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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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Februar 1543,

Vögte» zu Schaums beschwert und diese gesprochen haben, daß er mit Zürcher Währschaft bezahlt werden müsse,weigern sich die Zinsleute dessen doch. Er bitte nun, es möchten die Obern der angesprochenen Boten ver-schaffen, daß ihm die Zinse gemäß der Briefe entrichtet werden. I»I». Die Boten (!) von Uri bringen gemäßihrer Instruction an, wie ihr Nathsfreund und alter Landvogt zu Lauis, Kaspar Jmhof, vor den Obernder Orte (unfern") verunglimpft worden sei, wessen er sich bereits auf letztem Tag verantwortet habe. Erbitte nun wiederholt, ihm den zu nennen, der ihn verläumdct habe, andernfalls werde er ihn vielleicht sonsterfahren und ohne Recht nicht entlassen. Nach Eröffnung der Instructionen finden die Boten, daß Jmhofsich ehrlich und wohl verantwortet habe. Beinebens sei es nicht der Brauch, daß man den nenne, von demin Röthen etwas angezogen werde; Jmhof möge die Sache hiemit gütlich bewendet sein lassen. ««. Dievon Freiburg sollen wegen des an Appenzell geschenkten Wappens auf nächsten Tag für den Glasmaler vonZürich zwei Gulden und ein Ort nach Baden schicken. Die Boten (von Zug) mögen gedenken, was

der Landschreiber von Baden in Betreff seiner Kosten und Mühe, die er auf dein Tag zu Einsiedeln undals gemeiner Schreiber zwischen denen von Zug und Leodegar von Hertenstein gehabt hat und dafür nochnicht entschädigt ist, mit ihnen geredet hat. vv. Hans Welte von Zurzach bittet, ihn von Schaffhauseuohne Abzug wegziehen zu lassen, da in Zurzach von denen von Schaffhausen auch kein Abzug gefordert werde.Alan richtet an die von Schaffhausen das Begehren, dieser Bitte willfahren zu wollen, da man sonst inZurzach von denen von Schaffhausen den Abzug auch fordern würde.

ll. Propst und Dccan von Zurzach beschweren sich (vor den VIII Orten) gegeil das Ueberlassen einesdem Stift gehörenden Caplaneihauses ai, den Prädicanten. Sie führen diesfalls an: Als in letzten Jahrender Landvogt,zuletzt" Vogt Schütz von Bern, Zinsen, Gülteil und Güter der Pfarrei und Decanei, auchdas Haus der letztem nach der Personenzahl getheilt und angeschlageil habe, da habe man verfügt, daß derDccail, als welcher das Decaneihaus bewohnt, dem Prädicanten jährlich den dritteil Theil des Anschlagswertheszu vergüten habe. Hieraus könne dieser sich selbst eine Behausung beschaffeil. Wenn ferner alle Chorherrenauf der Stift seien, so müssen sie selbst Häuser miethen. Auch die Caplanenhäuser stehen nicht leer, da ineinem der Schulmeister und iin andern der Sigerist wohne; zudem erwarten sie etilen Caplan, dein sie auchBehausung verschaffen müssen. Gestützt auf das Angebrachte ivird erkennt, daß die Herren von der Stiftnicht schuldig seien, dem Prädicanten, der den gemäß dein Landfrieden ihm betreffenden Theil von Haus undGütern der Decanei bezieht, noch ferners Behausung zu gewähren.

StiftSarchiv Zurzach; auszilglich bei I. Huber, Geschichte des Stiftes Zurzach 1869, S. 96.

KK. Vor den VII Orten eröffnet eine Botschaft von Schultheiß, Rath und Burgern der Stadt Frauenfeld:Nachdem das Gotteshaus Reichenau an den Bischof von Constanz gekommen und der Landvogt im Thurgau,Kaspar von Uri, des Raths zu Nidwalden, sie berichtet hatte, es sei der Wille ihrer Herren, daß sie demBischof, als Herrn der Reichenau, schwöreil, haben sie solches thun wollen. Nun aber haben des BischofsStatthalter lind Amtsleute ihnen wiederholt zugemuthet, in einer Form zu schwören, die wider ihr altesHerkommen und auch ihren Obern widrig sei. Deßwegen haben sie sich solcher Art zu schwöreil geweigert.Zivar wären sie lallt den Freiheiten und Briefen, die sie von den Herren des Gotteshauses Reichenau bisauf deil jetzigen neuen Herrn besitzen und laut ihrem Stadtbliche dein Herrn der Au nicht zu schwören ver-pflichtet, bis ersin Würdigkeit und Abtl) besäß", in die Stadt komme, von ihnen als ihr gnädiger Herrempfangen werde und da seine Lehen leihe. Nichtsdestoweniger haben sie des Friedens wegeil und ihren Briefen,Siegeln lind altem Herkommen unschädlich den Eid, wie ihn ihre Vorfahren geschworen haben, leisten wollen.