224 Februar 1543.
Der Ausgang des langwierigen Geschäftes liegt in folgenden Misfiven angedeutet:
1) 1543, 21. Februar. Feiburg an Bern. Bitte, dem Martin Sesingcr in Betreff des gegen ihnwegen des Waldes Cigonie erlangten Passaments neues Recht zu gewähren, in Anbetracht, daß die Ansprachedes Hans Ludwig Ammann sel. gegen Ulmnnu Techtermann, „an wölich ir alwcg gesagts unscrs rathsfründsfach verglicht", im Beisein einer Botschaft von Bern der Art vermittelt worden sei, daß sie „Äffcrens" nichtmehr bedürfe und für diesen Fall für Martin Sesinger neues Recht wiederholt in Aussicht gestellt worden sei.
K, A, Freiburg: Missivcnbuch Nr. IS, r. 1S9.
2) 1543, 24. Februar. Bern an Frciburg. Antwort auf den Brief vom 21. Februar betreffend MartinSesinger. Da der Handel zwischen Ulmann Techtermann und Ludwig Ammauns seligen Kindern freundlichbeigelegt worden sei, so hebe man das Passament, welches der („unser") Commissar verlangt hatte, auf, öffnesomit für Sesinger das Recht und habe dem Commissar von Peterlingen geschrieben, daß er jenem einenrechtliche» Tag ansetze. St. A. Bern: Deutsch Missivcnbuch V, S. Sil.
litt.
Lucern. 1543, 6. März (auf Fridolin!).
Staatsarchiv Luccr» : Allg. Absch. Sl. l, f, 117. LandcSarchiv Schwvz: Abschiede. KantouSarchiv Zug: Abschiede Bd. 2.
Tag der V Orte.
Unterwaldeu eröffnet mit hohem Ermahnen, es habe auf das Schreiben Freiburgs an die V Ortewegen des Spans mit Bern um die Grafschaft Greperz den Handel ernstlich erwogen und mit Bedauerngesehen, daß man zu gar keinem Ziele gelange, da Bern trotz aller Aufforderungen nie eine bestimmte Antwortgegeben, ob es sich mit dem Rechtbieten Freiburgs begnügen wolle; man finde sehr bedenklich, daß ein Ortso „hochtragen" sei, daß es von den übrigen Orten nicht zu einer endlichen Antwort gebracht werden könne;das sehe nicht brüderlich, noch viel minder eidgenössisch aus und lasse besorgen, daß eine schlimme Absichtdahinter sei, was der Eidgenossenschaft nur Gefahr und Schaden brächte :c. Darum habe Unterwaldeu fürnöthig erachtet, diesen Tag auszuschreibeil, damit die V Orte noch vor dein Tage zu Badeil eine lautereAbrede träfen, ob sie, wenn Bern auch dann keine endliche Erklärung gäbe, es laut der Bünde mahneil oderfernere Mittel und Wege ergreifen wollteil, um die Sache abzuthun und Ruhe zu schaffen. Da nun die In-structionen ganz ungleich lauten, so wird das Geschäft in den Abschied genomulen, damit jedes Ort erwäge,wie nachtheilige Folgen es hätte, wenn die V Orte darin nicht einstimmig erschienen. ?». Unterwaldeu theiltdie Antworten mit, die es auf sein Schreiben in Betreff der Paternoster von Bern erhalten hat. Es werde»nun Abschriften der beiderseitigen Missiven heimgebracht. Antwort ist in Baden zu geben.
Zu b. 1543, 4. Februar (Sonntag nach Lichtmeß). Ob- und Nidwalden an Bern. Als vor KurzemHauptleute und Knechte von Unterwaldeu durch das Gebiet derer von Bern zum König gezogen und sich derStadt Aarberg genähert haben, sei ihnen ein Bote entgegengekommen, habe dem Hauptmann nachgefragt unddiesem eröffnet, der Vogt zu Aarberg habe ihm befohlen, dem Hauptmann und den Knechte» anzuzeigen, daßsie die Paternoster ablegen und diese nicht tragen, denn seine Obern zu Bern wollen solches weder leide»noch dulden. Dabei habe der Landvogt von Aarberg persönlich einigen Knechten die Paternoster nbgerissc»und in den Drek und Mist geworfen und mit Füßen getreten und gesagt, es werde keiner über die Brüstedes Thores hinausgehen, es sei denn, daß sie die Paternoster hin- und abwegthun; seine Obern haben ihmbefohlen, solches abzustellen. Gleiches sei den Knechten von Unterwalden in der Stadt Bern geschehen, wöbe: