redliche Leute, wenn sie nach dem Brauch der Altvordern Pater-noster am Hals, air den Armen oder am Gürtel tragen, damit aber niemand trotzen, ungekränkt durch ihreStadt und ihr Gebiet wandeln können.
I»I». Hauptmann und Näthe des Abts zu St. Gallen verlangen, daß die von Appenzell vor den Votender IV Orte über die frühern Allbringen Antwort ertheilen. Darauf eröffnet Aminanu Gartenhäuser gemäßseiner Instruction: 1. Den Vertrag und Spruch wegen der Fälle, sei es, daß der Abt dieselben abholeilWusse, wo sie verfallen, sei es, daß man sie ihm nach St. Gallen bringen müsse, wolle man getreu undehrlich halten und glaube, der Abt werde sie diesfalls nicht weiter belästigen. 2. Der Zehilten zu Oeigst (?)betreffe Privatpersoneil, weßhalb dieser Streit vor „inen", als der Obrigkeit, unter der er gelegen sei, berechtigtwerden müsse und diese nicht für parteiisch gehalten werden könne. Wenn dann seine Obern nach Vernehmender Parteien und ihrer Kundschafter ein Urtheil geben, das nicht ziemlich lind der Sache gemäß wäre, sowollen sie sich hierüber au gebührenden Orten verantworten. 3. Wegen der Frevel habe man die im Lande