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März 1543,
der König diese Sache seinem Rathe übergeben, um sie gründlich prüfen zu lassen; dessen Antwort werdeaber vermuthlich vor dem nächsten Tage eintreffen. Dennoch wird der König ersucht, die Betreffenden gütlichabzufertigen, oder dann ans dein bezeichneten Nechtstag darauf einzutreten. 3. Des Königs Diener haben deinKaiser auf dein Meere ein Schiff weggenommen und darin unter Andern: viele Briefschaften gesunden, namentlichein Paket Briefe des Marquis von Gnasti an den Kaiser, darunter eine Missive des Baptist de Jnsula anden Marquis; er stelle auftragsgemäß den Eidgenossen eine Abschrift zu, damit sie künftig solche Gesandtenicht mehr in die Eidgenossenschaft kommen lassen. Dieser Brief wird jedem Boten abschriftlich mitgetheilt.4. Der König habe der Grafschaft Burgund die Neutralität zugesichert, vornehmlich den Eidgenossen zu lieb;der Vertrag sei beiderseits förmlich bestätigt und beschlossen worden; aber bald nachher sei eine schändlicheVerrätherei an den Tag gekommen, indem die kaiserlichen Anwälte, namentlich Herr von Marnold, versuchthaben, einige Städte und Plätze im Herzogthnm Burgund einzunehnßen, zunächst die Stadt Dijon; die Schuldigenseien jedoch gefangen worden und man habe auf ihnen bezügliche Instructionen von dem Kaiser gefunden.Der von Marnold habe bei seiner Rückkehr aus Spanien im Wallis practicirt und einen Aufbruch von2000 Mann betrieben, um sie durch das Gebiet von Bern nach Burgund zu führen mit der Anzeige, daßKriegsvolk von Greyerz und Freiburg nachziehen werde, um Dijon einzunehmen; dieses habe BartholomäusMetzelter von Brieg mündlich und schriftlich angezeigt; man möge denselben persönlich befragen, da er hier sei.Der Genannte, deßhalb vorgerufen, bestätigt die Meldung des Gesandten und verweist auf seine schriftlicheAnzeige. Diese wird jedem Abschied beigelegt. Da nun solche Anschläge vorhanden seien, so wünscht derGesandte, daß die Eidgenossen an die Walliser schreiben und sie ermahnen, dergleichen abzustellen. OhneVollmacht, hat man den Handel in den Abschied genommen. Ii,. Den Anwälten der Grafschaft Burgundwird mit Bezug auf das Ansuchen, das sie auf dem letzten Tage gestellt haben, diesmal schriftlich geantwortet,man habe ungleiche Befehle gehabt; es sei auch inzwischen etwas vorgefallen (der Versuch gegen Dijon), wasuns bewege, die Sache wieder in den Abschied zu nehmen. Antwort auf nächstem Tag. I. Die Boten vonBern und Frciburg wünschen, daß man der (nächstens) nach Burgund abgehenden Botschaft in Auftrag gebe,den Burgundern anzuzeigen, daß sie (?) ihren Zusagen betreffend die Gülten (Gälten?) des Herrn von Fonssel. nachkommen wollen. »»». Appenzell begehrt, man möchte dazu verhelfen, daß ihm ebenso viel Erbeinnngs-geld werde, wie einem andern Ort. Heimzubringen, i». Basel zieht an, was der Stadt und den Bürgernvon der Negierung zu Ensisheim begegne, das gegen die Erbeinung sei; darum möge man deren Erneuerungnicht übereilen. Und da man sich über die Erneuerung fremder Einungen berathe, so erachte es für nützlicherund ehrenvoller, einmal die eidgenössischen Bünde zu erneuern; dadurch könnte man den fremden Fürsten zuverstehen geben, daß die Eidgenossen zusammenhalten und einander nicht verlassen wollen; das dürfte auchdenen, die sie anzutasten und zu beleidigen im Sinne haben, einige Scheu einflößen und sonst viel Guteswirken. «». Da der Läufer, den wir an den römischen König, die Kurfürsten und Neichsstände geschickt,noch nicht zurück ist, so hat man beschlösse!:, es solle der Landvogt die Briefe, die derselbe bringt, sogleich nachZürich senden, damit dieses unverzüglich Copien allen Orten mittheile und man je nach Bedeutung derSache sich zu berathen wisse. K». Der Bote von Solothurn eröffnet, es haben bisher einige HauptleuteKnechte aus seinein Gebiete weggeführt, was es nicht mehr dulden könne; denn wenn es dem König dienenwolle, so habe es eigene Hauptleute, um die Knechte zu führen; darum möge jedes Ort seinen Hauptleutenanzeigen, daß sie auf Betreten an Leib und Gut bestraft würden, «z. Ueber den letzthin gefallenen Anzuggegen die Orte, die den Ihrigen freien Willen lassen, einem beliebigen Fürsten zuzuziehen, sind die Boten